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Leistung · Neubau

Einfamilienhaus
schlüsselfertig
in Vorarlberg.

Was „schlüsselfertig“ vertraglich bedeutet, worin es sich vom Fertighaus unterscheidet und welche Schritte, Unterlagen und Förderregeln zwischen Grundstück und Einzug liegen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Förderberatung. Stand: 15.10.2026.

Grundlage sind das Vorarlberger Baugesetz, das ABGB und die Neubauförderungsrichtlinie Juli 2025/2026 des Landes, die für Förderungsanträge bis 31.12.2026 gilt. Verbindlich sind allein der Bescheid der Baubehörde, die Förderungszusage des Landes und Ihr Bauvertrag.

„Schlüsselfertig“ beschreibt, was ein Vertrag umfasst, nicht wie ein Haus gebaut wird. Ob Massivbau, Holzbau oder Fertighaus: Entscheidend sind die Leistungsbeschreibung und klar geregelte Schnittstellen bei Keller, Hausanschlüssen und Außenanlagen. Rechtlich führt der Weg in Vorarlberg über Flächenwidmung, Baubewilligung und die Meldung der Bauvollendung nach § 43 Baugesetz. Die Neubauförderung des Landes für Eigenheime ist ein Kredit mit einer Basisförderung von 30.000 Euro und gilt für Anträge bis 31.12.2026.

Der Begriff
im Vertrag.

Das ABGB ordnet den Hausbau dem Werkvertrag zu: Wer „die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt“, schließt einen Werkvertrag (§ 1151 ABGB). „Schlüsselfertig“ ist kein eigener gesetzlicher Vertragstyp, sondern eine Vereinbarung über den Umfang: Der Auftragnehmer schuldet ein bezugsfertiges Haus und nicht nur einzelne Gewerke.

Der Unternehmer muss das Werk „persönlich oder unter seiner persönlichen Verantwortung ausführen“ lassen (§ 1165 ABGB). Subunternehmer sind also möglich, die Verantwortung bleibt beim Vertragspartner. Was „fertig“ konkret heißt, steht aber nur im Vertrag: Ob Bodenbeläge, Malerarbeiten, Küche, Garage, Zufahrt oder Garten enthalten sind, ist Verhandlungssache. Was nicht beschrieben ist, wird später leicht zum Streitpunkt oder Nachtrag.

Zwei weitere Regeln sind für Bauherren wichtig. Misslingt das Werk wegen offenbar unrichtiger Anweisungen des Bestellers, haftet der Unternehmer, „wenn er den Besteller nicht gewarnt hat“ (§ 1168a ABGB). Beim Preis zählt, ob ein Kostenvoranschlag „unter ausdrücklicher Gewährleistung für seine Richtigkeit“ zugrunde liegt; dann ist keine Erhöhung möglich. Ohne diese Zusage muss der Unternehmer eine beträchtliche, unvermeidliche Überschreitung unverzüglich anzeigen, und Sie können gegen angemessene Vergütung zurücktreten (§ 1170a ABGB).

Für Mängel an einer unbeweglichen Sache gilt eine Gewährleistungsfrist von drei Jahren ab Übergabe (§ 933 ABGB). Deshalb gehört eine förmliche Übergabe mit Protokoll ausdrücklich in den Vertrag.

Quellen: § 1151 ABGB, § 1165, § 1168a, § 1170a, § 933 · Stand: 15.10.2026

Umfang oder
Bauweise?

Viele Suchergebnisse zu „Haus bauen in Vorarlberg“ stammen von Fertighaus-Anbietern. Die beiden Begriffe beantworten unterschiedliche Fragen.

FrageSchlüsselfertigFertighaus
Was beschreibt der Begriff?Schlüsselfertig
Den Leistungsumfang: ein bezugsfertiges Haus aus einem Vertrag
Fertighaus
Die Bauweise: im Werk vorgefertigte Wand-, Decken- oder Dachelemente
BauweiseSchlüsselfertig
Offen: Massivbau, Holzbau oder Fertigteile
Fertighaus
Vorfertigung im Werk, Montage auf der Baustelle
Schnittstellen prüfenSchlüsselfertig
Eigenleistungen, Außenanlagen, Hausanschlüsse
Fertighaus
Bodenplatte oder Keller, Ausbaustufe, Erdarbeiten, Außenanlagen
BaubewilligungSchlüsselfertig
Für die Errichtung von Gebäuden erforderlich
Fertighaus
Ebenso erforderlich, die Bauweise ändert daran nichts
NeubauförderungSchlüsselfertig
Kriterien: Objektart, Nutzfläche, Energie, Ökologie
Fertighaus
Dieselben Kriterien, die Richtlinie stellt nicht auf die Bauweise ab

Ein Fertighaus kann schlüsselfertig vergeben werden, aber auch als Ausbauhaus mit Eigenleistung. Ein vor Ort gemauertes oder in Holz gebautes Haus kann ebenso schlüsselfertig sein. Für Ihre Entscheidung zählt daher nicht das Etikett, sondern was im Angebot steht und wer für Planung, Behördenweg und Schnittstellen verantwortlich ist.

Quellen: Land Vorarlberg, Baurecht, Neubauförderungsrichtlinie Juli 2025/2026 · Stand: 15.10.2026

Was im
Vertrag
stehen muss.

Eine gute Leistungsbeschreibung beschreibt jede Position so, dass zwei Angebote vergleichbar werden.

  • Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Konstruktion, Dämmung, Fenster, Haustechnik, Sanitär, Elektro und Bodenbeläge mit Fabrikat oder Qualitätsstandard, nicht nur mit Schlagworten wie „gehobene Ausstattung“.
  • Planungsleistungen. Einreichplanung, Statik, Energieausweis und Ausführungsplanung: Wer erstellt sie, wer reicht ein? Dem Bauantrag sind Pläne, Berechnungen und Beschreibungen sowie gegebenenfalls Energieausweise anzuschließen.
  • Schnittstellen. Erdarbeiten, Bodenplatte oder Keller, Eigenleistungen, Küche und Möbel: Wo endet die Leistung, wer ist für den Übergang zum nächsten Gewerk verantwortlich?
  • Hausanschlüsse. Kanal, Wasser, Strom, gegebenenfalls Gas oder Fernwärme, Telefon und Kabel-TV. Die Stadt Feldkirch empfiehlt, rechtzeitig mit den Leitungsträgern die Anschlussmöglichkeiten zu klären; für Grabungen auf Straßengrund braucht es die Zustimmung des Straßenerhalters. Herstellung und Anschlussgebühren sollten getrennt ausgewiesen sein.
  • Außenanlagen. Zufahrt, Stellplätze nach der Stellplatzverordnung, Terrasse, Einfriedung, Gelände und Oberflächenwasser. Die Neubauförderungsrichtlinie zählt Außenanlagen zu den Baukosten, Aufschließung und Abbruch dagegen zu den Grundkosten.
  • Übergabe. Schlussabnahme mit Protokoll, die Befunde für die Fertigstellungsmeldung (etwa Statiknachweis, Rauchfangkehrerbefund, Elektroattest), Pläne und Bedienungsunterlagen.

Als Gliederung eignen sich die Kostengruppen der ÖNORM B 1801-1, auf die auch die Neubauförderungsrichtlinie verweist: Bauwerk-Rohbau, Bauwerk-Technik, Bauwerk-Ausbau, Einrichtung, Außenanlagen, Planungs- und Nebenleistungen. Vertragskosten, Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren zählen dort nicht zu den Baukosten; sie fallen beim Grundstückskauf an.

Quellen: Land Vorarlberg, Baurecht, Stadt Feldkirch, Neubau, Neubauförderungsrichtlinie § 4 · Stand: 15.10.2026

Vom Baugrund
bis zum
Einzug.

  1. Baugrund prüfen. Das Bauvorhaben muss mit der Flächenwidmung des Grundstücks vereinbar sein, Vorgaben aus Bebauungsplan oder Baugrundlagenbestimmung sind einzuhalten. Dazu kommen eine rechtlich gesicherte Zufahrt, gesicherte Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie keine Gefährdung durch Lawinen, Wasser, Vermurungen oder Rutschungen. Auskunft gibt das Bauamt der Gemeinde.
  2. Grundstück kaufen. Neben dem Kaufpreis fallen Grunderwerbsteuer und Grundbuch-Eintragungsgebühr an. Berechnen Sie diese mit dem Grunderwerbsteuer- und Grundbuch-Rechner.
  3. Entwurf und Vorprüfung. Manche Bauämter bieten eine Vorprüfung an, in Feldkirch etwa die Abteilung Baurecht. So lassen sich Unterlagen und offene Fragen vor der Einreichung klären.
  4. Bauantrag. Die Baubewilligung ist schriftlich zu beantragen (§ 24 Baugesetz), mit Plänen, Berechnungen, Beschreibungen, Nachweis der Zufahrt, Nachbarverzeichnis und gegebenenfalls Energieausweis. Einzelheiten im Ratgeber Baubewilligung.
  5. Förderantrag. Förderungsanträge sind nur für baubehördlich bewilligte Bauvorhaben möglich und jedenfalls vor dem Bezug einzubringen. Grundlage der Zusage ist der Energieausweis, der in der Energieausweiszentrale EAWZ eingegeben wird.
  6. Baubeginn. Gebaut werden darf erst nach Eintritt der Rechtskraft eines positiven Bescheids.
  7. Ausführung und Übergabe. Bauabschnitte, Termine und Qualitätskontrollen laut Vertrag; am Ende steht die Übergabe mit Protokoll, ab der die Gewährleistungsfrist läuft.
  8. Fertigstellung melden. Der Bauherr meldet die Vollendung der Behörde innerhalb von zwei Wochen schriftlich und übernimmt damit die Verantwortung für die bewilligungsgemäße Ausführung (§ 43 Baugesetz). Benützt werden darf das Haus, wenn Meldung und Befunde vorliegen (§ 44 Baugesetz).
  9. Einzug und Förderabschluss. Für die Förderung wird die Fertigstellung mit einer Kopie der Bauvollendungsmeldung nachgewiesen, der Bezug mit der Hauptwohnsitzmeldung aller Haushaltsmitglieder.

Quellen: Land Vorarlberg, Baurecht, § 24 Baugesetz, § 43, § 44, Stadt Feldkirch, Neubauförderungsrichtlinie § 3 und § 5 · Stand: 15.10.2026

Förderung
für das
Eigenheim.

Die Neubauförderung des Landes Vorarlberg ist ein Förderungskredit, kein Zuschuss. Die Richtlinie Juli 2025/2026 gilt für Anträge vom 01.07.2025 bis 31.12.2026; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

PunktWert laut RichtlinieFundstelle
EigenheimWert laut Richtlinie
Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen
Fundstelle
§ 4 Z. 4
Einkommensgrenze netto pro MonatWert laut Richtlinie
1 Person 4.000 Euro, 2 Personen 7.000 Euro, ab 3 Personen 8.250 Euro
Fundstelle
§ 8 Abs. 4
ÜberschreitungWert laut Richtlinie
Kürzung um 5 % je begonnene 50 Euro über der Grenze
Fundstelle
§ 8 Abs. 4
BasisförderungWert laut Richtlinie
30.000 Euro je Wohneinheit für Eigenheime
Fundstelle
§ 11 Abs. 1
KinderzuschlagWert laut Richtlinie
15.000 Euro je Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird
Fundstelle
§ 11 Abs. 2
Erstmaliger EigentumserwerbWert laut Richtlinie
10.000 Euro, wenn alle Haushaltsmitglieder erstmals Eigentum erwerben
Fundstelle
§ 11 Abs. 2
HöchstbetragWert laut Richtlinie
100.000 Euro je Wohneinheit inklusive Zuschläge
Fundstelle
§ 6
NutzflächeWert laut Richtlinie
höchstens 150 m² je Wohnung, 200 m² bei Eigenheimen mit zwei abgeschlossenen Wohnungen
Fundstelle
§ 9 Abs. 2
FertigstellungWert laut Richtlinie
innerhalb von drei Jahren
Fundstelle
§ 5 Abs. 5
AuszahlungWert laut Richtlinie
50 % bei Baubeginn, 50 % nach Meldung der Bauvollendung bzw. Bezug
Fundstelle
§ 12 Abs. 6

Weitere Zuschläge gibt es für Klimaschutz und Regionalität, etwa für einen niedrigen Heizwärmebedarf, einen guten Oekoindex oder Fenster und Bauteile aus regionalem Holz. Zurückgezahlt wird nach einem gestaffelten Zinsplan oder wahlweise mit einer Fixverzinsung von 3,30 % über die gesamte Laufzeit von 35 Jahren.

Wird nach der Förderungszusage ein Kind geboren oder adoptiert, kann innerhalb von zehn Jahren ab Zusage ein Kinderzuschuss von monatlich 50 Euro, bei Mehrlingsgeburten 75 Euro je Kind, für zwei Jahre beantragt werden. Eine erste Schätzung bietet der unverbindliche Neubauförderungsrechner des Landes.

Quellen: Neubauförderungsrichtlinie Juli 2025/2026 (gültig für Anträge bis 31.12.2026), Land Vorarlberg, Neubauförderung · Stand: 15.10.2026

Energie und
Ökologie.

Für die Förderung muss ein neues Eigenheim mehr erfüllen als das Baurecht. Vorgeschrieben ist ein hocheffizientes alternatives Energiesystem für Heizung und Warmwasser, kombiniert mit thermischer Solaranlage oder Photovoltaik.

  • Photovoltaik bei Eigenheimen mindestens 4 kWpeak, außer die nötigen Dachflächen stehen nachweislich nicht zur Verfügung.
  • Thermische Solaranlagen müssen mindestens 60 % des Warmwassers decken.
  • Ausnahme bei zu wenig Sonne: wenn am Standort am 21. April weniger als sechs Sonnenstunden herrschen.
  • Erdgas-Brennwertanlagen sind nicht zulässig; Stromdirektheizungen sind als Hauptheizung nur bei Gebäuden mit niedrigen Kohlendioxidemissionen erlaubt.
  • Baustoffe, Dämmstoffe und Bauelemente HFKW-frei; Rohre, Folien, Abdichtungsbahnen, Bodenbeläge und Tapeten PVC-frei; Holz aus nachhaltiger Gewinnung; Verputze mit höchstens 6 % Kunststoffanteil.

Für einen schlüsselfertigen Vertrag heißt das: Diese Anforderungen gehören als Vertragsbestandteil in die Leistungsbeschreibung, samt der nötigen Nachweise. Weicht die Ausführung vom Förderungsantrag ab, ist der Energieausweis zu aktualisieren.

Quelle: Neubauförderungsrichtlinie Juli 2025/2026, § 5 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 und 4 (gültig für Anträge bis 31.12.2026) · Stand: 15.10.2026

Welches
Modell
passt?

Schlüsselfertig über einen Generalunternehmer ist eine von mehreren Möglichkeiten. Ausführlich verglichen im Ratgeber Generalunternehmer oder Einzelvergabe?

Ihre AusgangslageNaheliegendes ModellWorauf achten
Ein Vertrag, wenig eigener KoordinationsaufwandNaheliegendes Modell
Schlüsselfertig über einen Generalunternehmer
Worauf achten
Leistungsbeschreibung, Schnittstellen, Zahlungsplan nach Baufortschritt
Ein bestimmtes Fertighausmodell im BlickNaheliegendes Modell
Fertighaus-Anbieter, schlüsselfertige Ausbaustufe
Worauf achten
Sind Bodenplatte oder Keller, Erdarbeiten, Anschlüsse und Außenanlagen enthalten?
Individuell planen und selbst vergebenNaheliegendes Modell
Architekt oder Planer mit Einzelvergabe
Worauf achten
Koordination, Termine und Schnittstellen liegen bei Ihnen
Viel Eigenleistung geplantNaheliegendes Modell
Ausbauhaus oder Teilvergabe
Worauf achten
Grenzen zur Eigenleistung genau dokumentieren
Neubauförderung geplantNaheliegendes Modell
In jedem Modell möglich
Worauf achten
Energie- und Ökologieanforderungen vertraglich festlegen, Antrag vor Bezug

Checkliste
vor Vertrag.

  • Flächenwidmung und Bebauungsvorgaben beim Bauamt der Gemeinde geklärt?
  • Zufahrt, Wasser, Abwasser und Naturgefahren für das Grundstück geprüft?
  • Kaufnebenkosten mit dem Rechner eingeplant?
  • Bau- und Ausstattungsbeschreibung mit Fabrikaten oder Qualitätsstandards vorhanden?
  • Schnittstellen schriftlich geregelt: Keller, Erdarbeiten, Hausanschlüsse, Außenanlagen, Eigenleistung?
  • Klar, wer Einreichplanung, Statik und Energieausweis erstellt und einreicht?
  • Kostenvoranschlag: mit oder ohne Gewährleistung für die Richtigkeit?
  • Zahlungsplan an den Baufortschritt gekoppelt, Übergabe mit Protokoll vereinbart?
  • Förderkriterien (Nutzfläche, Energiesystem, Photovoltaik, Ökologie) im Vertrag verankert?
  • Förderantrag rechtzeitig vor Bezug und vor dem 31.12.2026 geplant?

Unsere Rolle
im Projekt.

CM Baumanagement ist Generalunternehmer in Vorarlberg mit Sitz in Feldkirch. Beim Neubau begleiten wir Bauherren von der Grundstücksanalyse bis zum Einzug, bei der schlüsselfertigen Übergabe kommt alles aus einer Hand: ein Vertrag, ein Ansprechpartner. Wir koordinieren alle beteiligten Unternehmen und Fachleute und übernehmen während der Bauphase die Kommunikation mit den Behörden.

Unser Ablauf hat fünf Phasen: Erstgespräch, Konzept, Planung, Ausführung und Übergabe. Dazu gehört auch die Analyse möglicher Förderungen. Der schlüsselfertige Neubau ist einer der Referenztypen auf unserer Website.

Häufige
Fragen.

Was kostet ein Einfamilienhaus in Vorarlberg?
Eine belastbare Zahl gibt es erst mit Grundstück, Planung und Leistungsbeschreibung. Die wichtigsten Kostentreiber sind Grundstückspreis und Kaufnebenkosten, der Baugrund (Hanglage, Tiefengründung, Wasserhaltung), Nutzfläche und Keller, Bauweise und Energiestandard, Haustechnik und Ausstattung, Außenanlagen und Hausanschlüsse sowie Planungs- und Nebenleistungen. Vergleichen Sie Angebote nur auf Basis derselben Leistungsbeschreibung.
Ist ein Fertighaus automatisch schlüsselfertig?
Nein. Fertighaus bezeichnet die Bauweise mit im Werk vorgefertigten Elementen, schlüsselfertig den vertraglichen Leistungsumfang. Fertighäuser werden in verschiedenen Ausbaustufen angeboten; prüfen Sie, ob Bodenplatte oder Keller, Erdarbeiten, Hausanschlüsse und Außenanlagen enthalten sind.
Brauche ich für ein Fertighaus eine Baubewilligung?
Ja. Die Errichtung von Gebäuden ist in Vorarlberg bewilligungspflichtig, unabhängig von der Bauweise. Gebaut werden darf erst nach Rechtskraft eines positiven Bescheids. Mehr dazu im Ratgeber Baubewilligung.
Wie viel Wohnbauförderung gibt es für ein Einfamilienhaus?
Die Basisförderung für Eigenheime beträgt 30.000 Euro je Wohneinheit, dazu kommen etwa 15.000 Euro je Kind mit Familienbeihilfe, 10.000 Euro beim erstmaligen Eigentumserwerb und Zuschläge für Klimaschutz und Regionalität. Der gesamte Förderungskredit ist mit 100.000 Euro je Wohneinheit begrenzt. Es gelten Einkommensgrenzen, und die Richtlinie Juli 2025/2026 gilt für Anträge bis 31.12.2026.
Wann darf ich in das neue Haus einziehen?
Die Benützung ist zulässig, sobald der Behörde die Meldung über die Vollendung nach § 43 Baugesetz und die erforderlichen Befunde vorliegen (§ 44 Baugesetz). Die Meldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Vollendung schriftlich zu erstatten.
Muss bei einem geförderten Eigenheim eine Photovoltaikanlage dabei sein?
Nach der Neubauförderungsrichtlinie ist das Energiesystem mit thermischer Solaranlage oder Photovoltaik zu kombinieren; Photovoltaik muss bei Eigenheimen mindestens 4 kWpeak leisten. Ausnahmen gibt es, wenn die Dachflächen nachweislich nicht reichen oder am Standort zu wenig Sonne scheint.
Neubau · Schlüsselfertig · CM

Grundstück
in Sicht?
Reden wir.