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Im Kratta 2 · 6800 Feldkirch, AT
Ratgeber · Übersicht

Bauratgeber
für Vorarlberg.

Gesammelte Ratgeber zu Verfahren, Förderungen, Sanierung und Bauverträgen – mit Quelle und Stand zu jeder Angabe. Dazu die Leistungsseiten und die Seiten zu einzelnen Gemeinden.

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Stand: 15.10.2026.

Alle Ratgeber stützen sich auf amtliche Quellen, die in jeder Seite verlinkt sind: das Rechtsinformationssystem des Bundes, das Land Vorarlberg, die Gemeinden und das Energieinstitut Vorarlberg. Maßgeblich bleibt im Einzelfall die zuständige Behörde. Die Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes gelten für Anträge bis 31.12.2026.

Bauen und Sanieren in Vorarlberg bedeutet, drei Ebenen zu kennen: das Vorarlberger Baugesetz mit dem Verfahren vor der Gemeinde, die Förderungsrichtlinien des Landes und die örtlichen Verordnungen der eigenen Gemeinde. Die folgenden Ratgeber ordnen diese Ebenen nach Themen – von der ersten Grundstücksprüfung über Bewilligung und Förderung bis zu Vertrag, Übergabe und Gewährleistung.

Alle
Ratgeber.

Jeder Ratgeber nennt die Rechtsgrundlage, die zuständige Stelle und den Stand der Angaben.

Kostenloser
Rechner.

Leistungen
im Detail.

Was bei den einzelnen Vorhabensarten rechtlich und organisatorisch zu beachten ist.

Bauen in
Ihrer
Gemeinde.

Bauamt, Verfahren, örtliche Verordnungen und Gemeindeförderungen – je Gemeinde nach den offiziellen Angaben.

  • Feldkirch — Bauamt, Verfahren, örtliche Verordnungen und Förderungen.
  • Dornbirn — Bauamt, Verfahren, örtliche Verordnungen und Förderungen.
  • Bregenz — Bauamt, Verfahren, örtliche Verordnungen und Förderungen.
  • Bludenz — Bauamt, Verfahren, örtliche Verordnungen und Förderungen.
  • Hohenems — Bauamt, Verfahren, örtliche Verordnungen und Förderungen.
  • Lustenau — Bauamt, Verfahren, örtliche Verordnungen und Förderungen.
  • Rankweil — Bauamt, Verfahren, örtliche Verordnungen und Förderungen.
  • Götzis — Bauamt, Verfahren, örtliche Verordnungen und Förderungen.
  • Hard — Bauamt, Verfahren, örtliche Verordnungen und Förderungen.

  • Feldkirch — Building office, procedure, local ordinances and subsidies.
  • Dornbirn — Building office, procedure, local ordinances and subsidies.
  • Bregenz — Building office, procedure, local ordinances and subsidies.
  • Bludenz — Building office, procedure, local ordinances and subsidies.
  • Hohenems — Building office, procedure, local ordinances and subsidies.
  • Lustenau — Building office, procedure, local ordinances and subsidies.
  • Rankweil — Building office, procedure, local ordinances and subsidies.
  • Götzis — Building office, procedure, local ordinances and subsidies.
  • Hard — Building office, procedure, local ordinances and subsidies.

  • Feldkirch — Yapı dairesi, usul, yerel yönetmelikler ve teşvikler.
  • Dornbirn — Yapı dairesi, usul, yerel yönetmelikler ve teşvikler.
  • Bregenz — Yapı dairesi, usul, yerel yönetmelikler ve teşvikler.
  • Bludenz — Yapı dairesi, usul, yerel yönetmelikler ve teşvikler.
  • Hohenems — Yapı dairesi, usul, yerel yönetmelikler ve teşvikler.
  • Lustenau — Yapı dairesi, usul, yerel yönetmelikler ve teşvikler.
  • Rankweil — Yapı dairesi, usul, yerel yönetmelikler ve teşvikler.
  • Götzis — Yapı dairesi, usul, yerel yönetmelikler ve teşvikler.
  • Hard — Yapı dairesi, usul, yerel yönetmelikler ve teşvikler.

Womit
anfangen?

  1. Sie haben noch kein Grundstück. Beginnen Sie mit der Checkliste zum Grundstückskauf und mit den Nebenkosten; beides klärt, was auf einem Grundstück überhaupt möglich ist und was beim Kauf anfällt.
  2. Sie planen einen Neubau. Der Ablauf-Ratgeber führt durch alle Phasen, die Seite zum Einfamilienhaus und jene zum Mehrfamilienhaus vertiefen die jeweilige Vorhabensart.
  3. Sie wollen sanieren. Die Reihenfolge der Maßnahmen und die Förderung des Landes hängen zusammen – lesen Sie beide Ratgeber gemeinsam.
  4. Sie stehen vor der Vertragsunterschrift. Die Bauvertrags-Checkliste und der Vergleich der Vergabeformen gehören zusammen, der Ratgeber zu Mängeln beschreibt, was danach gilt.
  5. Sie wissen schon, in welcher Gemeinde gebaut wird. Die Gemeindeseiten nennen Bauamt, Einreichweg, örtliche Verordnungen und allfällige Gemeindeförderungen.

Unsere Rolle
im Projekt.

CM Baumanagement GmbH ist Generalunternehmer in Vorarlberg mit Sitz Im Kratta 2 in Feldkirch: ein Vertrag, ein Ansprechpartner. Wir koordinieren alle beteiligten Unternehmen und Fachleute und führen während der Bauphase die Kommunikation mit den Behörden. Zu unseren Arbeitsprinzipien gehören Förderungsabwicklungen und Sanierungskonzepte – von der Analyse möglicher Förderungen bis zur Entwicklung durchdachter Sanierungskonzepte. Unternehmensdaten mit Quellen: Fakten zur CM Baumanagement GmbH.

Häufige
Fragen.

Sind die Angaben in den Ratgebern verbindlich?
Nein. Die Ratgeber geben allgemeine Information mit Verweis auf die amtlichen Quellen. Verbindlich sind im Einzelfall die zuständige Behörde, der Bescheid und die jeweils geltende Fassung der Gesetze und Richtlinien.
Wie aktuell sind die Angaben?
Jede Seite trägt ein Stand-Datum und verlinkt die Quelle, aus der eine Angabe stammt. Die Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes Vorarlberg gelten für Anträge bis 31.12.2026; was danach gilt, stand am Stand-Datum nicht fest.
Gelten die Ratgeber auch außerhalb Vorarlbergs?
Das Baurecht ist Landesrecht: Verfahren, Fristen und Zuständigkeiten gelten so nur in Vorarlberg. Bundesrecht wie das ABGB, das Grunderwerbsteuergesetz oder das Gerichtsgebührengesetz gilt österreichweit.
Wer schreibt diese Ratgeber?
Die Seiten werden von CM Baumanagement herausgegeben, einem Generalunternehmer in Vorarlberg. Sie sollen Verfahren und Rechtsgrundlagen sachlich darstellen; jede Angabe ist mit ihrer amtlichen Quelle verlinkt, damit sie nachprüfbar bleibt.
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