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Bauen vor Ort · Dornbirn

Bauen in Dornbirn.
Behörde, Regeln, Wege.

Was in Dornbirn vor dem Bauantrag zu klären ist: wer zuständig ist, welche Formulare die Stadt verlangt und welche örtlichen Verordnungen gelten.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 15.10.2026.

Grundlage sind die Seiten der Stadt Dornbirn (dornbirn.at, mein.dornbirn.at), das Verordnungsblatt der Stadt im RIS sowie die Stellplatzverordnung des Landes. Verbindlich sind allein die geltenden Verordnungen und die Auskunft der Baubehörde im Einzelfall.

In Dornbirn ist die Stadt Baubehörde erster Instanz; Bauanträge und Bauanzeigen nimmt die Abteilung Baurecht im Rathaus am Rathausplatz 2 entgegen. Eingereicht wird mit dem städtischen Formular „Baueingabe“, in festgelegten Gebieten ist vorher ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung bei der Stadtplanung nötig. Örtliche Besonderheiten sind eine Höchstzahl an Pkw-Stellplätzen in einem definierten Stadtbereich, eine Ausgleichsabgabe von € 6.925,00 je fehlendem Stellplatz (2026), parzellenbezogene Verordnungen über das Mindestmaß der baulichen Nutzung und eine kommunale Wärmeplanung mit Nahwärme-Zonen.

Baubehörde
Dornbirn.

Die Stadt Dornbirn ist laut eigener Darstellung als Baubehörde erster Instanz die erste Anlaufstelle für Bauwerberinnen und Bauwerber.

StelleKontakt laut StadtWofür
Baurecht (Bauinformation)Kontakt laut Stadt
T +43 5572 306 2202 · baurecht@dornbirn.at · Rathausplatz 2, 6850 Dornbirn
Wofür
Bauantrag, Bauanzeige, Planabweichung, Vorprüfung, Schlussüberprüfung
Stadt- und VerkehrsplanungKontakt laut Stadt
T +43 5572 306 5101 · stadtplanung@dornbirn.at
Wofür
Baugrundlagen, Flächenwidmung, Bebauungspläne, Ortsbild
Rathaus allgemeinKontakt laut Stadt
T +43 5572 306 · stadt(at)dornbirn.at
Wofür
Parteienverkehr und Terminvereinbarung

Die Abteilung Baurecht gehört zur Gruppe „Recht, Sicherheit und Ordnung“. Sie nimmt Anträge entgegen und bearbeitet sie im Bauverfahren gemeinsam mit anderen Fachabteilungen. Zu ihren Aufgaben zählen Vorbegutachtung, Bauanzeigen und Baubewilligungen, Schlussüberprüfung, Kanalanschlussverfahren, Ausnahmebewilligungen, die Bewilligung eines verringerten Bauabstands zur Gemeindestraße, das Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister, die Feuerpolizei sowie Kanalbeiträge und Kanalanschlüsse.

Für Flächenwidmung, Bebauungspläne, Baugrundlagenbestimmungen, Grundteilungen sowie Ortsbild- und Denkmalpflege ist dagegen die Abteilung Stadt- und Verkehrsplanung in der Gruppe „Stadtentwicklung, Bau und Umwelt“ zuständig. Wer in Dornbirn baut, hat es daher meist mit zwei Stellen im selben Rathaus zu tun.

Parteienverkehr im Rathaus laut Stadt: Montag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Dienstag bis Freitag: 8:00 bis 12:30 Uhr; Dienstag- bis Donnerstagnachmittag gibt es Termine nach Vereinbarung. Für mehrere Bereiche bietet die Stadt eine Online-Terminbuchung an, sonst wird um telefonische Vereinbarung mit der zuständigen Dienststelle gebeten.

Quellen: Abteilung Baurecht, Öffnungszeiten, Formular Baueingabe · Stand: 15.10.2026

Einreichen
Schritt für
Schritt.

Die Grundzüge des Verfahrens regelt das Vorarlberger Baugesetz; die Details dazu stehen im Ratgeber Baubewilligung in Vorarlberg. Hier der Weg, wie ihn die Stadt Dornbirn beschreibt.

  1. Vorprüfung nutzen. Vor der Eingabe kann ein Vorprojekt zur Vorprüfung eingereicht werden. Geprüft wird, ob eine Verordnung nach dem Raumplanungsgesetz oder offensichtlich unbehebbare Hindernisse entgegenstehen, etwa bei Zufahrt, Wasser, Abwasser und Naturgefahren (§ 4 BauG), Spielplätzen und Grünflächen (§ 10 BauG), Stellplätzen (§ 12 BauG) oder dem Orts- und Landschaftsbild (§ 17 BauG).
  2. Baugrundlagen beantragen. In den von der Stadt dargestellten Gebieten ist vor jedem Bauantrag für Vorhaben nach § 18 Abs. 1 lit. a oder c Baugesetz ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung zu stellen. Das geht online über mein.dornbirn.at; nötig sind Grundstücksnummer und Katastralgemeinde.
  3. Baueingabe einreichen. Das Formular „Baueingabe“ der Stadt deckt Bauantrag, Bauanzeige und Planabweichung ab. Pläne und Baueingabe müssen vom Bauwerber oder dessen Bevollmächtigtem und vom Planverfasser unterschrieben sein; das Formular sieht Unterschrift oder digitale Signatur vor.
  4. Bewilligung abwarten. Die rechtskräftige Baubewilligung muss vor Baubeginn vorliegen. Kleinere Vorhaben wie Geräteschuppen, straßenseitige Einfriedungen oder Abbrüche sind laut Stadt nur anzeigepflichtig; im Einzelfall entscheidet die Behörde.
  5. Vollendung melden. Die Vollendung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ist der Behörde innerhalb von zwei Wochen zu melden; die Stadt stellt dafür ein Online-Formular bereit. Danach folgt, wenn erforderlich, eine Schlussüberprüfung.

Quellen: Stadt Dornbirn – Bauen, mein.dornbirn.at · Stand: 15.10.2026

Unterlagen
zur Eingabe.

Das Dornbirner Formular listet die Beilagen auf, die je nach Vorhaben anzukreuzen und beizulegen sind:

  • Baupläne in vierfacher Ausfertigung (Formular: „Baupläne (4-fach)“) und Energieausweis
  • Bau-, Projekt- und Nutzungsbeschreibung, Entwässerungskonzept, geotechnische Fachplanung, Brandschutzkonzept
  • Datenblätter für das AGWR II (Statistik Austria), Grundbuchsauszug, Nachweis der rechtlich gesicherten Zufahrt
  • Zustimmung zur Bauführung, Zustimmungen zur Abstandsnachsicht, Verzeichnis der Nachbarn, Vollmachten, gegebenenfalls Baurechtsvertrag
  • Anlagenbeschreibungen für Lüftung und Klimatechnik, Luftwärmepumpe sowie sonstige Anlagen wie Kran oder Gebläse

Im Formular selbst werden außerdem Flächenwidmung, Zufahrt, öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen (z. B. Wildbach- und Lawinenverbauung, Hochwasserschutz, Denkmalschutz), Ver- und Entsorgung, Heizsystem, Kennzahlen nach der Baubemessungsverordnung sowie Stellplätze, Fahrradabstellflächen und Kinderspielflächen abgefragt. Wer diese Angaben früh mit der Planung abstimmt, vermeidet Nachforderungen.

Quelle: Formular Baueingabe, Stadt Dornbirn · Stand: 15.10.2026

Widmung und
Baugrund-
lagen.

Der Flächenwidmungsplan regelt die Nutzung der Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet von 121 km² und zeigt, ob ein Grundstück bebaut werden darf. Außerhalb des Kerngebiets bestehen laut Stadt Flächenreserven von ca. 30 %; Ziel ist eine Entwicklung nach innen. Überarbeitungen von Teilgebieten können während der Amtsstunden in der Abteilung Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden.

Die Baugrundlagenbestimmung legt für ein bestimmtes Grundstück fest, wie und wie viel gebaut werden darf: Baulinie, Baugrenzen, Höhenlage, Höhe, äußere Gestaltung, Maß der baulichen Nutzung und Mindestzahl der Stellplätze. Dornbirn setzt dieses Instrument in Stadtbereichen wie in den Bergparzellen ein und sieht darin denselben Zweck wie einen Bebauungsplan, mit mehr Spielraum für die örtliche Situation.

Seit 01.07.2023 werden Verordnungen der Stadt im Rechtsinformationssystem (RIS) kundgemacht, darunter Änderungen des Flächenwidmungsplans und Bebauungspläne, etwa der Teilbebauungsplan „Schmalzwinkel“ (VBl. Nr. 4/2024). Typisch für Dornbirn sind außerdem parzellenbezogene Verordnungen über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach § 31 Raumplanungsgesetz, die zum Beispiel eine Mindestzahl von Geschossen vorschreiben. Vor dem Grundstückskauf lohnt daher ein Blick ins RIS-Verordnungsblatt der Stadt.

Strategischer Rahmen ist der Räumliche Entwicklungsplan (REP): Die Stadtvertretung hat den Entwurf am 11.11.2025 beschlossen und öffentlich aufgelegt. Er richtet sich an die Gemeinde selbst, gibt aber die Spielräume für den Flächenwidmungsplan vor.

Quellen: Bauen, Verordnungssammlung, Teilbebauungsplan Schmalzwinkel, Mindestmaß der baulichen Nutzung (Beispiel), REP · Stand: 15.10.2026

Stellplätze
in Dornbirn.

Die Stellplatzverordnung des Landes enthält eine Sonderregel nur für Dornbirn: In einem im Lageplan des Landes festgelegten Bereich gilt zusätzlich zur Mindestzahl eine Höchstzahl an Pkw-Stellplätzen.

WohngebäudeMindestzahlHöchstzahl im Dornbirner Bereich
Ein- und ZweifamilienhausMindestzahl
1 je Wohnung
Höchstzahl im Dornbirner Bereich
keine Höchstzahl festgelegt
MehrfamilienhausMindestzahl
0,8 je Wohnung
Höchstzahl im Dornbirner Bereich
1,3 je Wohnung

Die zeichnerische Abgrenzung des Bereichs liegt unter anderem im Amt der Stadt Dornbirn zur Einsicht auf. Ob ein Grundstück innerhalb liegt, klärt man am besten bei der Vorprüfung oder im Zuge der Baugrundlagen, die ebenfalls die Mindestzahl der Stellplätze festlegen können.

Gewährt die Baubehörde Erleichterungen oder Ausnahmen von der Stellplatzpflicht, ist für jeden fehlenden Abstellplatz einmalig eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Für 2026 hat die Stadt sie mit € 6.925,00 je Stellplatz festgesetzt (Flächenausgleich und Errichtungskostenausgleich für je 12,50 m²). Der Anspruch entsteht mit Rechtskraft des Baubescheids; werden die fehlenden Stellplätze innerhalb von 5 Jahren doch errichtet, wird die Abgabe unverzinst zurückerstattet.

Quellen: Stellplatzverordnung § 5, Ausgleichsabgabe 2026, Verordnung Ausgleichsabgabe · Stand: 15.10.2026

Ortsbild,
Beirat und
Blauzone.

Im Bauverfahren gibt die Stadt Stellungnahmen zum Orts- und Landschaftsbild ab; Ziel ist, die Bebauungsstruktur im Einklang mit dem Orts- und Landschaftsbild zu entwickeln. Für Bauprojekte, die für den Städtebau und das Ortsbild bedeutsam sind, zieht Dornbirn den Stadtplanungsbeirat bei, den es seit 1985 gibt. Er besteht aus vier externen Fachleuten, die nicht in Dornbirn wohnen oder arbeiten dürfen, tagt mindestens dreimal pro Jahr nicht öffentlich und hat empfehlenden Charakter. Planer und Bauherren können zu den Sitzungen geladen werden; eine Größengrenze für Projekte gibt es nicht.

Weitere örtliche Vorgaben finden sich in der Verordnungssammlung der Stadt: eine Werbeanlagenverordnung sowie mehrere als Naturdenkmal geschützte Einzelbäume, etwa die Linde am Rathausplatz; Veränderungen über die übliche Pflege hinaus brauchen dort eine Bewilligung des Bürgermeisters. Eine allgemeine Baumschutzverordnung der Stadt haben wir in der Sammlung nicht gefunden.

Im Ried und entlang der Dornbirner Ache liegt die vom Land festgelegte „Blauzone“ für Überschwemmungsgebiete; in Dornbirn umfasst sie 640,2 ha, die Stadt hat dafür 488,9 ha in Freifläche umgewidmet. Dort sollen keine weiteren Bauten entstehen; notwendige Um- oder Zubauten bei bewirtschafteten Bauernhöfen bleiben möglich. Das Dornbirner Ried ist zudem Natura-2000-Schutzgebiet.

Quellen: Stadtplanungsbeirat, Verordnungssammlung, Naturdenkmal Linde, Hochwasserschutz, Naturschutz · Stand: 15.10.2026

Wärme, Kanal
und Förderung.

Dornbirn hat eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Das Nahwärmenetz hat eine Trassenlänge von rund 60 Kilometern mit knapp 850 angeschlossenen Objekten; rund 11 % der Gebäude werden so versorgt. Die Karte der Stadt teilt das Gebiet in eine rote Zone (Ausbau bis 2028), eine gelbe (bis 2030), eine blaue (ab 2030) und eine grüne Zone mit dezentraler Versorgung, etwa durch Wärmepumpe oder Holzheizung. Vor der Wahl des Heizsystems im Neubau oder beim Heizungstausch rät die Stadt, zuerst die Zone zu prüfen und im Ausbaugebiet die Netzbetreiber zu kontaktieren.

Bei Neubauten und Zubauten fallen Kanalisationsbeiträge an. Der Beitragssatz nach § 12 Kanalisationsgesetz beträgt in Dornbirn ab 01.01.2026 € 61,64 inklusive 10 % Umsatzsteuer; er wird mit den Bewertungseinheiten des Gebäudes multipliziert. Rund 98 Prozent der Haushalte sind an das Kanalnetz angeschlossen; innerhalb der verordneten Einzugsbereiche besteht Anschlusspflicht.

Eigene Förderprogramme der Stadt für private Sanierung, Photovoltaik oder Dachbegrünung haben wir auf den Seiten der Stadt nicht gefunden; der Klima-Projektefonds schließt Sanierungen und PV-Anlagen ausdrücklich aus. Für Bauherren maßgeblich sind die Wohnbauförderung des Landes (Richtlinien gültig bis 31.12.2026, siehe Sanierung mit Förderung) und Bundesförderungen. Die Erstberatung des Energieinstituts Vorarlberg vermittelt das Energietelefon: T +43 5572 3120 2112, täglich besetzt zwischen 8.30 und 12.00 Uhr.

Quellen: Wärmeplanung, Kanalisationsbeitrag 2026, Abwasser und Kanal, Klima-Projektefonds, Wohnhaussanierung (Land) · Stand: 15.10.2026

Unsere Rolle
im Projekt.

CM Baumanagement GmbH sitzt in Feldkirch (Im Kratta 2) und arbeitet als Generalunternehmer in ganz Vorarlberg, also auch für Bauvorhaben in Dornbirn: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe. In der Planungsphase gehören Behördenweg, Ausführungsplan und die Koordination aller Gewerke dazu; während der Bauzeit übernehmen wir die Kommunikation mit den Behörden. Zu Förderungen analysieren wir mögliche Programme und entwickeln Sanierungskonzepte. Mehr dazu bei Generalunternehmer Vorarlberg, Einfamilienhaus schlüsselfertig und Mehrfamilienhaus.

Häufige
Fragen.

Wo reiche ich in Dornbirn einen Bauantrag ein?
Bei der Abteilung Baurecht der Stadt Dornbirn, Rathausplatz 2, mit dem Formular „Baueingabe“ (baurecht@dornbirn.at, Bauinformation T +43 5572 306 2202). Das Formular gilt für Bauantrag, Bauanzeige und Planabweichung.
Brauche ich in Dornbirn vorher eine Baugrundlagenbestimmung?
In den von der Stadt per Verordnung festgelegten Gebieten ja: Dort ist vor jedem Bauantrag für Vorhaben nach § 18 Abs. 1 lit. a oder c Baugesetz ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung zu stellen, online über mein.dornbirn.at bei der Stadtplanung.
Wie viele Stellplätze darf ich in Dornbirn bauen?
Mindestens 1 je Wohnung beim Ein- und Zweifamilienhaus und 0,8 je Wohnung beim Mehrfamilienhaus. In dem im Lageplan des Landes abgegrenzten Dornbirner Bereich dürfen beim Mehrfamilienhaus höchstens 1,3 je Wohnung errichtet werden.
Was kostet ein fehlender Stellplatz in Dornbirn?
Wird eine Ausnahme von der Stellplatzpflicht gewährt, beträgt die Ausgleichsabgabe 2026 € 6.925,00 je fehlendem Abstellplatz. Wird der Stellplatz innerhalb von 5 Jahren doch errichtet, wird sie unverzinst zurückerstattet.
Gibt es in Dornbirn eine städtische Förderung für Sanierung oder Photovoltaik?
Auf den Seiten der Stadt haben wir kein solches Programm für Private gefunden. Maßgeblich sind die Wohnbauförderung des Land Vorarlberg, deren Richtlinien bis 31.12.2026 gelten, sowie Bundesförderungen; die Energieberatung des Energieinstituts hilft bei der Auswahl.
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