Generalunternehmer Vorarlberg —
CM Baumanagement
Ein Werkvertrag, ein Verantwortlicher, ein verbindlicher Festpreis. Von Feldkirch aus für ganz Vorarlberg.
CM Baumanagement ist Generalunternehmer mit Sitz in Feldkirch und übernimmt schlüsselfertige Bauvorhaben in ganz Vorarlberg — von der Vorbemessung über die Gewerkekoordination bis zur Schlüsselübergabe. Bauherren erhalten einen einzigen Werkvertrag mit Festpreis, einen einzigen Ansprechpartner und eine einzige Gewährleistungslinie auf das Gesamtwerk.
Was ist ein Generalunternehmer?
Im österreichischen Werkvertragsrecht jener Auftragnehmer, der gegenüber dem Bauherrn die gesamte Bauleistung schuldet — unabhängig davon, welche Teile er durch Subunternehmer ausführen lässt.
Vertraglich geregelt wird die Beziehung in Österreich in der Regel nach ÖNORM B 2110 — der Werkvertragsnorm für Bauleistungen. Der Generalunternehmer (GU) verpflichtet sich gegenüber dem Bauherrn zur Errichtung des Bauwerks zu einem Pauschalpreis und übernimmt sämtliche Schnittstellenkoordination im Innenverhältnis zu seinen Subunternehmern.
Abzugrenzen ist der GU vom Generalplaner (übernimmt ausschließlich Planungsleistungen), vom Bauträger (entwickelt und veräußert eigene Liegenschaften nach Bauträgervertragsgesetz, BTVG), und vom Totalunternehmer (Generalunternehmer plus volle Planungsverantwortung).
In Vorarlberg hat sich der GU-Vertrag seit den 2000er-Jahren als Standardvertragsform im privaten Hochbau etabliert — getrieben durch die zunehmende Komplexität der OIB-Anforderungen, der energetischen Nachweispflichten nach Vorarlberger Baugesetz und durch die koordinationsintensive Hanglagenbauweise, die in weiten Teilen des Rheintals und Walgaus prägend ist.
Generalunternehmer vs. Einzelvergabe.
Was ein Bauherr bei jeder Vergabeform tatsächlich kauft — und woran sich die Wahl entscheidet.
| Aspekt | Einzelvergabe | Generalunternehmer (GU) | Subunternehmermodell |
|---|---|---|---|
| Vertragsstruktur | 12–30 Einzelverträge nach ÖNORM B 2110 | Ein Werkvertrag mit dem GU; Subs im Innenverhältnis | Ein Hauptvertrag, mehrere Subverträge |
| Schnittstellenkoordination | Bauherr (oder externe ÖBA) | GU trägt | GU trägt |
| Preissicherheit | Je Gewerk separat — keine Pauschale | Pauschalpreis auf das Gesamtwerk | Pauschal oder Einheitspreis |
| Termincontrolling | Bauherr koordiniert Bauzeiten | Zentral durch GU | Zentral durch GU |
| Gewährleistung | Je Gewerk separat (§ 933 ABGB) | 3 Jahre auf das Gesamtwerk | 3 Jahre, Anspruch gegen GU |
| Mängelhaftung | Oft strittig zwischen Gewerken | Eine Ansprechperson | Eine Ansprechperson |
| Behördenkommunikation | Bauherr | GU | GU |
Der größte praktische Unterschied liegt nicht im Preis, sondern in der Risikoverteilung. Bei Einzelvergabe verbleibt das gesamte Schnittstellenrisiko beim Bauherrn — kommt es zu Mängelstreitigkeiten zwischen Gewerken (etwa bei der Frage, ob ein Estrichschaden vom Estrichleger oder von der Bodenheizung verursacht wurde), ist der Bauherr Prozesspartei. Beim Generalunternehmervertrag ist der GU alleinige Ansprechperson, gleichgültig welches Subgewerk den Mangel verursacht hat.
„Der größte Hebel für Termintreue liegt nicht in der Baugeschwindigkeit, sondern in der lückenlosen Gewerkeübergabe. Genau dafür existiert der Generalunternehmer.“ — Mamer Ceylan, konzessionierter Baumeister, CM Baumanagement.
Was im GU-Vertrag tatsächlich steht.
Sechs Vertragsbestandteile, die jeder Bauherr vor der Unterschrift verstanden haben sollte.
- Leistungsverzeichnis (LV) nach ÖNORM A 2063 — definiert raum- und gewerkebezogen, was geleistet wird. Je präziser das LV, desto weniger Streitpotenzial bei Nachträgen.
- Pauschalpreis & Indexregelung — Festpreis auf das LV; üblich ist eine Klausel zur Baukostenindexanpassung (BKI Hochbau) bei Bauzeit über zwölf Monaten.
- Terminplan mit Vertragsstrafen — Beginn, Etappentermine und Übergabe verbindlich, gestaffelte Pönale bei schuldhaftem Verzug (typisch 0,5 ‰ pro Werktag, gedeckelt auf 5 %).
- Sicherstellungseinbehalt — 3–5 % der Bausumme bis Mängelfreistellung der Übergabe; ersetzbar durch abstrakte Bankgarantie.
- Nachtragsmanagement — jede Leistungsänderung schriftlich, mit Mehr-/Minderkosten und Terminauswirkung vor Ausführung; keine mündlichen Zusagen.
- Übergabe & Mängelrüge — förmliche Übergabe mit Mängelprotokoll; ab diesem Datum laufen die 3-Jahres-Gewährleistung (10 Jahre für tragende Bauteile) und die zweijährige Garantiefrist nach Bauproduktegesetz.
Diese sechs Punkte sind keine Verhandlungsposition — sie sind der Schutzschirm des Bauherrn. CM Baumanagement legt jeden Vertragsentwurf vollständig offen und beantwortet jede Klausel im Erstgespräch.
Bauen in Vorarlberg —
der gesetzliche Rahmen.
Vier Regelwerke bestimmen jedes private Bauvorhaben in Vorarlberg. Wer sie kennt, plant realistisch.
- Vorarlberger Baugesetz (VBG), LGBl. Nr. 52/2001 in der geltenden Fassung — regelt Bewilligungspflichten, Anzeigeverfahren, Baufreistellung und die Verfahren vor Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft.
- Vorarlberger Bautechnikverordnung (VBauTV) — technische Mindeststandards (Tragfähigkeit, Brandschutz, Hygiene, Schallschutz, Energieeinsparung).
- OIB-Richtlinien 2023 (Österreichisches Institut für Bautechnik) — österreichweit harmonisierte technische Anforderungen, in Vorarlberg über VBauTV in Landesrecht überführt.
- Vorarlberger Wohnbauförderung — definiert energetische Mindeststandards für förderfähige Vorhaben, regelmäßig deutlich über OIB-Niveau (Stichwort: Vorarlberger Wohnbauförderungsgesetz, VWFG).
Praktisch heißt das: jedes Bauvorhaben in Vorarlberg durchläuft typischerweise drei Behördenschritte — Bauantrag (oder Bauanzeige bei freier Bauweise), energietechnischer Nachweis (Energieausweis nach OIB 6), und Schlussabnahme. Der Generalunternehmer übernimmt im GU-Vertrag die Behördenkommunikation während der Ausführung und stellt den vollständigen Bestand der prüfpflichtigen Dokumente zur Übergabe bereit.
Warum CM Baumanagement.
Sitz Feldkirch. Konzessionierter Baumeister. Eingetragen, geprüft, geführt.
- Sitz und Aktionsradius — Im Kratta 2, 6800 Feldkirch. Maximal 45 Minuten Fahrzeit zu jedem Punkt in Vorarlberg. Erstgespräche vor Ort sind die Regel.
- Gewerberechtliche Geschäftsführung — Mamer Ceylan, konzessionierter Baumeister. Mehr über das Team rund um Mamer Ceylan.
- Eintragung — Firmenbuchnummer FN 611488y, Landesgericht Feldkirch. UID-Nummer ATU79974324.
- Kammer & Berechtigung — Mitglied Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe Bauwesen. GISA-Zahl 36534234.
- Netzwerk — Partnerbetrieb des Energieinstituts Vorarlberg im Programm „Traumhaus Althaus“.
- Kompetenzfelder — Neubau, Umbau, Sanierung, schlüsselfertige Übergabe. Details unter unsere Leistungen.
Sie suchen einen Generalunternehmer speziell in Feldkirch? Die Stadtspezifika — Magistrat, Altstadtschutz, Hangbau in Tisis und Tosters — behandeln wir im Schwesterartikel.
Typische Vorhaben —
Bauzeit & Investitionsrahmen.
Vier wiederkehrende Projekttypen aus dem Vorarlberger Hochbau. Richtwerte aus realer Marktlage 2025/26.
- Einfamilienhaus Neubau, 160–220 m² BGF — Bauzeit ab Aushub 7–9 Monate; Investitionsrahmen schlüsselfertig (ohne Grund) typischerweise EUR 650.000 bis 950.000 brutto. Vorbereitung und Behördenverfahren 4–6 Monate vorgelagert.
- Sanierung Altbau mit haustechnischer Erneuerung, 120–180 m² — Bauzeit 5–8 Monate; Investition meist EUR 280.000 bis 520.000, oft förderfähig nach Vorarlberger Wohnbauförderung (sanierungsspezifische Förderschiene mit erhöhten Zuschüssen für thermische Hülle und Heiztechniktausch).
- Mehrfamilienhaus, 4–8 Einheiten — Bauzeit 12–18 Monate; Investition ab EUR 2,5 Mio aufwärts; bei Bauträgermodell zusätzlich BTVG-Sicherungserfordernisse.
- Gewerbe-/Mischnutzung kleinerer Maßstab — Bauzeit projektspezifisch 8–14 Monate; Investitionsrahmen stark schwankend. Hier zählt die frühe Klärung der Nutzungsbestimmungen und Stellplatzverordnung der jeweiligen Gemeinde.
Die genannten Rahmen sind belastbare Erfahrungswerte, ersetzen aber keine Einzelkalkulation. Jedes Bauvorhaben in Vorarlberg hat lagebedingte Besonderheiten — Hangneigung, Grundwasser, Anschlusssituation, Förderprofil — die ein Erstgespräch innerhalb von Minuten klärt.
Fünf Phasen.
Ein Ergebnis.
Vom Erstgespräch bis zur Schlussabnahme — strukturiert, dokumentiert, terminiert.
Erstgespräch
Vision, Rahmen, Machbarkeit. Vor Ort oder digital.
Konzept
Detaillierte Aufnahme, Variantenstudie, Erstkalkulation.
Planung
Behörde, Ausführungsplan, Gewerkekoordination.
Ausführung
Bauleitung, Termin- und Kostencontrolling, Qualitätssicherung.
Übergabe
Schlussabnahme, Dokumentation, Gewährleistung.
Vollständige Beschreibung jeder Phase: der detaillierte Bauprozess. Bereits realisierte Projekte: Referenzprojekte in Vorarlberg.
FAQ —
Generalunternehmer Vorarlberg.
Antworten auf die zehn Fragen, die Bauherren am häufigsten stellen.