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Ratgeber · Kauf

Kaufnebenkosten
beim Haus- und
Wohnungskauf.

Welche Steuern, Gebühren und Honorare beim Kauf einer Immobilie in Österreich anfallen, worauf sie beruhen und wer sie gesetzlich schuldet.

Allgemeine Information, nicht amtlich, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 15.10.2026.

Grundlage sind das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gerichtsgebührengesetz samt BGBl. II Nr. 227/2026, die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, das Maklergesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002 sowie Informationen von oesterreich.gv.at, BMF und FMA in der am 15.10.2026 abrufbaren Fassung. Verbindlich sind allein die Gesetzestexte, die Vorschreibungen der Behörden und Gerichte und Ihr Vertrag. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an Steuerberatung, Notariat oder Rechtsanwaltschaft.

Zum Kaufpreis einer Immobilie kommen in Österreich gesetzlich festgelegte Abgaben und frei vereinbarte Honorare hinzu. Gesetzlich fix sind die Grunderwerbsteuer (beim Kauf in der Regel 3,5 % der Gegenleistung), die Grundbuch-Eintragungsgebühr von 1,1 %, die Eingabengebühr und bei einem Kredit 1,2 % für die Eintragung des Pfandrechts. Für die Maklerprovision gibt eine Verordnung nur Höchstbeträge vor; Vertragserrichtung, Treuhand und Beglaubigung richten sich nach Vereinbarung und Kammertarif.

Alle Posten
im Überblick.

Die Tabelle nennt für jeden Posten die Rechtsgrundlage, den Satz laut Quelle und wer ihn gesetzlich schuldet. Wie die Kosten zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden, legt zusätzlich der Kaufvertrag fest.

PostenRechtsgrundlageSatz laut QuelleWer zahlt
GrunderwerbsteuerRechtsgrundlage
§ 4, § 7 und § 9 GrEStG 1987
Satz laut Quelle
3,5 % vom Wert der Gegenleistung, mindestens vom Grundstückswert; eigener Stufentarif bei unentgeltlichen Erwerben
Wer zahlt
Gesetzlich alle am Erwerbsvorgang Beteiligten; die interne Aufteilung regelt der Kaufvertrag
Eintragung des EigentumsRechtsgrundlage
GGG TP 9 lit. b Z 1, § 26 GGG
Satz laut Quelle
1,1 % vom Wert des Rechts
Wer zahlt
Antragsteller und wem die Eintragung zum Vorteil gereicht (§ 25 GGG), also die Käuferseite
EingabengebührRechtsgrundlage
GGG TP 9 lit. a; BGBl. II Nr. 227/2026
Satz laut Quelle
61 € je Grundbuchsgesuch seit 1.8.2026; ohne elektronische Übermittlung 24 € mehr
Wer zahlt
Fällt mit dem Grundbuchsgesuch an
Eintragung des PfandrechtsRechtsgrundlage
GGG TP 9 lit. b Z 4
Satz laut Quelle
1,2 % vom Wert des Rechts
Wer zahlt
Antragsteller und wem die Eintragung zum Vorteil gereicht (§ 25 GGG); Kreditvertrag prüfen
MaklerprovisionRechtsgrundlage
§ 12, § 15 und § 16 Immobilienmakler-Verordnung
Satz laut Quelle
Höchstens 4 % bis 36.336,42 €, 1.453,46 € bis 48.448,51 €, ab 48.448,52 € 3 %; jeweils zuzüglich 20 % USt
Wer zahlt
Wer mit dem Makler eine Provision vereinbart; beim Kauf Käufer und Verkäufer möglich
Vertragserrichtung und TreuhandRechtsgrundlage
Kein amtlicher Satz; Kammertarife oder Pauschalhonorar
Satz laut Quelle
Nach Vereinbarung
Wer zahlt
Laut Vereinbarung mit Notariat oder Rechtsanwaltschaft
Beglaubigung der UnterschriftenRechtsgrundlage
Gerichtlich oder notariell; Kammertarif
Satz laut Quelle
Nach Bemessungsgrundlage (Kaufpreis, Pfandrecht)
Wer zahlt
Laut Vereinbarung
Grundsteuer (laufend)Rechtsgrundlage
Grundsteuergesetz 1955
Satz laut Quelle
Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde, höchstens 500 %
Wer zahlt
Eigentümerin oder Eigentümer

Quellen: § 7 GrEStG, GGG Tarif, oesterreich.gv.at · Stand: 15.10.2026

Die Grund-
erwerbsteuer
beim Kauf.

Die Grunderwerbsteuer ist der größte gesetzliche Einzelposten. Sie wird vom Wert der Gegenleistung berechnet, mindestens aber vom Grundstückswert (§ 4 Abs. 1 GrEStG). Beim gewöhnlichen Kauf zwischen Fremden ist die Gegenleistung der Kaufpreis samt übernommenen Verpflichtungen; der Satz beträgt nach § 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG 3,5 %. Für unentgeltliche und teilentgeltliche Erwerbe, etwa Schenkungen oder Übergaben in der Familie, gilt ein eigener Stufentarif. Diesen rechnet unser Grunderwerbsteuer- und Grundbuchrechner vor, wir wiederholen ihn hier nicht.

Steuerschuldner sind beim Kauf alle am Erwerbsvorgang beteiligten Personen (§ 9 Z 4 GrEStG), also Käufer und Verkäufer gemeinsam. Wer die Steuer im Verhältnis zueinander trägt, steht im Kaufvertrag. Der Erwerb ist bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats nach Entstehen der Steuerschuld beim Finanzamt Österreich anzuzeigen (§ 10 GrEStG). In der Praxis berechnet meist die vertragserrichtende Stelle die Steuer selbst: Rechtsanwälte und Notare sind dazu nach § 11 GrEStG befugt; dann entfällt die eigene Abgabenerklärung.

Quelle: § 4, § 7, § 9, § 10, § 11 GrEStG · Stand: 15.10.2026

Grundbuch
und
Pfandrecht.

Eigentümer wird man erst mit der Eintragung (Einverleibung) im Grundbuch. Dafür verlangt das Gericht eine Eintragungsgebühr von 1,1 % vom Wert des Rechts (GGG TP 9 lit. b Z 1). Der Wert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblicherweise zu erzielen wäre (§ 26 GGG); beim Kauf zwischen Fremden ist das in der Regel der Kaufpreis. Zahlungspflichtig ist, wer die Eintragung beantragt und wem sie zum Vorteil gereicht (§ 25 GGG).

Dazu kommt je Grundbuchsgesuch die Eingabengebühr nach TP 9 lit. a. Mit BGBl. II Nr. 227/2026 wurde sie mit 1.8.2026 auf 61 € angehoben. Werden Eingabe und Urkunden nicht im elektronischen Rechtsverkehr übermittelt, erhöht sie sich um 24 €; oesterreich.gv.at nennt deshalb 85 €. Finanziert eine Bank den Kauf, lässt sie ihr Pfandrecht eintragen: Dafür fallen 1,2 % vom Wert des Rechts an (TP 9 lit. b Z 4), gerechnet vom eingetragenen Pfandbetrag, nicht vom Kaufpreis.

Die befristete Gebührenbefreiung für den Erwerb der eigenen Wohnstätte (§ 25a GGG und die Folgebestimmungen) galt nur für Anträge, die vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht eingelangt sind. Für neue Anträge fallen die Gebühren wieder voll an. Details und Übergangsfälle zeigt der Rechner.

Quelle: GGG Tarif, BGBl. II Nr. 227/2026, § 25 GGG, § 26 GGG, § 25a GGG · Stand: 15.10.2026

Provision
für den
Makler.

Beim Kauf ist die Maklerprovision verhandelbar; die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler legt nur Höchstbeträge fest. Nach § 15 Abs. 2 sind das bei einem Wert bis 36.336,42 € 4 % und darüber 3 %. Damit die Grenze nicht sprunghaft fällt, ergibt sich laut oesterreich.gv.at zwischen 36.336,43 € und 48.448,51 € ein fixer Höchstbetrag von 1.453,46 €. Der Wert ist der vereinbarte Kaufpreis samt übernommenen Verpflichtungen und Lasten (§ 16). Die Umsatzsteuer ist in den Höchstbeträgen nicht enthalten (§ 12 Abs. 1); derzeit kommen 20 % hinzu.

Der Makler darf mit beiden Seiten eine Provision vereinbaren; dann gilt für jede Seite der jeweilige Höchstbetrag (§ 12 Abs. 1). Das seit 1. Juli 2023 geltende Bestellerprinzip betrifft dagegen nur die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen (§ 17a Maklergesetz): Wohnungssuchende zahlen dort nur, wenn sie den Makler als Erste selbst beauftragt haben. Für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung gilt es nicht.

Quelle: § 15, § 16, § 12 Immobilienmakler-VO, § 17a MaklerG, oesterreich.gv.at (Miete) · Stand: 15.10.2026

Vertrag und
Beglaubigung.

Den Kaufvertrag errichtet in der Regel ein Notariat oder eine Rechtsanwaltskanzlei, die auch den Antrag auf Eintragung ins Grundbuch stellt. Häufig wird der Kaufpreis dabei über ein Treuhandkonto abgewickelt, bis die Eintragung gesichert ist. Für diese Leistungen gibt es keinen amtlichen Satz: Laut oesterreich.gv.at richten sich die Kosten nach den Kammertarifen, alternativ kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Lassen Sie sich vorab ein schriftliches Angebot geben, das Vertragserrichtung, Treuhandschaft, Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und Grundbuchsantrag umfasst.

Für die Eintragung müssen die Unterschriften auf dem Kaufvertrag und auf der Pfandbestellungsurkunde gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. Auch diese Kosten hängen von der Bemessungsgrundlage ab, also von Kaufpreis und Pfandbetrag, und sind im Kammertarif festgelegt.

Quelle: oesterreich.gv.at – Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskauf · Stand: 15.10.2026

Kosten der
Finanzierung.

Neben der Pfandrechtsgebühr verrechnet die Bank Bearbeitungsentgelte nach ihren eigenen Tarifen; vergleichen Sie diese im Kreditangebot. Vermittelt ein Immobilienmakler zusätzlich das Hypothekardarlehen, darf er dafür höchstens zwei Prozent der Darlehenssumme verlangen, wenn die Vermittlung mit dem Kauf zusammenhängt, sonst höchstens fünf Prozent (§ 17 Immobilienmakler-Verordnung).

Die KIM-Verordnung mit festen Vergaberegeln ist am 30. Juni 2025 ausgelaufen. Seither gilt ein Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht: Es nennt weiterhin eine Beleihungsquote von höchstens 90 %, eine Kreditrate von höchstens 40 % des Jahres-Nettoeinkommens und eine Laufzeit von höchstens 35 Jahren. Banken dürfen davon abweichen, die FMA sieht die Vorgaben aber weiterhin als Richtwert. Eigenmittel für die Nebenkosten einzuplanen, bleibt deshalb sinnvoll.

Quelle: § 17 Immobilienmakler-VO, FMA, 26.6.2025 · Stand: 15.10.2026

Nach dem
Kauf: laufende
Kosten.

Als Eigentümerin oder Eigentümer schulden Sie die Grundsteuer. Sie wird nach dem Grundsteuergesetz von der Gemeinde eingehoben: Das Finanzamt stellt aus dem Einheitswert einen Grundsteuermessbetrag fest, die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz von bis zu 500 Prozent an und setzt die Steuer per Bescheid fest. Fragen Sie beim Gemeindeamt, welcher Bescheid für die Liegenschaft zuletzt ergangen ist.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung kommen Betriebskosten und die Beiträge zur Rücklage hinzu. Die Wohnungseigentümer müssen nach § 31 WEG 2002 eine angemessene Rücklage bilden; das Gesetz sieht dafür einen wertgesicherten Mindestbetrag je Quadratmeter Nutzfläche vor. Lassen Sie sich von der Hausverwaltung die letzte Abrechnung, den Stand der Rücklage und geplante Erhaltungsarbeiten zeigen. Bei einem älteren Haus lohnt ein Blick auf den Sanierungsbedarf: Was eine Altbausanierung umfasst und welche Förderungen das Land Vorarlberg anbietet, erklären eigene Seiten.

Quelle: BMF – Grundsteuer, § 31 WEG 2002 · Stand: 15.10.2026

Checkliste
vor der
Unterschrift.

  • Grundbuchauszug aktuell abfragen: Eigentümer, Lasten, Pfandrechte, Dienstbarkeiten.
  • Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr mit dem Rechner grob überschlagen.
  • Maklervertrag lesen: Provisionssatz, Wert als Bemessungsgrundlage, Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
  • Schriftliches Angebot von Notariat oder Kanzlei für Vertrag, Treuhand, Selbstberechnung und Grundbuchsantrag einholen.
  • Kaufvertrag prüfen: Wer trägt Steuer, Gebühren und Vertragskosten, wann wird der Kaufpreis frei?
  • Kreditangebot vergleichen: Pfandbetrag, Bearbeitungsentgelt, Eigenmittel für Nebenkosten.
  • Laufende Kosten erfragen: Grundsteuerbescheid, bei Wohnungen Abrechnung und Rücklage der Hausverwaltung.
  • Bauvorhaben geplant? Vor dem Kauf Widmung und Bebauungsvorschriften bei der Gemeinde klären (siehe Baubewilligung).

Unsere Rolle
beim Neubau.

CM Baumanagement GmbH aus Feldkirch ist Generalunternehmer in Vorarlberg. Wer ein Grundstück kauft, um darauf zu bauen, begleiten wir im Neubau von der Grundstücksanalyse bis zum Einzug: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, und wir koordinieren alle beteiligten Firmen und Fachleute. Die Kaufnebenkosten, die Vertragsgestaltung und die Steuerberechnung bleiben Sache von Notariat, Rechtsanwaltschaft und Steuerberatung. Mehr zum schlüsselfertigen Einfamilienhaus und zum Mehrfamilienhaus; für ein Erstgespräch nutzen Sie das Kontaktformular.

Häufige
Fragen.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Hauskauf in Österreich?
Einen amtlichen Gesamtwert gibt es nicht. Gesetzlich fest sind die Grunderwerbsteuer von in der Regel 3,5 %, die Eintragungsgebühr von 1,1 %, die Eingabengebühr von 61 € (elektronisch) und bei Kreditfinanzierung 1,2 % vom Pfandbetrag. Dazu kommen Maklerprovision bis zum Höchstbetrag zuzüglich Umsatzsteuer sowie Kosten für Vertrag, Treuhand und Beglaubigung nach Vereinbarung.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer, Käufer oder Verkäufer?
Gesetzlich schulden beim Kauf alle am Erwerbsvorgang Beteiligten die Steuer (§ 9 Z 4 GrEStG). Wer sie im Innenverhältnis trägt, regelt der Kaufvertrag. Meist berechnet die vertragserrichtende Kanzlei oder das Notariat die Steuer selbst und führt sie ab.
Wie hoch darf die Maklerprovision beim Kauf sein?
Die Immobilienmakler-Verordnung erlaubt je Auftraggeber höchstens 4 % bei einem Wert bis 36.336,42 € und 3 % darüber; im Übergangsbereich bis 48.448,51 € höchstens 1.453,46 €. Die Umsatzsteuer von derzeit 20 % kommt hinzu. Die Provision ist verhandelbar.
Gilt das Bestellerprinzip auch beim Wohnungskauf?
Nein. Das seit 1. Juli 2023 geltende Bestellerprinzip in § 17a Maklergesetz betrifft die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen. Beim Kauf können Käufer und Verkäufer jeweils eine Provision mit dem Makler vereinbaren.
Gibt es die Befreiung von der Grundbuchsgebühr noch?
Die befristete Befreiung für die eigene Wohnstätte nach § 25a GGG galt nur für Anträge, die vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht eingelangt sind. Für neue Anträge fallen 1,1 % und gegebenenfalls 1,2 % voll an. Übergangsfälle erklärt der Rechner.
Welche laufenden Kosten kommen nach dem Kauf?
Eigentümer zahlen die Grundsteuer an die Gemeinde; sie ergibt sich aus Messbetrag und Hebesatz von bis zu 500 Prozent. Bei Eigentumswohnungen kommen Betriebskosten und Beiträge zur gesetzlich vorgeschriebenen Rücklage nach § 31 WEG 2002 hinzu, dazu Versicherung und Instandhaltung.
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