Bauen in
Bregenz.
Bauamt, Verfahren, Baugrundlagenbestimmung, Bebauungspläne, Gestaltungsbeirat, Stellplätze und städtische Förderungen – nach den Angaben der Landeshauptstadt Bregenz.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Förderberatung. Stand: 15.10.2026.
Grundlage sind die Serviceseiten, die Broschüre „Bauen in Bregenz“ (Stand Jänner 2023), die Verordnungssammlung und die Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Bregenz sowie das Vorarlberger Baugesetz (RIS), abgerufen am 15.10.2026. Verbindlich entscheiden im Einzelfall die Baubehörde der Stadt Bregenz bzw. bei Förderungen die zuständige Dienststelle.
In Bregenz ist der Bürgermeister Baubehörde; die Bauverfahren bearbeitet die Dienststelle Baurecht in der Belruptstraße 1. Wer ein Gebäude mit mehr als 80 m² überbauter Fläche errichten oder ein Gebäude um mehr als 40 m² oder ein Vollgeschoss erweitern will, muss vor dem Bauantrag die Baugrundlagen bestimmen lassen – außer ein Bebauungsplan legt sie bereits fest. Den Bauantrag reichen Sie in Papierform und digital ein; ein Online-Formular der Stadt ermittelt vorab das passende Verfahren. Zusätzlich fördert die Stadt Photovoltaik, Solarthermie, Biomasse, Nahwärmeanschlüsse und Dachbegrünungen.
Bauamt
Bregenz.
Baubehörde ist nach § 50 Abs. 1 Baugesetz der Bürgermeister. Im Amt der Landeshauptstadt wickelt die Dienststelle Baurecht die Bauverfahren juristisch ab.
| Stelle | Zuständig für | Kontakt |
|---|---|---|
| Dienststelle Baurecht | Zuständig für Bauantrag, Bauanzeige, Baugrundlagenbestimmung, Bauvollendung, Grundteilungen | Kontakt +43 5574 410 1132, baurecht@bregenz.at |
| Bauservice und Stadtentwicklung | Zuständig für Planungsfragen, städtische Projekte, Termine des Gestaltungsbeirats | Kontakt +43 5574 410 1310, bauabteilung@bregenz.at |
| Stadtentwicklung und Mobilität | Zuständig für Ortsbild und Gestaltung (laut Broschüre „Bauen in Bregenz“) | Kontakt 05574 410 1711, stadtentwicklung@bregenz.at |
| Stadtraum und Klima | Zuständig für Energieförderung, Naturschutzflächen | Kontakt +43 5574 410 1314, stadtraumundklima@bregenz.at |
Die Dienststelle Baurecht ist laut Stadt primär für Angelegenheiten nach dem Baugesetz in juristischer Hinsicht zuständig, außerdem für Erledigungen nach der Feuerpolizeiordnung, dem Kanalisationsgesetz und dem Raumplanungsgesetz (Grundteilungen) sowie für die Zuteilung von Hausnummern. Die Adresse ist Belruptstraße 1, 6900 Bregenz. Amtsstunden: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
Eine Ausnahme betrifft den See: Handelt es sich um ein Bauvorhaben im Bodensee, ist nach § 50 Abs. 2 lit. d Baugesetz die Bezirkshauptmannschaft Baubehörde, nicht die Stadt. Dasselbe gilt, wenn sich ein Bauvorhaben auf das Gebiet von zwei oder mehreren Gemeinden erstreckt.
Welches
Verfahren
gilt?
Das Baugesetz kennt drei Wege: Baubewilligung (Bauantrag), Bauanzeige und freies Bauvorhaben. Die Stadt Bregenz erläutert typische Fälle auf ihren Serviceseiten.
| Vorhaben | Verfahren | Hinweis der Stadt Bregenz |
|---|---|---|
| Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden; Änderung des Verwendungszwecks (z. B. Büro in Wohnung) | Verfahren Bauantrag | Hinweis der Stadt Bregenz Baubeschreibung, Einreichpläne und Energieausweis jeweils dreifach |
| Gartenhaus, Garage oder Gerätehütte mit max. 25 m² überbauter Fläche und max. 3,5 m Höhe | Verfahren Bauanzeige | Hinweis der Stadt Bregenz bei Einhaltung der gesetzlichen Bauabstände (2 m) |
| Carport | Verfahren Bauanzeige | Hinweis der Stadt Bregenz bewilligungspflichtig nur, wenn der Mindestabstand (2,0 m bis max. 3,5 m Höhe) nicht eingehalten wird |
| Stützmauer | Verfahren Bauanzeige | Hinweis der Stadt Bregenz bis 1,8 m Höhe bis an die Nachbargrenze möglich; bei größeren Höhen Mindestabstand 2,0 m |
| Einfriedung zu öffentlichen Verkehrsflächen | Verfahren Bauanzeige | Hinweis der Stadt Bregenz höchstens 120 cm, bei Kreuzungen und Einmündungen auf 10 m Länge höchstens 100 cm (städtische Verordnung) |
| Einfriedung zum Nachbarn, die nicht mehr als 1,80 m überragt | Verfahren frei | Hinweis der Stadt Bregenz Hecken gelten nicht als Einfriedung im baurechtlichen Sinn |
| Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen | Verfahren Bauanzeige (unter bestimmten Voraussetzungen) | Hinweis der Stadt Bregenz zumindest ein Lageplan dreifach mit den abzubrechenden Bauteilen |
| Balkonverglasung | Verfahren frei oder Bauantrag | Hinweis der Stadt Bregenz bewilligungspflichtig nur bei wesentlicher Änderung des Aussehens; Beurteilung im Einzelfall |
| Erhaltung, Instandsetzung, bestimmte Solar- und PV-Anlagen an bestehenden Bauwerken | Verfahren frei | Hinweis der Stadt Bregenz für die städtische PV-Förderung ist eine Bestätigung nach § 20 Abs. 2 Baugesetz beizulegen |
Eine vollständig eingebrachte Bauanzeige erledigt die Stadt innerhalb von sechs Wochen – entweder mit Freigabebescheid, mit einem Bescheid, dass eine Baubewilligung nötig ist, oder mit Untersagung. Das anzeigepflichtige Vorhaben ist grundsätzlich innerhalb von drei Jahren zu vollenden; eine Fertigstellungsmeldung ist nicht notwendig. Die landesweiten Regeln erklärt unser Ratgeber Baubewilligung in Vorarlberg.
Vor dem
Bauantrag
klären.
Bregenz verlangt für größere Vorhaben eine Baugrundlagenbestimmung, bevor der Bauantrag eingereicht wird. Grundlage ist die Baugrundlagenbestimmungsverordnung, beschlossen von der Stadtvertretung am 26.06.2025.
Der Antrag ist Pflicht, wenn ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von mehr als 80 m² errichtet wird oder wenn ein bestehendes Gebäude so geändert wird, dass die überbaute Fläche um mehr als 40 m² wächst oder ein zusätzliches Vollgeschoss entsteht. Die Pflicht entfällt, wenn eine Verordnung nach dem Raumplanungsgesetz – etwa ein Bebauungsplan – die Baugrundlagen bereits bestimmt.
Laut Erläuterungsbericht fallen unter anderem Carports und Garagen unter 80 m², Dachgauben mit weniger als 40 m² zusätzlicher überbauter Fläche und thermische Sanierungen ohne wesentliche Änderung der äußeren Erscheinung nicht unter die Pflicht. Der Bericht nennt für die Bewilligung eine Verwaltungsabgabe von 30,80 Euro.
- Art des Bauvorhabens und beabsichtigte Verwendung des Gebäudes
- Nachweis des Eigentums oder Baurechts bzw. Zustimmung der Miteigentümer
- Plan über Lage und Höhenverhältnisse des Baugrundstücks sowie ein Projektvorentwurf, in zweifacher Ausfertigung
Mit Bescheid legt die Behörde fest, was die öffentlichen Interessen erfordern, zum Beispiel Baugrenze, Höhe des Gebäudes und Baunutzungszahl. Die Baugrundlagenbestimmung ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Für die Planung ist sie ein früher Prüfpunkt: Was hier festgelegt wird, bestimmt Lage, Höhe und Dichte des späteren Einreichprojekts. Der Antrag geht an die Dienststelle Baurecht.
Bauantrag
einreichen.
Der Bauantrag ist formfrei. Die Stadt bietet mit baueingabe.bregenz.at ein Online-Formular an, mit dem Sie die Eingabe vorbereiten.
Das digitale Einreichformular fragt Vorhaben, Beteiligte, Grundstück, Widmung und Zufahrt ab, ermittelt automatisch, ob Baubewilligung, Bauanzeige oder gar keine Einreichung erforderlich ist, und erstellt eine unterschriftsfertige Eingabe samt Beilagen-Checkliste. Bei kombinierten Vorhaben gilt das strengere Verfahren. Das Formular ersetzt laut Stadt keine rechtsverbindliche Auskunft; die abschließende Beurteilung trifft die Baubehörde. Wird das Grundstück über eine Privat- oder Genossenschaftsstraße erschlossen, ist der Nachweis der rechtlich gesicherten Verbindung beizulegen, etwa eine Dienstbarkeit.
Dem Bauantrag beizulegen sind laut Stadt die folgenden Unterlagen. Alle Unterlagen unterschreiben Bauherr und Planer; sie gehen in Papierform sowie digital an das Amt der Landeshauptstadt. Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.
- Baubeschreibung (dreifach)
- Einreichpläne (dreifach)
- Nachweis des Eigentums oder Baurechts bzw. Zustimmung des Grundeigentümers
- Energieausweis (dreifach)
- AGWR-Datenblatt, je nach Vorhaben für Neubau oder für Um- und Zubau
- Fachbegutachtung. Die Stadt holt Stellungnahmen zu Ortsbild- und Landschaftsschutz, Hochbau, Tiefbau, Stadt- und Verkehrsplanung sowie Brandschutz ein, im Einzelfall auch von Feuerwehr, Umweltinstitut oder Bundesdenkmalamt.
- Nachforderung. Fehlen Unterlagen oder erfüllt der Antrag nicht alle Vorschriften, informiert die Behörde den Bauherrn schriftlich.
- Bauverhandlung oder Parteiengehör. Falls erforderlich; die Nachbarn können dabei Akteneinsicht nehmen und Stellungnahmen abgeben.
- Bescheid. Ab Zustellung haben alle Parteien eine vierwöchige Beschwerdefrist. Langt keine Beschwerde ein, wird der Bescheid rechtskräftig und es kann gebaut werden. Die Baubewilligung ist grundsätzlich drei Jahre gültig.
- Bauausführung. Ist eine Abweichung von den genehmigten Plänen nötig, muss vor der Ausführung die Genehmigung der Planabweichung beantragt werden.
- Bauvollendung. Innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung schriftlich melden, samt den im Bescheid vorgeschriebenen Nachweisen; die Stadt bietet dafür ein Online-Formular. Die Behörde prüft innerhalb von drei Monaten ab vollständiger Meldung. Eine Schlussüberprüfung vor Ort gibt es nur bei bestimmten Bauten, etwa Bildungs- oder Sozialeinrichtungen.
Widmung und
Bebauung.
Ob und wie ein Grundstück bebaubar ist, hängt laut Stadt in erster Linie von den Festlegungen des Flächenwidmungsplans und des jeweiligen Bebauungsplans ab.
Die Widmung Ihres Grundstücks finden Sie im Vorarlberg Atlas; darauf verweist auch das Bregenzer Online-Formular. Dort sind Grundstücksnummer, Fläche, Widmung laut Flächenwidmungsplan, Gefahrenzonen und Luftbilder abrufbar. Änderungen des Flächenwidmungsplans veröffentlicht die Stadt als Verordnungen samt Plänen in ihrer Verordnungssammlung.
Bebauungspläne gibt es für Teilgebiete der Stadt. Sie verordnen bauliche Rahmenbedingungen wie Baugrenzen, Geschossanzahl, Gebäudehöhen und Dachformen. Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen während der Amtsstunden Einsicht nehmen; neuere Pläne stehen auch in der Verordnungssammlung, etwa der Bebauungsplan Weiherviertel 2026. Ob ein Grundstück überhaupt und nach Ihren Vorstellungen bebaubar ist, beantwortet laut Stadt das städtische Bauamt.
Wer ein Grundstück teilen will, stellt bei der Dienststelle Baurecht einen schriftlichen, formlosen Antrag mit einem Teilungsplan eines befugten Vermessungsbüros; über die Teilung entscheidet der Stadtrat mit Bescheid. Langfristig arbeitet Bregenz an einem neuen Räumlichen Entwicklungsplan (REP), der die Entwicklung der Stadt bis 2040 vorgeben soll – mit Themen wie Siedlungsentwicklung, Grün- und Freiräume, Mobilität sowie Energie und Klima.
Ortsbild und
Beirat.
Seit 26. Jänner 2006 gibt es bei der Landeshauptstadt Bregenz einen Gestaltungsbeirat für Architektur und Stadtgestaltung.
Der Beirat begutachtet Raumplanungs-, Städtebau- und Hochbauprojekte und richtet seine Empfehlungen an die Fachausschüsse für Bauangelegenheiten sowie für Stadtentwicklung und Mobilität, an den Stadtrat und an den Bürgermeister. Er tagt vier- bis fünfmal jährlich, die Sitzungen sind nicht öffentlich. Vorschläge für die Tagesordnung kommen unter anderem von den Bauwerberinnen und Bauwerbern selbst. In der Sitzung stellt in der Regel der Antragsteller oder der Entwurfsverfasser das Projekt vor; bei Bedarf wird vor Ort besichtigt, die anschließende Beratung erfolgt ohne die Bauwerber. Die Termine können telefonisch erfragt werden.
Auch im regulären Bauverfahren ist das Ortsbild Prüfgegenstand: Zu jedem Bauantrag holt die Stadt eine Stellungnahme zum Ortsbild- und Landschaftsschutz ein, im Einzelfall auch vom Bundesdenkmalamt. Für Fragen zu Ortsbild und Gestaltung nennt die Broschüre „Bauen in Bregenz“ die Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität. Für Solaranlagen kommt hinzu: Die städtische Förderung setzt voraus, dass die Empfehlungen des Leitfadens „Solaranlagen planen und gestalten“ des Landes eingehalten werden; die Stadt stellt den Leitfaden auf ihrer Seite zur Energieförderung bereit.
Am See und
an der Ach.
Seeufer, Bregenzerach und geschützte Naturflächen prägen Bregenz. In diesen Lagen lohnt ein früher Blick auf Zuständigkeit, Schutzgebiete und Gefahrenzonen.
Für ein Bauvorhaben im Bodensee selbst ist die Bezirkshauptmannschaft Baubehörde (§ 50 Abs. 2 lit. d Baugesetz). Die Stadt führt in ihrer Verordnungssammlung außerdem mehrere Verordnungen mit Bezug zum Seeufer, darunter „Schutz der Seeanlagen“, die „Molo Schutzverordnung“ und eine Verordnung zum Schutz des Uferstreifens bis zur Leiblach. Was diese im Einzelnen regeln, ergibt sich aus dem jeweiligen Wortlaut.
Bregenz beherbergt Natura-2000-Gebiete (Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung sowie Bregenzerachschlucht), geschützte Landschaftsteile bzw. örtliche Schutzgebiete (Erawäldele, Benger Park) und zahlreiche Naturdenkmale, darunter Einzelbäume wie die Eibe an der Fluherstraße oder die Blutbuche am Thalbach. Ansprechpartner der Stadt für diese Flächen ist die Dienststelle Stadtraum und Klima.
Zum Hochwasserschutz: Die Bregenzerach wurde von der Harderbrücke bis zum Bodensee für die Bewältigung eines 100-jährlichen Hochwassers ausgebaut; für den Bodensee hat die Stadt einen Übersichtsplan mit Warnstufen und Maßnahmen. Ob Ihr Grundstück in einer Gefahrenzone liegt, zeigt der Vorarlberg Atlas.
Stellplätze
und Räder.
Bregenz regelt die Zahl der Pkw-Stellplätze mit einer eigenen Stellplatzzonenverordnung und die Fahrradabstellflächen mit einer eigenen Verordnung.
Die Stellplatzzonenverordnung Bregenz legt die Mindestzahl an Stellplätzen für mehrspurige Kraftfahrzeuge fest. Die Stadtvertretung hat sie am 17.10.2024 beschlossen; sie besteht aus Plänen (Anlagen 1 bis 5) und einem Textteil (Anlage 6). Welche Zone für Ihr Grundstück gilt, ergibt sich aus diesen Plänen.
Wird eine Ausnahme von der Errichtung erforderlicher Stellplätze gewährt, erhebt die Stadt eine Stellplatzausgleichsabgabe. Laut Abgabensätzeverordnung 2026 beträgt sie 1.200 Euro pro m² fehlendem Stellplatz; das entspricht 15.000 Euro für einen Stellplatz mit 12,5 m² (2,5 m x 5 m). Werden die fehlenden Stellplätze innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft der Vorschreibung errichtet, wird die Abgabe zurückgezahlt.
Die Fahrradabstellflächenverordnung gilt im gesamten Stadtgebiet außer in Innenstadt, Oberstadt und einem Teilbereich des Quellenviertels. Für Mehrfamilienhäuser – Wohngebäude mit vier oder mehr Wohnungen – verlangt sie 0,7 Fahrradstellplätze und 0,1 Spezialrad-Stellplätze je Aufenthaltsraum in einer geschlossenen, witterungsgeschützten Abstellanlage sowie 0,2 Fahrradstellplätze je Aufenthaltsraum zur Kurzzeitparkierung. Bei Neubauten muss die Abstellanlage über eine Rampe mit maximal 16 % Neigung barrierefrei erreichbar sein. Mehr zum Wohnbau mit mehreren Einheiten lesen Sie unter Mehrfamilienhaus bauen in Vorarlberg.
Förderung
der Stadt
Bregenz.
Die Landeshauptstadt fördert erneuerbare Energie und Dachbegrünungen mit einmaligen Zuschüssen. Beide Richtlinien hat der Stadtrat am 14.10.2025 beschlossen.
| Maßnahme | Zuschuss | Bedingungen laut Richtlinie |
|---|---|---|
| Photovoltaik und andere Ökostromanlagen | Zuschuss 150 Euro je kWp, ausbezahlt für die ersten 20 kWp, also max. 3.000 Euro (außer Bürgerbeteiligungsanlagen) | Bedingungen laut Richtlinie auch Unternehmen; Leitfaden „Solaranlagen planen und gestalten“ einhalten; Nachweis der Leistung, Rechnung, Bestätigung nach § 20 Abs. 2 Baugesetz |
| Thermische Solaranlage | Zuschuss 25 % der Landesförderung; bei neu errichteten Wohngebäuden max. 1.500 Euro (Warmwasser) bzw. 2.000 Euro (Heizungsunterstützung) | Bedingungen laut Richtlinie Privatpersonen; schriftliche Förderzusage des Landes beilegen; Leitfaden einhalten |
| Biomasse-Kleinanlage in Wohngebäuden | Zuschuss 500 Euro pro Anlage | Bedingungen laut Richtlinie Privatpersonen; Landesförderung vorausgesetzt; z. B. Stückholz mit Pufferspeicher, Hackgut- oder Pelletsanlage als Zentralheizung |
| Pelletseinzelofen statt Einzelöfen | Zuschuss 300 Euro pro Anlage | Bedingungen laut Richtlinie alleiniges Heizsystem der Wohnung; Wirkungsgrad mindestens 85 % bei Volllast; kein weiteres Heizgerät |
| Anschluss an Nahwärme | Zuschuss bis 200 Euro je Wohneinheit (weniger als 10 Einheiten) bzw. bis 150 Euro (ab 10 Einheiten); höchstens 25 % der spezifischen Anschlusskosten | Bedingungen laut Richtlinie Privatpersonen; Landesförderung vorausgesetzt; Rechnung und Einzahlungsbeleg |
| Dachbegrünung | Zuschuss 25 % der anrechenbaren Herstellungskosten, max. 2.000 Euro; ab 350 m² gesonderte Entscheidung | Bedingungen laut Richtlinie Liegenschaftseigentümer; mindestens 10 m² netto; Neu-, Um-, Zubau oder Flachdachsanierung; fachgerecht nach ÖNORM L1131 |
Für alle diese Förderungen gilt: Ausbezahlt wird erst nach Fertigstellung, nach Vorlage der Nachweise und nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel – ist der Fördertopf ausgeschöpft, werden Anträge abgelehnt. Der Antrag auf Auszahlung ist spätestens 12 Monate nach Fertigstellung einzubringen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wird eine geförderte Energieanlage vor Ablauf von fünf Jahren nach Inbetriebnahme stillgelegt, ist die Förderung zurückzuerstatten. Eine Förderzusage für ein Gründach ersetzt keine erforderliche Bewilligung.
Die Anträge gehen schriftlich an die Landeshauptstadt Bregenz, Klimaschutz und Umwelt, Belruptstraße 1, 6900 Bregenz, oder an umweltschutz@bregenz.at. Vor der Planung bietet die Stadt Bregenzerinnen und Bregenzern eine kostenlose Energieberatung als Vorortsprechstunde bei ihnen zu Hause an; Anmeldung beim Energieinstitut Vorarlberg unter +43 5572 31202-112. Die Förderungen des Landes für Sanierung, Neubau und Heizungstausch erklärt unser Ratgeber Sanierung mit Förderung; die Landesrichtlinien Juli 2025/2026 gelten nur für Anträge bis 31.12.2026.
Unsere Rolle
in Bregenz.
Die CM Baumanagement GmbH hat ihren Sitz in Feldkirch (Im Kratta 2, 6800 Feldkirch) und ist als Generalunternehmer in Vorarlberg tätig – bei Neubau, Umbau mit Aufstockungen und Zubauten sowie Sanierung. Sie haben einen Vertrag und einen Ansprechpartner; wir koordinieren alle beteiligten Firmen und Fachleute, von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe.
In der Planungsphase gehören Behördenweg, Ausführungsplan und die Koordination aller Gewerke zu unserem Ablauf; während der Ausführung übernimmt der Generalunternehmer die Kommunikation mit den Behörden. Zu Förderungen bieten wir Förderungsabwicklungen und Sanierungskonzepte an – von der Analyse möglicher Förderungen bis zum durchdachten Sanierungskonzept. Mehr dazu unter Generalunternehmer Vorarlberg.
Häufige
Fragen.
Brauche ich in Bregenz eine Baugrundlagenbestimmung?
Wie lange ist eine Baubewilligung in Bregenz gültig?
Kann ich den Bauantrag in Bregenz digital einreichen?
Wo finde ich Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan für mein Grundstück?
Wer ist für ein Bauvorhaben im Bodensee zuständig?
Welche Förderung zahlt die Stadt Bregenz für Photovoltaik?
Amtliche
Quellen.
- Stadt Bregenz: Bauen in Bregenz
- Stadt Bregenz: Dienststelle Baurecht
- Stadt Bregenz: Broschüre „Bauen in Bregenz“ (Stand Jänner 2023)
- Stadt Bregenz: Baueingabe online
- Baugrundlagenbestimmungsverordnung der Landeshauptstadt Bregenz
- Erläuterungsbericht zur Baugrundlagenbestimmungsverordnung
- Stadt Bregenz: Verordnungssammlung
- Stadt Bregenz: Gestaltungsbeirat
- Abgabensätzeverordnung 2026 der Landeshauptstadt Bregenz
- Fahrradabstellflächenverordnung Bregenz, Anlage 1
- Richtlinie der Landeshauptstadt Bregenz für die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien
- Richtlinie der Landeshauptstadt Bregenz für die Förderung von Dachbegrünungen
- RIS: Vorarlberger Baugesetz § 50 (Behörden)
- Land Vorarlberg: Vorarlberg Atlas