Sanierung mit Förderung
in Vorarlberg.
Welche Voraussetzungen gelten, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und welche Unterlagen die Wohnbauförderung braucht – zusammengefasst aus den offiziellen Informationen des Landes Vorarlberg und des Energieinstituts.
Allgemeine Information, keine Förder- oder Rechtsberatung. Stand: 15.10.2026.
Grundlage ist die Wohnhaussanierungsrichtlinie Juli 2025/2026 des Landes Vorarlberg. Sie gilt für Förderungsanträge vom 01.07.2025 bis 31.12.2026; eine Richtlinie für spätere Anträge war am Stand-Datum nicht veröffentlicht. Verbindlich sind allein die Richtlinie und die Auskunft der Abteilung Wohnbauförderung.
Das Land Vorarlberg fördert die Sanierung von Wohngebäuden mit einem Förderungskredit. Entscheidend sind drei Dinge: eine Gesamtplanung statt einzelner Reparaturen ohne Konzept, ein Energieausweis für den Bestand und für die geplante Sanierung und ein Antrag, der vor Beginn der Arbeiten gestellt wird.
Wer gefördert
werden kann.
Die wichtigsten Voraussetzungen laut Broschüre „Sanieren“ Juli 2025/2026 des Landes:
- Die geförderte Wohnung wird ganzjährig genutzt – im Eigentum oder zur Vermietung.
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung nach EU-Recht bzw. Staatsvertrag; auch langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige.
- Einkommensobergrenzen (monatliches Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt): eine Person 4.000 €, zwei Personen 7.000 €, drei und mehr Personen 8.250 €. Im Regelfall: Gesamtjahresbruttoeinkommen − Sozialversicherung − Lohnsteuer, geteilt durch 12. Erwerbseinkommen von Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bleibt bis 850 € monatlich unberücksichtigt. Für jeweils begonnene 50 € über der Grenze wird die Förderung um 5 % gekürzt. Als Nachweis gilt der Steuerbescheid bzw. der Jahreslohnzettel des Vorjahres.
- Das Gebäude ist mindestens 20 Jahre alt, gerechnet ab der Baubewilligung.
- Es gibt keine Nutzflächenobergrenze, die förderbare Fläche ist aber gedeckelt: bis zu 130 m² Wohnnutzfläche bei Haushalten mit bis zu fünf Personen, ab sechs Personen bis zu 150 m².
- Gefördert wird in erster Linie die thermische Verbesserung der Gebäudehülle; für jedes Bauteil gelten Mindestanforderungen an den U-Wert (Förderstufe Basis oder Bonus).
- Eigentümergemeinschaften von Mehrwohnungshäusern können eine Objektförderung ohne Prüfung von Einkommen und Wohnungsnutzung erhalten.
Der Ablauf
Schritt für Schritt.
So beschreibt das Land Vorarlberg die Schritte zur Sanierungsförderung:
- Planungsphase. Was soll saniert werden? Das Land rät zu einer Gesamtplanung – oft werden einzelne Teile ohne Gesamtkonzept renoviert.
- Kostenlose Erstberatung beim Energieinstitut Vorarlberg – produktneutral, zu Energie und Ökologie in Neubau und Sanierung.
- Sanierungsberatung durch gewerblich zugelassene Berater. Das Land fördert sie bei Eigenheimen, Doppelhäusern, Reihenhäusern, Wohnheimen und Mehrwohnungshäusern bis sechs Wohneinheiten mit 75 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 2.000 € je Gebäude, bei Mehrwohnungshäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten mit maximal 5.000 € je Gebäude, jeweils als Einmalzuschuss. Sie umfasst eine Entscheidungsgrundlage mit Variantenstudie, Energieausweisen, Umsetzungskonzept und Informationen über ergänzende (Bundes-)Förderungen.
- Sanierungsbegleitung bis zur Endabrechnung – auf Wunsch. Gefördert mit 75 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 1.000 € bei Eigenheimen, Doppelhäusern und Wohnheimen sowie Reihenhäusern und Mehrwohnungshäusern bis sechs Wohneinheiten, maximal 2.000 € bei Mehrwohnungshäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten. Umfasst die Begleitung auch die Prüfung von Angeboten und der Abrechnung, erhöht sich der Höchstbetrag um 300 €.
- Prüfung der Förderbarkeit. Bei Unklarheiten – etwa ob die Einkommensgrenze eingehalten wird oder ein Zubau als Sanierung gilt – kann das vorab mit dem Formular „Antrag – Prüfung der Fördervoraussetzungen“ geklärt werden.
- Antragstellung. Das Land empfiehlt, den Antrag nach Erhalt einer allenfalls nötigen Baubewilligung und jedenfalls vor Durchführung der Sanierungsarbeiten zu stellen: Rechnungen, die älter als 6 Monate sind, werden nicht mehr anerkannt.
- Bearbeitung. Anhand der eingereichten Unterlagen stellt die Wohnbauförderung eine vorläufige Förderzusage aus. Nach Erhalt dieser Zusage haben Sie zwei Jahre Zeit, das geplante Sanierungsvorhaben umzusetzen.
- Endabrechnung nach Fertigstellung mit dem Formular „Wohnhaussanierung – Endabrechnungsformular“.
- Kontrolle. Stichprobenartige Vorkontrollen oder Abnahmen durch das Energieinstitut oder Kontrollen durch die Abteilung Wohnbauförderung sind möglich.
- Auszahlung. Die endgültige Förderhöhe wird anhand der Endabrechnung ermittelt; Förderungskredite werden erst nach der Sicherstellung im Grundbuch ausbezahlt.
Energieausweis
als Grundlage.
Der Energieausweis ist das zentrale Element der Wohnhaussanierung: Aus ihm werden die sanierten Bauteilflächen, die U-Werte und die verwendeten Dämmstoffe für die Berechnung der Förderhöhe entnommen. Wird die thermische Gebäudehülle saniert, sind Energieausweise für den Bestand und für die geplante Sanierung zu erstellen.
Eine Liste der Energieausweis-Ersteller finden Sie bei der Energieausweiszentrale (eawz.at). Die reine Erstellung von Energieausweisen wird laut Land nicht über die Beratungsförderungen gefördert.
Heizungstausch:
eigene Förderung.
Der Tausch der Heizung wird 2026 nach einer eigenen Richtlinie gefördert, der „Richtlinie Heizungstausch 2026“. Sie tritt am 01.01.2026 in Kraft und am 31.12.2026 außer Kraft. Gefördert werden unter anderem Holzheizungen, der Anschluss an Nahwärmesysteme und elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen in bestehenden Wohnbauten.
Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen und von der Größe des Objekts. Die Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen; die Wohnung muss ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz).
Unsere Rolle
im Ablauf.
Förderungsabwicklungen und Sanierungskonzepte gehören zu unseren Arbeitsprinzipien: Von der Analyse möglicher Förderungen bis hin zur Entwicklung durchdachter Sanierungskonzepte unterstützen wir Sie bei einer nachhaltigen und zukunftssicheren Umsetzung. Die Förderzusage selbst erteilt ausschließlich das Land Vorarlberg.
CM Baumanagement ist Partnerbetrieb des Energieinstituts Vorarlberg im Programm „Traumhaus Althaus“. Als Generalunternehmer koordinieren wir die Sanierung als Ganzes – mehr dazu unter Generalunternehmer Vorarlberg.
Häufige
Fragen.
Wann muss ich den Antrag auf Sanierungsförderung stellen?
Brauche ich für die Sanierungsförderung einen Energieausweis?
Wer berät mich vor der Sanierung?
Ist der Heizungstausch Teil der Wohnhaussanierung?
Gilt die Richtlinie auch für Anträge im Jahr 2027?
Amtliche
Quellen.
- Land Vorarlberg – Wohnhaussanierung
- Land Vorarlberg – Broschüre „Sanieren“ Juli 2025/2026 (PDF)
- Land Vorarlberg – Wohnhaussanierungsrichtlinie Juli 2025/2026 (PDF)
- Land Vorarlberg – Förderungsrichtlinien der Abteilung Wohnbauförderung
- Land Vorarlberg – Richtlinie Heizungstausch 2026
- Energieinstitut Vorarlberg – Energieberatung
- Energieinstitut Vorarlberg – Partnerbetriebe „Traumhaus Althaus“: CM Baumanagement GmbH