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Bauen vor Ort · Lustenau

Bauen in Lustenau.
Amt, Regeln, Wege.

Was in Lustenau vor der Einreichung zu klären ist: wer im Bauamt zuständig ist, welche Formulare die Marktgemeinde verlangt und welche örtlichen Verordnungen zusätzlich gelten.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 15.10.2026.

Diese Seite fasst zusammen, was die Marktgemeinde Lustenau und das Land Vorarlberg zu Bauverfahren, örtlichen Verordnungen und Förderungen veröffentlichen. Verbindlich sind ausschließlich die kundgemachten Verordnungen, die Auskünfte des Bauamtes und der Bescheid der Baubehörde. Beträge, Amtsstunden und Richtlinien können sich ändern.

In Lustenau ist das Bauamt der Marktgemeinde in der Rathausstraße 1 die Baubehörde erster Instanz; erreichbar unter T +43 5577 8181-5000 und bauamt@lustenau.at. Das Rathaus ist laut eigener Angabe Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr geöffnet, für das Bauamt gilt am Nachmittag Terminvereinbarung. Vor dem Bauantrag ist in den meisten Fällen die Bestimmung der Baugrundlagen zu beantragen. Zusätzlich zum Vorarlberger Baugesetz gelten in Lustenau drei Gesamtbebauungspläne – Dachbegrünung, Radabstellanlagen und Gewässerraum –, die Dachaufbau, Fahrradstellplätze und Abstände zu Kanälen verbindlich regeln.

Das Bauamt
Lustenau.

Die Marktgemeinde Lustenau führt das Bauamt mit einer eigenen Gruppe Baurecht am Standort Rathausstraße 1, 6890 Lustenau.

Die Gemeinde veröffentlicht für das Bauamt die Durchwahl T +43 5577 8181-5000 und die Adresse bauamt@lustenau.at. Allgemeine Anliegen laufen über das Marktgemeindeamt, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181-0, gemeindeamt@lustenau.at. Für die Erledigungen im Bauamt weist die Gemeinde ausdrücklich darauf hin, die dortigen Eingänge zu benutzen – das Bauamt sitzt also nicht am gleichen Schalter wie der Bürgerservice.

Die Amtsstunden gibt die Gemeinde mit Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr an. Für Bauamt und Villa gilt laut Gemeinde: nachmittags nach Terminvereinbarung; am Vormittag kann man ohne Termin vorbeikommen. Die Gemeinde empfiehlt zudem, sich vorab telefonisch zu informieren und einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wer eine Frage zur Verfahrensart hat, klärt das laut Gemeinde am besten direkt mit der Baurechtsabteilung ab.

Die Fertigstellung ist in Lustenau ebenfalls Sache des Bauamtes: Bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben muss die Bauvollendung vor Benützung des Gebäudes gemeldet werden, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Bauvollendung schriftlich. Die in der Baubewilligung angeführten Befunde und Nachweise sind der Meldung beizulegen; die Bauvollendungsmeldung selbst ist laut Gemeinde kostenlos. Das Formular „Bauvollendung“ steht auf der Gemeindeseite zum Download.

Quelle: Marktgemeinde Lustenau – Öffnungszeiten & Kontakt, Baufertigstellung · Stand: 15.10.2026

Bauantrag
oder
Bauanzeige?

Lustenau stellt die Unterscheidung des Vorarlberger Baugesetzes an den Beginn: bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder frei.

Die Gemeinde schreibt: „Das Vorarlberger Baugesetz (BauG) unterscheidet drei Arten von Bauvorhaben" – bewilligungspflichtige (§ 18 BauG), anzeigepflichtige (§ 19 BauG) und freie Bauvorhaben (§ 20 BauG). Welcher Weg im Einzelfall gilt, klären Bauwerber laut Gemeindeseite am besten direkt mit der Baurechtsabteilung. Die Zuständigkeiten sind intern getrennt: Bauanzeigen und Bauanträge werden von unterschiedlichen Sachbearbeitern geführt, was bei Rückfragen den Unterschied macht, wen man anruft. Was die drei Kategorien inhaltlich unterscheidet, steht im Ratgeber zur Baubewilligung in Vorarlberg.

Dem Bauantrag sind in Lustenau die Unterlagen nach § 1 Baueingabeverordnung beizulegen, der Bauanzeige jene nach § 6 Baueingabeverordnung. Die Gemeinde nennt dazu konkret: Nachweis des Eigentums am Baugrundstück beziehungsweise die Zustimmung des Eigentümers, die zur Beurteilung erforderlichen Pläne, Berechnungen und Beschreibungen sowie den Nachweis der rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche. „Die Pläne, Berechnungen und Beschreibungen sind in dreifacher Ausfertigung vorzulegen." Das Papierformular Bauantrag verlangt zusätzlich ein Verzeichnis der Nachbarn unter Angabe der Anschrift und einen Energieausweis. Über den Bauantrag entscheidet die Behörde mit Bescheid.

Neben den PDF-Formularen (Bauantrag, Bauanzeige, Abbruchanzeige, Planabweichung, Antrag Baugrundlagen, Antrag Vorprüfung, Bauvollendung) bietet Lustenau zwei Online-Eingaben über den Formularserver des Landes an: eine „Baueingabe kurz" und eine „Baueingabe lang". Unter die kurze Eingabe fallen laut Gemeinde zum Beispiel Geräteschuppen, Schwimmbäder, Carports, Überdachungen, freistehende Garagen und Stützmauern sowie ortsfeste technische Einrichtungen wie Luftwärmepumpen, Klimageräte, Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen und der Abbruch von Gebäuden. Unter die lange Eingabe fallen der Neubau von Einfamilienhäusern, Mehrwohnungsgebäuden, Büro- oder Betriebsgebäuden sowie Zubauten zu bestehenden Gebäuden.

Quelle: Marktgemeinde Lustenau – Bauanzeige & Bauantrag · Stand: 15.10.2026

Baugrund-
lagen
zuerst.

In Lustenau ist die Baugrundlagenbestimmung keine Option, sondern für zwei klar umschriebene Fallgruppen Pflicht.

Nach der Gemeindeseite muss gemäß Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 26.06.2026 die Bestimmung der Baugrundlagen beantragt werden, bevor ein Bauantrag gestellt werden kann – erstens bei Errichtung oder wesentlicher Änderung eines Gebäudes mit einer überbauten Fläche oder Gesamtgeschoßfläche ab 400 m², zweitens bei Errichtung oder wesentlicher Änderung eines Gebäudes auf einem Baugrundstück mit einem Objekt aus dem Ortsbildinventar. Welche Grundstücke davon betroffen sind, zeigt der von der Gemeinde veröffentlichte Übersichtsplan vom 16.06.2026.

Festgelegt werden können bei der Bestimmung der Baugrundlagen unter anderem „die Baulinie, Baugrenze, die Höhenlagen, die Dachform, die Firstrichtung" für geneigte Dächer, die Höhe, das Maß der baulichen Nutzung sowie die Mindestzahl der Stellplätze. Die Gemeinde begründet das ausdrücklich damit, dass dadurch kostenintensiven Fehlplanungen entgegengewirkt werden kann. Für die Planung heißt das: Diese Parameter sind nicht Verhandlungssache im Bauverfahren, sondern stehen vor dem Entwurf fest.

Für den Antrag verlangt die Gemeinde neben dem Formular einen Nachweis des Eigentums oder Baurechts beziehungsweise die Zustimmung des Eigentümers oder Bauberechtigten sowie einen Plan über Lage und Höhenverhältnisse des Baugrundstückes in zweifacher Ausfertigung. Als Grundlage für die Planerstellung kann im Bauamt ein Katasterplan bezogen werden. Die Kosten gibt Lustenau mit „Antrag: 21 Euro Verwaltungsabgabe: 32 Euro" an (Stand 01.01.2026).

Quelle: Marktgemeinde Lustenau – Baugrundlagenbestimmung · Stand: 15.10.2026

Vorprüfung
und
Gebühren.

Neben der Baugrundlagenbestimmung bietet Lustenau die Vorprüfung an – mit weniger Unterlagen als ein Bauantrag.

Eingabe in LustenauGemeindeabgabeAntragsgebühr
BauantragGemeindeabgabe
0,5 oder 1,0 Promille der geschätzten Baukosten, mindestens 32 Euro
Antragsgebühr
21,00 Euro
BauanzeigeGemeindeabgabe
0,4 Promille der geschätzten Baukosten, mindestens 32 Euro
Antragsgebühr
21,00 Euro
PlanabweichungGemeindeabgabe
1/4 von dem, was bei der Bewilligung bezahlt wurde, mindestens 32 Euro
Antragsgebühr
21,00 Euro
VorprüfungGemeindeabgabe
24,60 Euro
Antragsgebühr
21,00 Euro
BaugrundlagenbestimmungGemeindeabgabe
32 Euro Verwaltungsabgabe
Antragsgebühr
21,00 Euro
AbbruchsanzeigeGemeindeabgabe
16,10 Euro
Antragsgebühr
—
BauvollendungsmeldungGemeindeabgabe
kostenlos
Antragsgebühr
—
BaugrundstücksbestätigungGemeindeabgabe
31,90 Euro Vergebührung
Antragsgebühr
—

Bei der Vorprüfung hat die Behörde laut Gemeinde zu prüfen, ob dem Bauvorhaben eine Verordnung nach dem Raumplanungsgesetz oder offensichtlich unbehebbare Hindernisse entgegenstehen. Geprüft werden dabei die „Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche, Wasserversorgung", die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser, die Vermeidung von Naturgefahren, Kinderspielplätze, Grünflächen, Stellplätze sowie das Orts- und Landschaftsbild. Steht ein solcher Grund entgegen, ist der Antrag abzuweisen – ein klares, früh verfügbares Signal, bevor Planungskosten anfallen.

Für den Antrag auf Vorprüfung genügen Pläne, Skizzen und Beschreibungen des Bauvorhabens, der Nachweis des Eigentums oder Baurechts und die Unterlagen nach § 6 Baueingabeverordnung; einen Auszug aus der Katastermappe erhält man im Bauamt. Die nachstehenden Beträge veröffentlicht Lustenau selbst; die Bundesabgaben nach dem Gebührengesetz kommen jeweils dazu.

Alle Beträge sind von der Marktgemeinde Lustenau veröffentlicht, die Bauverfahrensbeträge mit dem Zusatz „Stand 01.01.2026"; Grundlage sind laut Gemeinde vor allem die Verwaltungsabgabenverordnung und das Gebührengesetz. Die Beilagen werden gesondert nach dem Gebührengesetz vergebührt.

Quelle: Vorprüfung Bauvorhaben, Bauanzeige & Bauantrag, Flächenwidmungsplan · Stand: 15.10.2026

Drei Gesamt-
bebauungs-
pläne.

Lustenau hat drei Bebauungspläne, die für das ganze Gemeindegebiet gelten – sie greifen bei fast jedem Neubau und Zubau.

Die Gemeinde listet gültige Bebauungspläne für die Raiffeisenstraße und das Zentrum Baufeld West sowie drei Gesamtbebauungspläne: Dachbegrünung, Radabstellanlagen und Gewässerraum. Der Bebauungsplan ist, wie die Gemeinde schreibt, eine Verordnung der Gemeinde; die Bestimmungen dazu sind in „des Raumplanungsgesetzes geregelt" (§§ 28 bis 36 RPG).

Der Gesamtbebauungsplan Dachbegrünung (Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.09.2023) gilt für das ganze Gemeindegebiet in den Baulandkategorien Wohn-, Misch-, Kern- und Betriebsgebiete. Er verlangt: Bei Neu-, Zu- und Umbauten, bei denen Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 10° mit „Dachflächen ab 150 m² geschaffen werden, die Dachflächen zu begrünen". Die begrünbaren Flächen sind „mindestens zu 80 % mit einem" mindestens 8 cm dicken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu unterhalten; als Substrat ist lokaler Oberboden oder vergleichbares torffreies Material mit mindestens 10 % Humus- und Schluffanteil zu verwenden, als Saatgut regionales Handelssaatgut und Sedumsprossen ohne Neophyten. Eine Kombination mit Photovoltaik ist möglich – aufgeständert über einer ganzflächigen extensiven Begrünung, wobei die Substrathöhe im Bereich der niedrigsten Modulkante maximal 6 cm betragen darf. Ausgenommen sind Bereiche für Terrassen, Belichtung, Be- und Entlüftung, Brandschutz und technische Anlagen; die Behörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.

Der Gesamtbebauungsplan Radabstellanlagen (Beschluss vom 25.01.2024) gilt für das gesamte Ortsgebiet und legt Mindestzahlen fest. Bei Mehrfamilienhäusern – definiert als Wohngebäude mit vier oder mehr Wohnungen – gilt: „Pro Wohnraum sind 0,7 Fahrradstellplätze (FP) und 0,1 Spezialrad-Stellplätze (SP)" in einer geschlossenen, witterungsgeschützten Abstellanlage zu errichten, zusätzlich 0,2 Fahrradstellplätze pro Wohnraum für Kurzzeitparkierung ebenerdig, eingangsnah und überdacht. Als Wohnräume gelten dabei alle Räume, in denen sich Personen länger aufhalten – nicht Bäder, WCs, Küchen, Gänge und Abstellräume. Ein Fahrradstellplatz ist eine „Fläche mit 80 cm Breite und 200 cm Tiefe zum Abstellen" eines Fahrrades plus 180 cm Rangierfläche; mit Anlehnbügeln sind 60 cm, mit Hoch/Tief-Systemen maximal 50 cm Breite zulässig. Stellplätze sind grundsätzlich eingangsnah, ebenerdig und fahrend erreichbar anzuordnen; ist das nachweislich nicht möglich, muss die Anlage über eine „maximal 16% geneigte Rampe barrierefrei erreichbar sein". Ist die Gesamtzahl „kleiner als vier, so kann die Errichtung der Stellplätze entfallen". Für Betriebe, Handel und öffentliche Einrichtungen enthält die Verordnung eigene Schlüssel, etwa einen überdachten Stellplatz je drei Arbeitsplätze. Unterschreiten diese Werte die Mindestvorgabe der Stellplatzverordnung des Landes, gilt jedenfalls die Landesvorgabe; der Gemeindevorstand kann Ausnahmen nach § 35 RPG erteilen.

Der Bebauungsplan Gewässerraum (Beschluss vom 25.01.2024) betrifft die offenen, unverrohrten Abschnitte von Grindelkanal, Moosbach, Rheindorferkanal, Neunerkanal, Lustenauerkanal, Bruggerwiesengraben und Binsenfeldgraben in jeweils festgelegten Kilometrierungsbereichen. Die Baugrenze verläuft „in einem Abstand von 5 m parallel zur" Böschungsoberkante und gilt für alle baulichen Anlagen oberhalb und unterhalb der Geländeoberfläche. Der Bereich zwischen Gewässer und Baugrenze ist von jeder Bebauung freizuhalten; Einfriedungen sind dort nicht zulässig und Geländeveränderungen ebenfalls nicht. In einem „3 m breiten Bewirtschaftungsstreifen parallel zur" Böschungsoberkante dürfen keine Gehölze neu gepflanzt werden, in den übrigen 2 m nur standortgerechte Gehölze. Für Lustenau mit seinem dichten Kanalnetz ist das eine der praktisch wichtigsten örtlichen Vorschriften – sie betrifft Garagen, Terrassen, Zäune, Pools und Aufschüttungen genauso wie das Hauptgebäude.

Quelle: Marktgemeinde Lustenau – Bebauungsplan mit den kundgemachten Verordnungen Dachbegrünung, Radabstellanlagen und Gewässerraum · Stand: 15.10.2026

Widmung,
Ortsbild,
Konzepte.

Vor dem Entwurf lohnt der Blick in die Lustenauer Planungsgrundlagen – sie sind online und teils sehr konkret.

„Der Flächenwidmungsplan stellt eine Verordnung der Gemeinde dar." Lustenau verweist für die Einsicht auf das Gemeinde-GIS auf gis.vorarlbergnetz.at, wo Flächenwidmungen und sonstige Planansichten für Lustenau abrufbar sind, sowie auf den Digitalen Atlas Vorarlberg. Auf telefonische oder schriftliche Anfrage gibt die Gemeinde Informationen zum Flächenwidmungsplan, eine Bestätigung zur Immobilienertragssteuer und eine Baugrundstücksbestätigung heraus; für letztere nennt sie eine Vergebührung von 31,90 Euro. Für Änderungen und Ausnahmen vom Flächenwidmungsplan stehen eigene Formulare bereit.

Aufbauend auf dem Räumlichen Entwicklungsplan (2024) hat Lustenau einen „Masterplan Ortsbild", das Ortsbildinventar, erarbeitet: eine Kartierung, Beschreibung und Zielformulierung besonderer und erhaltenswerter Gebäude und Gebäudeensembles sowie ortsbildprägender Frei- und Grünraumstrukturen. Das Inventar umfasst nach Angabe der Gemeinde „242 Einzelobjekte mit Freiräumen, 18 Ensembles und 8 bedeutende Straßenzüge"; gewichtet wird nach kollektivem Gedächtnis, kontextueller Einbettung, Städtebau, Architektur und Freiraum. Das Handbuch enthält Handlungsempfehlungen zum konkreten Umgang mit Bauvorhaben. Praktische Folge: Liegt auf dem Grundstück ein Inventarobjekt, ist die Baugrundlagenbestimmung verpflichtend.

Darüber hinaus veröffentlicht Lustenau als Planungsgrundlagen den Räumlichen Entwicklungsplan, das Regionale Landschaftsentwicklungskonzept, den Masterplan Siedlungsentwicklung, das Landschaftsentwicklungskonzept, den Masterplan Betriebsgebiete, das Spielraumkonzept und ein Energieraumplanungskonzept (ERP), in dem der Zusammenhang zwischen Energiesystem und Raumentwicklung dargestellt wird. Hintergrund des ERP ist laut Gemeinde die Arbeit der e5-Arbeitsgruppe: Energiefragen haben starken Raumbezug, werden in den klassischen Instrumenten aber kaum berücksichtigt. Lustenau ist nach eigener Angabe „Seit 2006 sind wir e5-Gemeinde" – wer in Lustenau baut, trifft daher früh auf Energie- und Begrünungsthemen, nicht erst in der Förderberatung.

Quelle: Flächenwidmungsplan, Ortsbildinventar, Energieraumplanungskonzept, e5-Gemeinde · Stand: 15.10.2026

Geld von
Gemeinde
und Land.

Lustenau fördert zwei Dinge selbst: Dachbegrünung und die Beratung durch einen Sanierungslotsen. Alles Weitere läuft über das Land.

Nach der am 28. September 2023 von der Gemeindevertretung beschlossenen „Förderrichtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zur Dachbegrünung" unterstützt die Marktgemeinde Dachbegrünungen „ab einer Fläche von 50 m² mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von" 10 Euro je m² begrünter Fläche. „Gefördert werden maximal 150 m²", die Förderhöhe beträgt somit bis zu 1.500 Euro. Voraussetzungen: Objekt in Lustenau, Förderung nur für Privatpersonen, begrünte Fläche mindestens 50 m², „die Substrathöhe mindestens 8 cm betragen". Beantragt wird ausschließlich online über das Formular auf dem Landes-Formularserver; beizulegen sind Kostenzusammenstellung mit Rechnungen, eine Bestätigung der Mindestsubstrathöhe durch die ausführende Firma sowie ein Ausführungs- und Flächennachweis mit bemaßter Planunterlage, nachvollziehbarer Flächenberechnung und Ausführungsfotos. Kamine, Lichtkuppeln und Randstreifen zählen laut Richtlinie nicht zur anrechenbaren Fläche. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Weil der Gesamtbebauungsplan Begrünung ab 150 m² Dachfläche ohnehin vorschreibt, ist in vielen Projekten die Pflicht größer als die geförderte Fläche – das gehört in die Kalkulation.

Für Bestandsgebäude verweist Lustenau auf die Initiative „Ein guter Rat" mit einem Netzwerk aus Baufachleuten, Architektinnen und Rechtsberaterinnen und auf die Sanierungslotsen des Energieinstituts Vorarlberg. Die Gemeinde nennt dafür „Kostenpunkt: 600 Euro"; die Beratung wird vom Land und von der Gemeinde Lustenau gefördert, sodass Bauherrinnen und Bauherren „nur ein Drittel übernehmen" müssen. „Ein erstes sogenanntes Impulsgespräch ist kostenlos." Am Ende der Lotsenzeit steht ein Konzept bis zur Planungsreife, Skizzen und Grobkostenschätzungen inbegriffen. Wie sich daraus eine Sanierung in sinnvoller Reihenfolge entwickelt, steht im Ratgeber zur Reihenfolge und in der Übersicht zur Altbausanierung.

Die Wohnbauförderung selbst liegt beim Land: „Alle Anträge diesbezüglich müssen bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Vorarlberg eingereicht werden", schreibt Lustenau – die Abteilung Abgaben und Steuern der Marktgemeinde nimmt Anträge entgegen, prüft sie und leitet sie weiter. Gefördert werden laut Gemeinde Neubau beziehungsweise Kauf von Eigenheimen, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen in Form eines langfristigen Darlehens, mit zusätzlichen Fördersätzen Ökologie 1 und Ökologie 2 für ökologische Wohnbauten, bewertet nach Heizwärmebedarf, ökologischen Maßnahmen, Heizung und Warmwasserbereitung; Sanierungsmaßnahmen unterstützt das Land mit Zuschüssen für Darlehen oder wahlweise mit einem einmaligen Bargeldbetrag. Die geltenden Richtlinien des Landes laufen mit 31.12.2026 aus. Details dazu bündeln unsere Ratgeber Sanierung mit Förderung, Hausbau mit oder ohne Förderung und Heizungstausch.

Quelle: Förderung für Dachbegrünung, Sanierungslotsen, Bauförderung, Land Vorarlberg – Wohnhaussanierung · Stand: 15.10.2026

Der Weg
in Lustenau
der Reihe.

  1. Widmung und Pläne prüfen. Widmung im Gemeinde-GIS abrufen, prüfen, ob das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewässerraum liegt und ob ein Objekt aus dem Ortsbildinventar betroffen ist. Nötige Bestätigungen (Baugrundstücksbestätigung) beim Bauamt anfordern.
  2. Verfahrensart klären. Mit der Baurechtsabteilung abstimmen, ob § 18, § 19 oder § 20 BauG gilt, und ob die kurze oder lange Online-Baueingabe passt.
  3. Baugrundlagen beantragen. Bei ab 400 m² überbauter Fläche oder Gesamtgeschoßfläche und bei Inventarobjekten verpflichtend, sonst freiwillig möglich: Antrag plus Eigentumsnachweis und Lage-/Höhenplan in zweifacher Ausfertigung.
  4. Örtliche Verordnungen einplanen. Dachaufbau nach dem Gesamtbebauungsplan Dachbegrünung inklusive Substrathöhe und PV-Aufständerung, Fahrradabstellanlage nach dem Gesamtbebauungsplan Radabstellanlagen, Abstände und Freihaltebereich am Gewässer.
  5. Einreichen und entscheiden lassen. Unterlagen nach § 1 beziehungsweise § 6 Baueingabeverordnung, Pläne dreifach, Nachbarverzeichnis und Energieausweis beim Bauantrag; die Bewilligung erfolgt mittels Bescheid.
  6. Fertigstellung melden. Innerhalb von zwei Wochen nach Bauvollendung schriftlich an das Bauamt, mit den im Bescheid genannten Befunden und Nachweisen; die Meldung ist kostenlos. Erst danach darf das Gebäude benützt werden. Fördernachweise, etwa für die Dachbegrünung, gleich mit einsammeln.

Quelle: Marktgemeinde Lustenau – Bauen · Stand: 15.10.2026

Unsere Rolle
im Projekt.

Die CM Baumanagement GmbH hat ihren Sitz Im Kratta 2 in 6800 Feldkirch und arbeitet als Generalunternehmer in Vorarlberg. Ein Vertrag, ein Ansprechpartner: Wir koordinieren alle beteiligten Firmen und Fachleute von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe und übernehmen während der Bauzeit die Kommunikation mit den Behörden. Zu unserem Arbeitsprinzip gehören Förderungsabwicklungen und Sanierungskonzepte – von der Analyse möglicher Förderungen bis hin zur Entwicklung durchdachter Sanierungskonzepte. Bei örtlichen Vorgaben wie den Lustenauer Gesamtbebauungsplänen heißt das vor allem: früh prüfen, was das für Dachaufbau, Abstellanlagen und Freiflächen bedeutet. Mehr dazu auf den Seiten Generalunternehmer Vorarlberg und Baumanagement.

Häufige
Fragen.

Wo reiche ich in Lustenau einen Bauantrag ein?
Beim Bauamt der Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau (T +43 5577 8181-5000, bauamt@lustenau.at). Das Papierformular ist an das Marktgemeindeamt gerichtet; alternativ gibt es die Online-Eingaben „Baueingabe kurz" und „Baueingabe lang" über den Formularserver des Landes. Für Erledigungen im Bauamt bittet die Gemeinde, die dortigen Eingänge zu benutzen.
Wann ist in Lustenau eine Baugrundlagenbestimmung Pflicht?
Laut Verordnung der Gemeindevertretung vom 26.06.2026 bei Errichtung oder wesentlicher Änderung eines Gebäudes mit überbauter Fläche oder Gesamtgeschoßfläche ab 400 m² und bei Gebäuden auf einem Baugrundstück mit einem Objekt aus dem Ortsbildinventar. Der Antrag kostet 21 Euro plus 32 Euro Verwaltungsabgabe (Stand 01.01.2026); beizulegen sind Eigentumsnachweis und ein Lage- und Höhenplan in zweifacher Ausfertigung.
Muss ich in Lustenau ein Gründach machen?
Der Gesamtbebauungsplan „Dachbegrünung" gilt für das ganze Gemeindegebiet in Wohn-, Misch-, Kern- und Betriebsgebieten: Bei Neu-, Zu- und Umbauten mit Flachdächern oder bis 10° geneigten Dächern ab 150 m² Dachfläche sind die Dachflächen zu begrünen, mindestens zu 80 % mit mindestens 8 cm Substrat. Terrassen, Belichtung, Lüftung, Brandschutz und technische Anlagen sind ausgenommen, und die Behörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.
Wie viele Fahrradstellplätze verlangt Lustenau bei einem Mehrfamilienhaus?
Nach dem Gesamtbebauungsplan Radabstellanlagen sind bei Wohngebäuden mit vier oder mehr Wohnungen pro Wohnraum 0,7 Fahrradstellplätze und 0,1 Spezialrad-Stellplätze in einer geschlossenen, witterungsgeschützten Anlage zu errichten, zusätzlich 0,2 überdachte Kurzzeitplätze pro Wohnraum im Außenraum. Werden insgesamt weniger als vier Plätze erforderlich, kann die Errichtung entfallen; der Gemeindevorstand kann begründete Ausnahmen nach § 35 Raumplanungsgesetz erteilen.
Welche Förderung gibt die Marktgemeinde Lustenau selbst?
Für Dachbegrünungen gibt die Gemeinde Privatpersonen einen einmaligen Zuschuss von 10 Euro je m² begrünter Fläche ab 50 m², maximal für 150 m², also bis zu 1.500 Euro; die Substrathöhe muss mindestens 8 cm betragen und der Antrag läuft ausschließlich online. Zusätzlich fördert Lustenau gemeinsam mit dem Land die Beratung durch einen Sanierungslotsen (600 Euro, davon ein Drittel Eigenanteil; Impulsgespräch kostenlos). Die Wohnbauförderung selbst kommt vom Land; die Richtlinien laufen mit 31.12.2026 aus.
Was gilt am Kanal oder Bach in Lustenau?
Der Bebauungsplan „Gewässerraum" legt an den offenen Abschnitten von Grindelkanal, Moosbach, Rheindorferkanal, Neunerkanal, Lustenauerkanal, Bruggerwiesengraben und Binsenfeldgraben eine Baugrenze 5 m parallel zur Böschungsoberkante fest – für alle baulichen Anlagen über und unter der Geländeoberfläche. Der Bereich dazwischen ist von Bebauung freizuhalten, Einfriedungen und Geländeveränderungen sind dort nicht zulässig, und im 3 m breiten Bewirtschaftungsstreifen dürfen keine Gehölze neu gepflanzt werden.
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Bauen in
Lustenau
geplant?