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Region · Hard

Bauen in
Hard.

Zuständigkeiten, Baugrundlagenbestimmung, Baueingabe, örtliche Verordnungen, Fachbeirat sowie Bodensee- und Rheindelta-Themen – nach den Angaben der Marktgemeinde Hard.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Förderberatung. Stand: 15.10.2026.

Grundlage sind die Serviceseiten der Marktgemeinde Hard (Bauservice & Recht, Ortsentwicklung & Raumplanung, Fachbeirat, Energieberatung, e5-Landesprogramm), die dort veröffentlichten Verordnungen sowie das Vorarlberger Baugesetz und die Naturschutzgebietsverordnung „Rheindelta“ (RIS), abgerufen am 15.10.2026. Verbindlich entscheidet im Einzelfall die Baubehörde der Marktgemeinde Hard bzw. bei Bauvorhaben im Bodensee die Bezirkshauptmannschaft.

In Hard bearbeitet die Abteilung Bauservice & Recht im Rathaus an der Marktstraße 18 die Bauverfahren. Vor dem Bauantrag ist in zwei Fällen zwingend ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung zu stellen: wenn das Baugrundstück im Ortskern der Marktgemeinde Hard liegt oder auf Baugrundstücken ab 1.000 m² und/oder mindestens vier Wohneinheiten. Bauantrag, Bauanzeige, Planabweichung und Bauvollendungsmeldung sind auch digital mit ID-Austria möglich. Für ein Bauvorhaben im Bodensee ist nach dem Baugesetz nicht die Gemeinde, sondern die Bezirkshauptmannschaft Behörde.

Baubehörde
und
Kontakt.

Die Marktgemeinde Hard bündelt die Bauthemen in zwei Abteilungen: Bauservice & Recht führt die Verfahren, Ortsentwicklung & Raumplanung ist für Widmung, Bebauungspläne und Baugrundlagen zuständig.

StelleKontaktZuständig für
Abteilung Bauservice & Recht, Rathaus Hard, Marktstraße 18, 6971 HardKontakt
+43 5574 697150, baurecht@hard.at
Zuständig für
Bauantrag, Bauanzeige, Planabweichung, Abbruchanzeige, Bauvollendungsmeldung, Einfriedungen, Werbeanlagen
Abteilung Ortsentwicklung & RaumplanungKontakt
+43 5574 697175, raumplanung@hard.at
Zuständig für
Baugrundlagenbestimmung, Änderungen des Flächenwidmungsplans, Ausnahmen von der Widmung, Grundstücksteilungen, Bebauungspläne
AGWR-VerwaltungKontakt
agwr@hard.at
Zuständig für
AGWR-II-Datenblätter für Neuerrichtungen sowie für Zu-, Um- und Ausbauten
BezirkshauptmannschaftKontakt
über die Gemeinde zu erfragen
Zuständig für
Bauvorhaben im Bodensee sowie Vorhaben an der Staatsgrenze oder über mehrere Gemeinden (§ 50 Abs. 2 Baugesetz)

Für die persönliche Beratung in den Fachabteilungen gibt die Gemeinde eigene Zeiten an: Mo, Mi, Do: 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr. Die Schalter-Öffnungszeiten von Infostelle und Meldeamt sind länger (Mo, Mi, Do, Fr: 07:30 bis 13:00 Uhr, Dienstag: 07:30 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr). Rechtswirksame Kundmachungen – auch von Bau- und Raumplanungsverordnungen – veröffentlicht die Gemeinde im Veröffentlichungsportal.

Quelle: Marktgemeinde Hard, Bauservice & Recht, Ortsentwicklung & Raumplanung, Veröffentlichungsportal · Baugesetz § 50 · Stand: 15.10.2026

Baugrundlagen
in Hard.

Die Baugrundlagenbestimmung legt den Rahmen für die Bebauung eines bestimmten Grundstückes fest: Baulinie zu öffentlichen Verkehrsflächen, Baugrenzen, Höhenlage, Höhe und äußere Gestaltung der Bauwerke sowie das Maß der baulichen Nutzung und die Mindestzahl der Stellplätze. Die Marktgemeinde Hard hat dazu eine eigene Verordnung erlassen, die seit 01.01.2023 gilt.

Verpflichtend ist der Antrag auf Baugrundlagen in zwei Fällen: wenn sich das Baugrundstück im Ortskern der Marktgemeinde Hard befindet und auf Baugrundstücken ab 1.000 m² und/oder mindestens vier Wohneinheiten. Die Raumplanung weist ausdrücklich darauf hin, dass dies vor Einreichung des Bauprojekts zu erledigen ist, und empfiehlt, möglichst frühzeitig im Planungsprozess in einen Dialog zu treten. Das Formular „Ansuchen um Baugrundlagenbestimmung“ sowie ein Info-Paket für Bauwerber und die „Hinweise für Projektwerber“ stehen auf der Seite Ortsentwicklung & Raumplanung bereit.

Für den Ortskern gibt es eine eigene Fassung mit Erläuterungsbericht und Geltungsbereich. Die darin enthaltenen Bebauungsrichtlinien übernehmen und konkretisieren Grundsätze und Ziele aus dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) und bauen auf den Festlegungsinhalten des seit 1999 geltenden „Bebauungsplanes Ortskern“ auf; sie enthalten Vorgaben zu Kerninhalten wie Dichte, Höhe, Bauweise und Dachform sowie Handlungshinweise zu einzelnen Teilräumen. Wer in Hard ein Grundstück erwirbt, sollte Widmung, REK-Zonierung und einen allfälligen Bebauungsplan vor dem Kauf prüfen – unsere Checkliste zum Baugrundkauf fasst die Prüfschritte zusammen.

Quelle: Marktgemeinde Hard, Ortsentwicklung & Raumplanung, Verordnung Baugrundlagenbestimmung ab 01.01.2023 · Stand: 15.10.2026

Verfahren
und
Unterlagen.

Hard unterscheidet wie das Baugesetz zwischen Bauantrag und Bauanzeige und stellt dafür zwei Formulare bereit: die „Baueingabe (lang)“ und die „Baueingabe kurz“.

VorhabenWeg in HardAngabe der Gemeinde
Neubau von Einfamilienhäusern, Mehrwohnungsgebäuden, Büro- oder Betriebsgebäuden; Zubauten zu bestehenden GebäudenWeg in Hard
Bauantrag, Baueingabe (lang)
Angabe der Gemeinde
Nachweis des Eigentums oder Zustimmung des Grundeigentümers, Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung zu einer öffentlichen Verkehrsfläche, Plan- und Beschreibungsunterlagen, Angabe von Lage, Art, Umfang und Verwendung – zweifache Ausfertigung
Geräteschuppen, Schwimmbecken, Carports, freistehende Garagen, Schutzmauern bei Einhaltung der MindestabständeWeg in Hard
Bauanzeige, Baueingabe kurz
Angabe der Gemeinde
gleiche Angaben und Unterlagen wie beim Bauantrag, zweifache Ausfertigung
Luftwärmepumpen, Klimageräte, Windkraft- und Photovoltaikanlagen als ortsfeste technische ErrichtungenWeg in Hard
Baueingabe kurz
Angabe der Gemeinde
in der Aufzählung der kurzen Baueingabe ausdrücklich genannt
Abweichung von den genehmigten Bauplänen während der BauausführungWeg in Hard
Planabweichung
Angabe der Gemeinde
immer dann notwendig, wenn von den genehmigten Bauplänen abgewichen werden soll oder muss
Vollständiger oder teilweiser Abbruch von Gebäuden und GebäudeteilenWeg in Hard
Abbruchanzeige
Angabe der Gemeinde
eigenes Formular „Abbruchanzeige“ der Gemeinde
Vollendung eines bewilligungspflichtigen BauvorhabensWeg in Hard
Bauvollendungsmeldung
Angabe der Gemeinde
schriftliche Meldung innerhalb von zwei Wochen samt der im Baubescheid angeführten Befunde; die Benützung ist erst ab dem vollständigen Erhalt der Unterlagen erlaubt

Bauantrag, Bauanzeige und Planabweichung können in Hard auch digital mit ID-Austria oder Handysignatur eingebracht werden; dasselbe gilt für die digitale Bauvollendungsmeldung. Mit der Fertigstellungsmeldung übernimmt der Bauherr die Verantwortung für die der Bewilligung entsprechende Ausführung des Bauvorhabens, und die Behörde ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob die Bauausführung der Baubewilligung entspricht. Wie das Verfahren landesweit abläuft, erklärt unser Ratgeber zur Baubewilligung in Vorarlberg.

Quelle: Marktgemeinde Hard, Bauservice & Recht · Stand: 15.10.2026

Örtliche
Verordnungen.

Neben dem Baugesetz gelten in Hard mehrere raumbezogene Verordnungen der Gemeindevertretung. Sie wirken sich direkt auf Höhe, Stellplätze und Dichte aus.

  • Einfriedungsverordnung. Die Höhe von Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen darf höchstens 120 cm betragen, gemessen vom Straßenniveau; die Behörde kann in begründeten Fällen – etwa im Interesse der Sicherheit, der Gesundheit, des Verkehrs, des Ortsbild- oder Denkmalschutzes – Ausnahmen zulassen oder geringere Höhen vorschreiben. Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind anzeigepflichtig; solche, die das Nachbargrundstück um mehr als 1,80 Meter überragen, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig.
  • Werbeanlagenverordnung. Für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Werbeanlagen ist grundsätzlich ein Bauantrag erforderlich. Die Verordnung gilt im gesamten Gemeindegebiet und regelt unter anderem die zulässige Form, Größe sowie die Gestaltung von Werbeanlagen – betroffen sind ortsfeste und mobile Anlagen wie Schilder, Plakattafeln, Lichtwerbungen oder Transparente.
  • Ausgleichsabgabe für fehlende Kfz-Stellplätze. Wer von der Baubehörde Erleichterungen oder Ausnahmen bei der Stellplatzpflicht erhält, zahlt für jeden fehlenden Abstellplatz einmalig eine Ausgleichsabgabe. Maßgeblich ist die normierte Größe eines Stellplatzes von 5,00 x 2,50 m bzw. 12,50 m² je Abstellplatz; die Abgabe je m² ergibt sich aus dem ortsüblichen Baugrundstückpreis, der von der Gemeindevertretung jährlich festgelegt wird, und dem Baukostenausgleich. Werden die fehlenden Stellplätze innerhalb von 5 Jahren nach Rechtskraft des Bescheides errichtet, ist die Abgabe unverzinst zurückzuerstatten.
  • Fahrradabstellanlagen. Der Gesamtbebauungsplan „Regelung von Qualität und Anzahl von Fahrradabstellanlagen“ gilt für das gesamte Ortsgebiet. Ein Fahrradstellplatz ist eine Fläche mit 80 cm Breite und 200 cm Tiefe samt einer Rangierfläche von mindestens 180 cm dahinter. Als Mehrfamilienhäuser gelten Wohngebäude mit vier oder mehr Wohnungen; dort sind pro Wohnraum 0,7 Fahrradstellplätze und 0,1 Spezialrad-Stellplätze in einer geschlossenen, witterungsgeschützten Anlage sowie zusätzlich pro Wohnraum 0,2 Fahrradstellplätze für Kurzzeit-Parkierung im Außenraum zu errichten. Liegt die Abstellanlage nicht ebenerdig, muss sie über eine maximal 16% geneigte Rampe barrierefrei erreichbar sein.
  • Stellplatzverordnung Zentrum & See. Für Bauwerke im Teilgebiet „Zentrum & See – Zone Stellplatzverordnung“ gilt eine eigene Verordnung über Stellplätze für Kraftfahrzeuge, erlassen auf Grundlage des Raumplanungsgesetzes und kundgemacht im Verordnungsblatt der Marktgemeinde Hard.
  • Mindestmaß der baulichen Nutzung auf Betriebsgebieten. Für Grundstücke mit der Widmung „Baufläche Betriebsgebiet“ im gesamten Harder Gemeindegebiet ist eine Baumassenzahl (BMZ) von 100 als Mindestmaß festgelegt. Ausgenommen sind besondere Flächen für Einkaufszentren und sonstige Handelsbetriebe mit mehr als 900 m² Verkaufsfläche. Für gewerbliche Projekte ist das ein zentrales Planungsdatum – mehr dazu auf unserer Seite Gewerbebau in Vorarlberg.

Quelle: Marktgemeinde Hard, Einfriedungsverordnung, Werbeanlagenverordnung, Ausgleichsabgabe fehlende Stellplätze, Fahrradabstellanlagen-Verordnung, Stellplatzverordnung Zentrum & See, Mindestmaß der baulichen Nutzung · Stand: 15.10.2026

Fachbeirat
und
Bebauung.

Hard hat einen Gestaltungsbeirat (Fachbeirat). Seine Aufgabe ist es, durch engagierte und unabhängige Empfehlungen die Qualität des Ortsbildes, der Architektur sowie Wohn- und Lebensqualität in Hard zu wahren und zu verbessern; die Empfehlungen sind an die Baubehörde der Gemeinde gerichtet. Der Fachbeirat wird erst nach der Raumplanung tätig: Rahmenbedingungen wie Dichte, Höhenentwicklung und Erschließung setzt die Raumplanungsabteilung, danach wird der Beirat zur Optimierung des Projektentwurfs im Dialog mit dem Planer herangezogen.

Vorzulegen sind dem Fachbeirat Bauvorhaben ab 4 Wohneinheiten oder mit einem damit vergleichbaren Flächenbedarf, Vorhaben, die die im Räumlichen Entwicklungskonzept festgelegte maximale Baunutzzahl (BNZ) oder Geschossigkeit überschreiten bzw. einen Dichtebonus in Anspruch nehmen, und in begründeten Fällen auch andere Baumaßnahmen, etwa bei besonders sensiblen Standorten. Bei Projekten kleiner als 4 Wohneinheiten und geringfügiger Überschreitung der Dichtevorgaben entscheidet die Raumplanung über eine Begutachtung. Für 2026 sind Sitzungen am 20.10.2026 und am 15.12.2026 jeweils ab 08:30 Uhr angekündigt, Änderungen vorbehalten.

Bebauungspläne regeln in Teilen der Gemeinde die Art der Bebauung und das Ortsbild. In Hard bestehen Bebauungspläne für die Gebiete In der Schanz – dort zusätzlich mit einer eigenen Zufahrtsregelung –, Hafenstraße und Bommen, jeweils mit Erläuterungsbericht und Geltungsbereich. Den aktuell gültigen Flächenwidmungsplan können Sie über den Vorarlberg Atlas online einsehen; Umwidmungen, Ausnahmen von der Flächenwidmung und Grundteilungsbewilligungen werden bei der Raumplanung beantragt. Für ein Projekt mit mehreren Wohnungen sind Fachbeirat, Baugrundlagen und Stellplätze die drei Stellschrauben – siehe Mehrfamilienhaus-Neubau in Vorarlberg.

Quelle: Marktgemeinde Hard, Gestaltungsbeirat (Fachbeirat), Ortsentwicklung & Raumplanung · Stand: 15.10.2026

Bodensee
und
Rheindelta.

Hard liegt am Bodensee, und das wirkt sich auf die Zuständigkeit aus. Nach dem Vorarlberger Baugesetz ist Behörde grundsätzlich der Bürgermeister; die Bezirkshauptmannschaft ist jedoch Behörde, wenn es sich um ein Bauvorhaben im Bodensee handelt – ebenso bei Vorhaben über das Gebiet von zwei oder mehreren Gemeinden, bei Grundflächen in mehreren Gemeinden im Ermittlungsverfahren und bei Grundflächen an der Staatsgrenze. Für Stege, Hafenanlagen oder sonstige Bauwerke im See ist also nicht das Rathaus die erste Adresse.

Ein Teil des Gemeindegebietes gehört zum Naturschutzgebiet „Rheindelta“. Die Verordnung der Landesregierung schützt ein Gebiet in Fußach, Gaißau, Hard, Höchst und im Bodensee. Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Anlagen wie Gebäude, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Straßen und Wege, Autoabstellplätze, Ankündigungen und Werbeanlagen, Freileitungen oder Einfriedungen – ausgenommen ortsübliche Weidezäune – zu errichten oder zu ändern; ebenso verboten sind Materiallagerungen und Geländeveränderungen. Rechtmäßig bestehende Anlagen dürfen dem bewilligten Verwendungszweck entsprechend benützt, betrieben und instandgehalten werden.

Ausnahmen von diesen Verboten sind zu bewilligen, wenn das Vorhaben aus Gründen der öffentlichen Sicherheit unumgänglich notwendig ist oder wenn es Interessen des Naturschutzes nur vorübergehend beeinträchtigt und andere öffentliche Interessen überwiegen; durch Bedingungen, Auflagen oder eine Befristung ist sicherzustellen, dass Interessen des Naturschutzes möglichst wenig beeinträchtigt werden. Im Bodensee führt die Schutzgebietsgrenze von der Staatsgrenze im Westen in einem Abstand von 1 km entlang der Uferlinie bei mittlerem Wasserstand und im Osten in einem Abstand von 300 m entlang des rechtsseitigen Rheindammes bis zur Einmündung der Dornbirnerach in den Bodensee. Die zeichnerische Darstellung liegt laut Verordnung unter anderem im Gemeindeamt Hard während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Quelle: RIS, Baugesetz § 50, Naturschutzgebiet „Rheindelta“ § 1, § 2, § 4, § 15 · Stand: 15.10.2026

Förderung
und
Beratung.

Eigene Bau- oder Energieförderungen der Marktgemeinde Hard sind auf den Serviceseiten der Gemeinde nicht veröffentlicht. Verwiesen wird stattdessen auf die kostenlose Energieberatung des Energieinstituts Vorarlberg, die unabhängig und produktneutral zu Heizung, Förderungen von Bund, Land und Gemeinde, Energieeffizienz bei Neubau und Sanierung, Energieausweis, Photovoltaik und Solarthermie sowie Elektromobilität berät; eine kostenlose Vor-Ort-Beratung wird über das Energietelefon des Energieinstituts vereinbart. Zur Wohnbeihilfe des Landes informiert die Gemeinde auf einer eigenen Seite.

Hard ist seit 2013 e5-Gemeinde und wurde 2020 mit vier „e“ rezertifiziert; das e5-Landesprogramm unterstützt Gemeinden, die eine nachhaltige Energiepolitik und aktiven Klimaschutz umsetzen wollen. Das Harder e5-Team besteht aus Mitgliedern der Gemeindepolitik, der Gemeindeverwaltung und engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Für Bauherrinnen und Bauherren bedeutet das vor allem: Ansprechstellen für Energiefragen sind in der Gemeinde vorhanden, die finanzielle Förderung selbst kommt aber aus den Programmen des Landes und des Bundes.

Die Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg läuft über die Neubauförderungs- und die Wohnhaussanierungsrichtlinie; die aktuellen Richtlinien gelten bis 31.12.2026. Welche Schritte für Neubau und Sanierung in welcher Reihenfolge sinnvoll sind und welche Nachweise Sie brauchen, behandeln unsere Ratgeber zu Sanierung mit Förderung in Vorarlberg, Hausbau mit oder ohne Förderung und Energieausweis.

Quelle: Marktgemeinde Hard, Energieberatung, e5-Landesprogramm, Wohnbeihilfe · Land Vorarlberg, Wohnhaussanierung · Stand: 15.10.2026

Unsere Rolle
in Hard.

Die CM Baumanagement GmbH hat ihren Sitz in Feldkirch (Im Kratta 2, 6800 Feldkirch) und ist als Generalunternehmer in Vorarlberg tätig: Neubau von der Grundstücksanalyse bis zum Einzug, Umbau mit Aufstockungen und Zubauten sowie Sanierung mit energetischer Optimierung. Sie haben einen Vertrag und einen Ansprechpartner; wir koordinieren alle beteiligten Firmen und Fachleute, von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe. In Hard ist ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen und 1 Büroeinheit als Neubau ein Projekt in der Umsetzung.

In der Planungsphase gehören Behördenweg, Ausführungsplan und die Koordination aller Gewerke zu unserem Ablauf; während der Ausführung übernimmt der Generalunternehmer die Kommunikation mit den Behörden. Zu Förderungen bieten wir Förderungsabwicklungen und Sanierungskonzepte an – von der Analyse möglicher Förderungen bis zur Entwicklung durchdachter Sanierungskonzepte. Mehr dazu unter Generalunternehmer Vorarlberg oder direkt über das Kontaktformular.

Häufige
Fragen.

Brauche ich in Hard eine Baugrundlagenbestimmung?
Ja, in zwei Fällen: wenn sich das Baugrundstück im Ortskern der Marktgemeinde Hard befindet und auf Baugrundstücken ab 1.000 m² und/oder mindestens vier Wohneinheiten. Der Antrag ist vor Einreichung des Bauantrages bei der Abteilung Ortsentwicklung & Raumplanung zu stellen; das Formular „Ansuchen um Baugrundlagenbestimmung“ steht online bereit.
Kann ich die Baueingabe in Hard online machen?
Ja. Die Gemeinde bietet digitale Baueingaben mit ID-Austria oder Handysignatur für Bauantrag, Bauanzeige und Planabweichung an, getrennt in eine „lange“ und eine „kurze“ Baueingabe, sowie eine digitale Bauvollendungsmeldung. Alternativ sind die Formulare in Papierform in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Wie hoch darf ein Zaun in Hard sein?
Nach der Einfriedungsverordnung der Marktgemeinde Hard darf die Höhe von Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen höchstens 120 cm betragen, gemessen vom Straßenniveau. Die Behörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen oder geringere Höhen vorschreiben. Einfriedungen, die das Nachbargrundstück um mehr als 1,80 Meter überragen, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig.
Wann muss ein Projekt dem Fachbeirat vorgelegt werden?
Dem Fachbeirat sind Bauvorhaben ab 4 Wohneinheiten oder mit vergleichbarem Flächenbedarf vorzulegen, ebenso Vorhaben, die die im Räumlichen Entwicklungskonzept festgelegte maximale Baunutzzahl oder Geschossigkeit überschreiten bzw. einen Dichtebonus in Anspruch nehmen, und in begründeten Fällen weitere Baumaßnahmen an besonders sensiblen Standorten. Die Empfehlungen richten sich an die Baubehörde der Gemeinde.
Wer entscheidet über ein Bauvorhaben im Bodensee?
Nach dem Vorarlberger Baugesetz ist Behörde grundsätzlich der Bürgermeister; handelt es sich jedoch um ein Bauvorhaben im Bodensee, ist die Bezirkshauptmannschaft Behörde. Liegt das Vorhaben zusätzlich im Naturschutzgebiet „Rheindelta“, gelten dort die Verbote der Naturschutzgebietsverordnung, von denen Ausnahmen nur unter engen Voraussetzungen zu bewilligen sind.
Gibt es in Hard eigene Gemeindeförderungen fürs Bauen?
Auf den Serviceseiten der Marktgemeinde Hard sind keine eigenen Bau- oder Energieförderungen der Gemeinde veröffentlicht. Die Gemeinde verweist auf die kostenlose Energieberatung des Energieinstituts Vorarlberg und informiert über die Wohnbeihilfe des Landes; die finanzielle Förderung für Neubau und Sanierung kommt aus den Richtlinien des Landes, die bis 31.12.2026 gelten.
Hard · Bauen · CM

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