Bauen in
Götzis.
Baurechtsverwaltung amKumma, Verfahren, verpflichtende Baugrundlagenbestimmung, Bebauungspläne, Gründachpflicht und Förderungen der Marktgemeinde – nach den Angaben von Götzis und der Region amKumma.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Förderberatung. Stand: 15.10.2026.
Grundlage sind die Serviceseiten der Marktgemeinde Götzis, die Seiten der Baurechtsverwaltung amKumma, das Veröffentlichungsportal von Götzis, die Kundmachungen und Förderrichtlinien der Marktgemeinde sowie das Vorarlberger Baugesetz (RIS), abgerufen am 15.10.2026. Verbindlich entscheiden im Einzelfall die Baubehörde bzw. bei Förderungen die zuständige Stelle der Marktgemeinde.
Wer in Götzis baut, reicht nicht im Rathaus ein: Bauanträge aus Götzis bearbeitet die gemeinsame Baurechtsverwaltung amKumma in der Dorfmitte Koblach, die die Gemeinden Altach, Götzis, Koblach und Mäder seit dem 1. September 2014 gemeinsam betreiben. Abgegeben werden dürfen die Unterlagen weiterhin auch in Götzis. In den Ortsteilen Bulitta–Am Hof und Oberer Berg ist vor jedem Bauantrag eine Baugrundlagenbestimmung verpflichtend. Seit 30. Juni 2023 gilt im gesamten Baugebiet der Bebauungsplan Gründach; die Marktgemeinde fördert die Begrünung ebenso wie Solaranlagen, Biomasseheizungen und Energieberatungen.
Baurecht
amKumma
in Götzis.
Baubehörde ist nach § 50 Abs. 1 Baugesetz der Bürgermeister. Die baurechtlichen Angelegenheiten erledigt für Götzis aber eine Verwaltungsgemeinschaft von vier Gemeinden.
| Stelle | Zuständig für | Kontakt |
|---|---|---|
| Baurechtsverwaltung amKumma, Werben 9 (Dorfmitte Koblach), 6842 Koblach | Zuständig für Bauverfahren für Altach, Götzis, Koblach und Mäder: Auskünfte, Baueingaben, Baugrundlagenbestimmungen, Vorprüfungen, Planabweichungen, baupolizeiliche Überprüfungen, Wasser- und Kanalanschlussbeiträge | Kontakt +43 5523 93082 5110, baurecht@amkumma.at |
| Marktgemeinde Götzis, Bahnhofstraße 15, 6840 Götzis | Zuständig für Örtliche Raumplanung, Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne, Ortsbild, Grundteilungen, Abgabe von Bauunterlagen, Gemeindeförderungen | Kontakt +43 5523 5986, marktgemeinde@goetzis.at |
| Fachbeirat der Marktgemeinde Götzis | Zuständig für Empfehlungen zu Baukultur, Orts- und Landschaftsbild, städtebaulicher Situation und architektonischer Gestaltung | Kontakt Beratungstermin am ersten Dienstag im Monat, Voranmeldung nötig |
Die Baurechtsverwaltung amKumma ist als Verwaltungsgemeinschaft der vier beteiligten Gemeinden organisiert und erledigt deren baurechtliche Angelegenheiten; die Geschäftsstelle liegt in der Dorfmitte Koblach, Werben 9, 6842 Koblach. Bauanträge aus allen vier Gemeinden werden dort bearbeitet. Die Bauanträge können laut amKumma weiterhin auch bei den Gemeinden abgegeben werden – sie werden dann zur Baurechtsverwaltung weitergeleitet. Für Bauleute in Götzis heißt das: Abgabe und Erstkontakt sind weiter im Ort möglich, die inhaltliche Prüfung und der Bescheid kommen aus Koblach.
Die Amtsstunden der Baurechtsverwaltung sind Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 bis 18.30 Uhr; die Stelle bittet um Voranmeldung, Termine sind auch nach Vereinbarung möglich. Das Amt der Marktgemeinde Götzis in der Bahnhofstraße 15 ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 14:00 bis 18:30 Uhr geöffnet. Die Baurechtsverwaltung empfiehlt ausdrücklich, zur Abklärung der beabsichtigten Einreichung und zur Zusammenstellung der Plan- und Beschreibungsunterlagen zeitgerecht einen Termin für eine Vorbesprechung zu vereinbaren.
Welches
Verfahren
gilt?
Die Baurechtsverwaltung amKumma erläutert die drei Arten von Bauvorhaben, die das Vorarlberger Baugesetz unterscheidet, und was sie praktisch bedeuten.
| Art des Vorhabens | Verfahren | Hinweis der Baurechtsverwaltung amKumma |
|---|---|---|
| Errichtung und wesentliche Änderung von Gebäuden, Nutzungsänderungen, Werbeanlagen, Vorhaben mit Abstandsnachsicht oder belästigenden Emissionen (z. B. Klimaanlagen, Whirlpools) | Verfahren bewilligungspflichtig (§ 18 BauG) | Hinweis der Baurechtsverwaltung amKumma Die Baubewilligung bescheinigt die gesetzeskonforme Planung und ermächtigt mit ihrer Rechtskraft zur Ausführung |
| Kleinere Nebengebäude (z. B. Geräteschuppen), Bauwerke, die keine Gebäude sind (z. B. Carports, Schwimmbecken, Stützmauern), straßenseitige Einfriedungen, Abbrüche von Gebäuden | Verfahren anzeigepflichtig (§ 19 BauG) | Hinweis der Baurechtsverwaltung amKumma Nachbarn erhalten im Anzeigeverfahren keine Parteistellung; baubeginnen darf man auch, wenn die Behörde innerhalb von 6 Wochen nach der Bauanzeige keine Entscheidung getroffen hat |
| Nicht an öffentlichen Straßen gelegene Einfriedungen bis max. 1,80 m Höhe, bloße Sanierungsmaßnahmen | Verfahren freies Bauvorhaben (§ 20 BauG) | Hinweis der Baurechtsverwaltung amKumma Im Zweifelsfall entscheidet die Behörde, ob Bewilligungs- oder Anzeigepflicht gegeben ist |
Die Reihenfolge im Verfahren ist laut amKumma: Einreichung des Bauantrags oder der Bauanzeige samt Planunterlagen laut Baueingabeverordnung, Begutachtung der Einreichunterlagen durch die Baurechtsverwaltung amKumma, bei positivem Ergebnis Kundmachung der Bauverhandlung oder schriftliches Parteiengehör, Akteneinsicht und etwaige Stellungnahmen der Nachbarn, mündliche Bauverhandlung falls erforderlich, dann Baubewilligung bzw. Freigabebescheid – und am Ende die schriftliche Meldung der Fertigstellung samt Vorlage der im Bescheid vorgeschriebenen Befunde. Die landesweiten Grundlagen, Fristen und Rechtsmittel erklärt unser Ratgeber zur Baubewilligung in Vorarlberg.
Baugrund-
lagen
zuerst.
In zwei Götzner Ortsteilen ist die Baugrundlagenbestimmung nach § 3 Baugesetz nicht freiwillig, sondern durch Verordnung der Gemeindevertretung verpflichtend.
Mit der Baugrundlagenbestimmung legt die Behörde vor dem Bauantrag fest, was öffentliche Interessen erfordern: Baulinie, Baugrenze, Höhenlage, Dachform, Firstrichtung für geneigte Dächer, Höhe des Gebäudes, Maß der baulichen Nutzung sowie Mindest- oder Höchstzahl der Stellplätze. Nach § 3 Abs. 2 Baugesetz kann die Gemeindevertretung durch Verordnung bestimmen, dass in der Gemeinde oder in Teilen derselben vor jedem Bauantrag ein solcher Antrag gestellt werden muss. Genau das hat Götzis für zwei Siedlungsbereiche getan.
Für den Ortsteil Oberer Berg hat die Gemeindevertretung am 10. Februar 2020 beschlossen, dass vor jedem Bauantrag für Bauvorhaben nach § 18 Abs. 1 lit. a und c Baugesetz ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung gestellt werden muss; Grundlage ist eine Bebauungsstudie für den rund 3,5 ha großen, zum Gutteil bebauten Siedlungsbereich. Für den Ortsteil Bulitta–Am Hof folgte derselbe Beschluss am 23. November 2020, dort auf Grundlage einer Bebauungsstudie für rund 9 ha gewidmetes, teils bebautes Bauland. Beide Kundmachungen wurden zur allgemeinen Einsichtnahme im Rathaus der Marktgemeinde Götzis, Zimmer 29, während der Amtsstunden aufgelegt.
- Art des beabsichtigten Bauvorhabens und beabsichtigte Verwendung des Gebäudes
- Zustimmung des Eigentümers bzw. Bauberechtigten, wenn die antragstellende Person das nicht selbst ist
- Plan über Lage und Höhenverhältnisse des Baugrundstückes nach den Verordnungsvorgaben zu Inhalt, Maßstab und Form
Die Behörde hat spätestens drei Monate nach Einlangen des vollständigen Antrages mit Bescheid zu entscheiden. Die Baugrundlagenbestimmung verliert nach Ablauf von drei Jahren nach Eintritt der Rechtskraft ihre Gültigkeit; die Wirksamkeit ist auf schriftlichen Antrag jeweils um drei Jahre zu verlängern. Nicht vorzunehmen ist sie, soweit die betreffenden Angaben schon in einer Verordnung nach dem Raumplanungsgesetz – etwa einem Bebauungsplan – bestimmt sind. Für die Planung in Götzis ist das der erste echte Prüfpunkt: In Hanglagen wie am Oberen Berg entscheidet sie über Höhenlage und Einpassung ins Gelände, lange bevor ein Einreichplan gezeichnet wird.
Bauantrag
einreichen.
Die Baurechtsverwaltung amKumma veröffentlicht eine Checkliste und die Formulare, die sie bearbeitet – vom Baueingabeformular bis zur Fertigstellungsmeldung.
- Schriftlicher Bauantrag bzw. schriftliche Bauanzeige mit Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der bauwerbenden Person sowie Art, Lage, Umfang und beabsichtigter Verwendung des Vorhabens
- Unterschriften der bauwerbenden Person und aller Grundeigentümer
- Energieausweis, sofern es sich um konditionierte (beheizte, gekühlte) Gebäude handelt
- Verzeichnis der Nachbarn unter Angabe der Anschriften und Grundstücksnummern der Nachbargrundstücke
- Nachweis der rechtlich gesicherten Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche, etwa mittels Dienstbarkeitsvertrag
- Zustimmung der betroffenen Nachbarn zur Erteilung einer Abstandsnachsicht, falls erforderlich
- Maßstäbliche Plan- und Beschreibungsunterlagen in dreifacher Ausfertigung
- Baubeschreibung. Ausführungsart der Bauteile mit den dazugehörenden Berechnungen, Abwasserbeseitigung, Strom- und Wasserversorgung, Beheizung und Ähnliches.
- Übersichtsplan. Im Maßstab M 1:1000.
- Lageplan. M 1:500 mit Darstellung des Bauvorhabens samt Zufahrten, Abstellplätzen und Abwasseranlagen.
- Schnitte, Ansichten, Grundrisse. Geschossgrundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab M 1:100.
- Abstandsflächenplan. Im Maßstab 1:200.
- Fertigstellung. Nach Abschluss die schriftliche Meldung der Fertigstellung samt Vorlage der im Bescheid vorgeschriebenen Befunde; das Formular Fertigstellungsmeldung stellt amKumma bereit.
Weitere Formulare der Baurechtsverwaltung amKumma sind das Baueingabeformular, Bauantrag und Bauanzeige, das Ansuchen Bauanzeige Schwimmbecken, die Abstandsnachsicht, das Ansuchen Planabweichung, die Ausnahme Bebauungsplan bzw. Baunutzung sowie das Ansuchen um Ausnahmegenehmigung zum Flächenwidmungsplan. Zusätzlich stellt die Stelle die Rechtsgrundlagen zum Download bereit: Baugesetz, Raumplanungsgesetz, Bautechnikverordnung, Baueingabeverordnung und Baubemessungsverordnung. Welche Unterlagen genau nötig sind, hängt laut amKumma von der Baueingabeverordnung ab – ein Grund mehr für die empfohlene Vorbesprechung.
Widmung und
Bebauung.
Götzis steuert die Bebauung mit drei Instrumenten: Räumlicher Entwicklungsplan, Flächenwidmungsplan und verordnete Bebauungspläne – alle auf Basis des Raumplanungsgesetzes.
Der Flächenwidmungsplan gibt grundstücksbezogen Auskunft, zu welchem Nutzungszweck eine Fläche gewidmet ist; die Gemeindevertretung verordnet ihn, und er darf nur aus wichtigen Gründen geändert werden. Besondere Gegebenheiten wie Waldflächen, öffentliche Gewässer, Landesstraßen, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen oder geschützte und gefährdete Gebiete werden darin ersichtlich gemacht. Erstellt werden die Pläne auf Grundlage der amtlichen Katastralmappe für den Zeichenmaßstab 1:5.000. Informationen zum Flächenwidmungsplan sind laut Marktgemeinde im Digitalen Atlas Vorarlberg abrufbar – praktisch für eine erste Grundstücksprüfung.
In Teilbereichen des Gemeindegebietes werden die baulichen Rahmenbedingungen durch Bebauungspläne und Teilbebauungspläne nach dem Raumplanungsgesetz bzw. durch verpflichtende Baugrundlagenbestimmung nach dem Baugesetz auf Grundlage von Bebauungsrichtlinien und -leitsätzen festgelegt. Für folgende Ortsbereiche in Götzis sind bauliche Rahmenbedingungen vorgegeben: Glattensteinmoos, Oberer Berg, Bulitta–Am Hof, Moosfeld, Am Garnmarkt sowie Kreuzbühel–Steig. Zusätzlich gibt es punktuell verordnete Teilbebauungspläne, etwa für EKZ E4, die Bebauung Götscha Bühel, die Bebauung Götznerberg und die Teilbebauung St. Arbogast. Ob eine grundsätzliche Bebaubarkeit gegeben ist, kann der Bauwerber – mit oder ohne konkrete Vorstellungen – bei der Marktgemeinde Götzis anfragen; dabei wird auf bereits vorgegebene bauliche Rahmenbedingungen hingewiesen.
Aktuelle Änderungen veröffentlicht die Marktgemeinde im Veröffentlichungsportal, darunter Verordnungen über die Änderung des Flächenwidmungsplans, über die Änderung des Räumlichen Entwicklungsplanes und über das Mindestmaß der baulichen Nutzung – ein Instrument, das Grundstücke vor Unterausnutzung schützt. Dort finden sich auch Kundmachungen von Entwürfen, zuletzt etwa für eine Änderung des Flächenwidmungsplans für einen Bereich im Ortsgebiet. Die Teilung von Grundstücken ist eine Angelegenheit der örtlichen Raumplanung und durch § 39 Raumplanungsgesetz geregelt; die Bewilligung von Grundteilungen erfolgt in Götzis durch den Gemeindevorstand, wobei vom geltenden Flächenwidmungsplan auszugehen ist. Umlegungen und Grenzänderungen nach § 41 Raumplanungsgesetz beantragt die Gemeinde beim Amt der Vorarlberger Landesregierung.
Gründach
ist
Pflicht.
Götzis ist eine der Gemeinden mit einer eigenen Begrünungspflicht: Seit 30. Juni 2023 ist eine Dachbegrünung bei Neubau und Flachdachsanierung Pflicht. Die Marktgemeinde fördert die Begrünung dieser Dächer.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung zum Bebauungsplan Gründach, beschlossen von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis am 08. Mai 2023 und aufsichtsbehördlich genehmigt vom Amt der Vorarlberger Landesregierung am 29.06.2023. Der Bebauungsplan gilt für sämtliche im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Götzis gewidmeten Bauflächen gemäß § 14 Raumplanungsgesetz – also nicht nur für einzelne Ortsteile.
Bei Neubauten sind alle begrünbaren Dächer bis zu einer Dachneigung von 10 Grad ab einer Dachfläche von 40 m² dauerhaft mit geschlossenem Bewuchs zu begrünen. Mindestens 80 % der Dachflächen werden dabei extensiv oder intensiv begrünt, und es ist eine Substrathöhe von durchschnittlich 0,12 m vorzusehen. Wird die Dachbegrünung mit einer aufgeständerten Photovoltaiknutzung kombiniert, sind beide Nutzungen in ihrer Funktion gleichwertig aufeinander abzustimmen; im Bereich der Module ist eine geringere Substrathöhe von durchschnittlich 0,08 m erlaubt. Ausgenommen von der Begrünungspflicht sind unter anderem Dachterrassen, abgesetzte Vordächer ohne Bekiesung, Glasdachkonstruktionen, Lichtkuppeln, temporäre Bauten sowie technisch erforderliche Anlagen, deren horizontale Oberflächen nachweislich nicht begrünt werden können.
Für bewilligungspflichtige Umbauten und Flachdachsanierungen gilt die Regel sinngemäß, wenn die statische Situation es erlaubt. Wird keine nachträgliche Begrünung durchgeführt, ist der Behörde ein Nachweis einer einschlägig befugten Fachperson vorzulegen, dass die statischen Rahmenbedingungen eine Begrünung nicht ermöglichen. Den Einreichunterlagen ist ein Dachschnitt und eine Draufsicht des Daches samt technischer Beschreibung der geplanten Begrünungsmaßnahmen beizulegen. Praktisch bedeutet das: Die Dachbegrünung gehört in Götzis in die Statik und in die Einreichplanung, nicht in die Ausführungsphase.
- Förderhöhe: 10 € pro m² begrünter Dachfläche, maximal 1.400 €
- Bei Neubauten beträgt die Substrathöhe durchschnittlich 12 cm, bei Sanierungen in Leichtbauweise durchschnittlich 8 cm
- Die begrünte Fläche muss mindestens 10 m² umfassen
- Als Förderwerber können ausschließlich Privatpersonen auftreten
- Antrag nach Fertigstellung der Bauarbeiten schriftlich bei der Marktgemeinde Götzis (Umweltabteilung), mit Ausführungsnachweis, Bestätigung der Substrathöhe und Flächennachweis durch ein Fachunternehmen – oder, bei Selbsterrichtung, mit Fotodokumentation vor und nach Errichtung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung; bei Zuwiderhandlung wird die Förderung rückgefordert, und den Mitarbeitern der Marktgemeinde ist auf Verlangen Zutritt für eine Besichtigung zur Überprüfung zu gestatten. Die Marktgemeinde weist zur Planung außerdem auf die zusätzliche Dachlast, die wurzelfeste Dachabdichtung unter der Substratschicht, bewuchsfreie An- und Abschlüsse und den Schutz vor Winderosion hin – Punkte, die bei einer Sanierung des Bestands genauso früh geklärt sein sollten wie beim Neubau.
Förderungen
der
Gemeinde.
Götzis fördert im Bereich Neubau und Sanierung Solaranlagen, Biomasseheizanlagen, Dachbegrünungen und Beratungen. Die Gemeindeförderung setzt bei Solar und Biomasse die Landesförderung voraus.
| Förderung | Konditionen laut Richtlinie | Nachweise |
|---|---|---|
| Solaranlage | Konditionen laut Richtlinie Die Marktgemeinde erhöht den Zuschuss des Landes Vorarlberg um nochmals 50 % des gewährten Beitrages; maximal 950,– Euro für Brauchwasseranlagen im Zuge einer Bestandssanierung, maximal 1.750,– Euro bei Heizungsunterstützung. Im Neubau werden reine Brauchwassersolaranlagen nicht mehr gefördert. | Nachweise Schriftliche Förderzusage des Landes, Überweisungsbeleg der Landesförderung und das vom Installateur ausgefüllte Serviceprotokoll Solaranlage des Energieinstituts Vorarlberg |
| Biomasseheizanlage | Konditionen laut Richtlinie Götzis erhöht die Förderung des Landes Vorarlberg um nochmals 50 % des gewährten Beitrages; der maximale Förderbetrag beträgt 1.100 Euro. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Götzis sein. | Nachweise Schriftliche Förderzusage des Landes und Überweisungsbeleg der Landesförderung. Für die Umnützung von Räumen für Biomasseheizanlagen braucht es eine Baurechtsbewilligung, die bei der Baurechtsverwaltung amKumma einzureichen ist. |
| Dachbegrünung | Konditionen laut Richtlinie 10 € pro m² begrünter Dachfläche, maximal 1.400 €; mindestens 10 m² begrünte Fläche; nur Privatpersonen | Nachweise Antrag nach Fertigstellung, Ausführungs-, Substrat- und Flächennachweis durch ein Fachunternehmen |
| Beratung | Konditionen laut Richtlinie Die Gemeinden der Region amKumma übernehmen die Kosten für die Erstberatung des Energieinstituts Vorarlberg vor Ort. Die Marktgemeinde Götzis übernimmt zusätzlich 600,– Euro der Kosten für eine Sanierungs-VOR-Beratung; damit reduziert sich der Selbstbehalt auf 800,– Euro. | Nachweise Erste Anlaufstelle ist das Energietelefon des Energieinstituts Vorarlberg |
Die Marktgemeinde Götzis fördert aktuell keine Photovoltaikanlagen; sie verweist dafür auf Bund und illwerke vkw. Zusätzlich bietet Götzis mit der Potentialberatung Altbau eine erste, unabhängige Einschätzung zur Weiterentwicklung älterer Gebäude: Eigentümer erhalten Empfehlungen zu Sanierung, Energieeffizienz und Nutzungsmöglichkeiten. Darüber liegt die Landesförderung: Die Wohnhaussanierungsrichtlinie gilt für Förderungsanträge ab 01.07.2025 bis 31.12.2026 – was danach gilt, ist offen. Die Systematik erklären unsere Ratgeber zur Sanierung mit Förderung in Vorarlberg und zum Heizungstausch.
Hanglage,
Emmebach,
Ortsbild.
Drei Themen prägen Bauvorhaben in Götzis über das Verfahren hinaus: die Hanglagen am Kreuzbühel und am Berg, der Hochwasserschutz am Emmebach und die Beratung durch den Fachbeirat.
Hanglage: Der Kreuzbühel ist laut der von der Gemeinde veröffentlichten Grundlagenarbeit aufgrund der topografischen Gegebenheiten ein Siedlungsgebiet mit besonderer Wohnqualität. Ziel der Untersuchung war, Aussagen zu Erschließung, Freiräumen und Bebauungsstruktur zu gewinnen, aus denen sich Baugrundlagenbestimmungen gemäß § 3 Vorarlberger Baugesetz für zukünftige Baugesuche ableiten lassen. Wer am Kreuzbühel, am Oberen Berg oder im Bereich Götznerberg plant, sollte daher früh mit der Gemeinde und der Baurechtsverwaltung sprechen: Geländeanpassung, Höhenlage und Erschließung sind hier die kritischen Punkte, nicht die Grundrissfläche.
Hochwasser: Im Fokus des Hochwasserschutzes in Götzis steht der Emmebach. Die Maßnahmen wurden auf Grundlage des Gewässerbetreuungskonzeptes Dornbirner Ache im Rahmen des Generellen Projekts Hochwasserschutz Emmebach mit der Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung und der Wildbach- und Lawinenverbauung konkretisiert. Durch den Retentionsraum Örfla – mit einer Auffangkapazität von rund 50.000 Kubikmeter – kann ein 100-jähriges Hochwasser im Ortsgebiet von Götzis schadlos abgeleitet werden; von dem errechneten Hochwasserzufluss von 30 Kubikmeter pro Sekunde werden im Hochwasserfall 20 Kubikmeter pro Sekunde im Emmebach durch das Ortsgebiet abgeleitet. Für Bauvorhaben in Bachnähe heißt das: Gefahrenzonen und Freibordhöhen gehören in die Vorprüfung, und der Blick in den Digitalen Atlas Vorarlberg ist vor dem Grundstückskauf sinnvoll.
Ortsbild und Beratung: Der Fachbeirat der Marktgemeinde Götzis gibt unabhängige und fachlich fundierte Empfehlungen für die Ortsentwicklung ab und unterstützt die örtliche Raumplanung, die Baubehörde und sonstige Interessenten – Bauwerber, Immobilienentwickler, Planende – in städtebaulichen und architektonischen Fragen. Für diese Interessenten versteht sich der Beirat als beratende Gruppe; eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme, möglichst schon in der Phase der Ideenfindung, ist laut Gemeinde sinnvoll und erwünscht. Neben Baukultur, Orts- und Landschaftsbild und architektonischer Gestaltung ist die städtebauliche Situation und die gestalterische Wirkung auf das Umfeld ein wichtiger Fokus. Der erste Dienstag jedes Monats, in der Regel zwischen 08:30 und 11:00, steht gegen Voranmeldung als Beratungs- und Diskussionstermin zur Verfügung. Ergänzend schützt Götzis einzelne Bäume: Das Veröffentlichungsportal listet Verordnungen über die Erklärung des Tulpenbaums auf Gst. 2602 und des Silberahorns auf Gst. 275 zum örtlichen Naturdenkmal.
Nebenkosten im Betrieb: Die Marktgemeinde veröffentlicht ihre Gemeindeabgaben und -tarife jährlich. Für 2026 betragen die Wasserbezugsgebühren 1,71 Euro pro m³ (inkl. 10 % MwSt.) und die Kanalbenützungsgebühren 2,78 Euro je m³ Abwasser für vorgeklärte und 3,10 Euro je m³ für ungeklärte Abwässer. Die Vorschreibung von Wasser- und Kanalanschlussbeiträgen gehört zu den Aufgaben der Baurechtsverwaltung amKumma; der Anschluss an die örtliche Kanalisation wird mittels Bescheid seitens der Marktgemeinde Götzis vorgeschrieben. Strom- und Gasanschlüsse laufen über die Vorarlberger Energienetze.
Unsere Rolle
im Projekt.
Die CM Baumanagement GmbH hat ihren Sitz in Feldkirch, Im Kratta 2, und arbeitet als Generalunternehmer in Vorarlberg – also auch in Götzis und in der Region amKumma. Das Prinzip ist ein Vertrag, ein Ansprechpartner: Wir koordinieren alle beteiligten Firmen und Fachleute, von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe. Zu unseren Leistungen gehören Neubau von der Grundstücksanalyse bis zum Einzug, Umbau mit Respekt vor der Substanz sowie Sanierung mit energetischer Optimierung und Substanzerhalt.
In der Phase Planung gehören der Behördenweg, der Ausführungsplan und die Koordination aller Gewerke dazu; während der Bauzeit übernimmt der Generalunternehmer die Kommunikation mit den Behörden. Wir sind Partnerbetrieb des Energieinstituts Vorarlberg im Programm „Traumhaus Althaus“ und arbeiten an Förderungsabwicklungen und Sanierungskonzepten – von der Analyse möglicher Förderungen bis hin zur Entwicklung durchdachter Sanierungskonzepte. Projekte in Götzis führen wir auf dieser Seite nicht an; eine Referenz mit Ort ist ein Mehrfamilienhaus in Hard mit 8 Wohnungen und 1 Büroeinheit, ein Neubau, Projekt in der Umsetzung. Wenn Sie ein Vorhaben in Götzis prüfen möchten, nutzen Sie das Kontaktformular.
Häufige
Fragen.
Wo reiche ich in Götzis einen Bauantrag ein?
Brauche ich in Götzis eine Baugrundlagenbestimmung?
Muss ich in Götzis ein Gründach bauen?
Welche Förderungen gibt die Marktgemeinde Götzis?
Wann darf ich nach einer Bauanzeige mit dem Bau beginnen?
Wo sehe ich Widmung und Bebauungsplan für mein Grundstück in Götzis?
Amtliche
Quellen.
- Marktgemeinde Götzis: Bauen & Sanieren
- Baurechtsverwaltung amKumma: Aufgaben der Baurechtsverwaltung
- Baurechtsverwaltung amKumma: Öffnungszeiten
- Baurechtsverwaltung amKumma: Bauarten laut Vorarlberger Baugesetz
- Baurechtsverwaltung amKumma: Baubewilligung und Freigabebescheid
- Baurechtsverwaltung amKumma: Checkliste zur Einreichung
- Baurechtsverwaltung amKumma: Formulare und Anträge
- Marktgemeinde Götzis: Örtliche Raumplanung
- Marktgemeinde Götzis: Bebauung
- Marktgemeinde Götzis: Flächenwidmungsplan
- Marktgemeinde Götzis: Bebauungsplan Gründach
- Marktgemeinde Götzis: Grundstücksteilung und Grenzänderung
- Marktgemeinde Götzis: Fachbeirat
- Marktgemeinde Götzis: Veröffentlichungsportal
- Marktgemeinde Götzis: Förderungen Neubau und Sanierung
- Marktgemeinde Götzis: Förderung einer Solaranlage
- Marktgemeinde Götzis: Förderung von Biomasseheizanlagen
- Marktgemeinde Götzis: Förderung einer Dachbegrünung
- Marktgemeinde Götzis: Förderung von Energieberatungen
- Marktgemeinde Götzis: Kundmachung verpflichtende Baugrundlagenbestimmung Oberer Berg
- Marktgemeinde Götzis: Kundmachung verpflichtende Baugrundlagenbestimmung Bulitta–Am Hof
- Marktgemeinde Götzis: Richtplan Kreuzbühel mit Bebauungsrichtlinie
- Marktgemeinde Götzis: Hochwasserschutz Emmebach – Retentionsraum Örfla
- Marktgemeinde Götzis: Gebühren & Abgaben 2026
- Marktgemeinde Götzis: Anschlüsse
- RIS: Vorarlberger Baugesetz § 3 (Baugrundlagenbestimmung)
- RIS: Vorarlberger Baugesetz § 50 (Behörden)
- Land Vorarlberg: Wohnhaussanierungsrichtlinie Juli 2025/2026