Bauen in Feldkirch:
Bauamt, Regeln, Förderung.
Wer in der Stadt zuständig ist, welche Unterlagen das Bauamt verlangt, welche Bebauungspläne und Altstadt-Regeln gelten und welche Zuschüsse Feldkirch selbst zahlt – zusammengestellt aus den Angaben der Stadt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Förderberatung. Stand: 15.10.2026.
Grundlage sind die Seiten und Dokumente der Stadt Feldkirch (feldkirch.at), die dort veröffentlichten Verordnungen und Förderrichtlinien, die Seite der Stadtwerke Feldkirch sowie das Vorarlberger Baugesetz in der am 15.10.2026 geltenden Fassung (RIS). Verbindlich entscheiden im Einzelfall die Baubehörde der Stadt Feldkirch bzw. die jeweilige Förderstelle.
In Feldkirch reichen Sie Bauantrag oder Bauanzeige beim Bauamt in der Schmiedgasse 1–3 ein, per Post und digital an baueingabe@feldkirch.at; die Abteilung Baurecht bietet vorab eine Vor-Prüfung an. Laut Stadt fällt die Entscheidung über einen Bauantrag spätestens nach 6 Monaten. In der Altstadt gelten der Bebauungsplan Innenstadt und eine Ausnahme von der PV-Freistellung, und die Stadt fördert unter anderem Gebäudebegrünung, Denkmalpflege und thermische Solaranlagen.
Bauamt
Feldkirch.
Baubehörde ist nach dem Vorarlberger Baugesetz der Bürgermeister. Im Amt der Stadt Feldkirch bearbeitet die Abteilung Baurecht die Bauverfahren; für Widmung, Bebauungspläne und Ortsbild ist die Abteilung Stadtplanung zuständig.
| Stelle | Kontakt | Wofür |
|---|---|---|
| Abteilung Baurecht (Vor-Prüfung) | Kontakt +43 5522 304-1446 oder 304-1447, baueingabe@feldkirch.at | Wofür Welche Unterlagen nötig sind; Einreichung von Bauantrag und Bauanzeige |
| Bauamt | Kontakt +43 5522 304-1444, bauamt@feldkirch.at | Wofür Kleine Bauvorhaben, Bewilligungsfragen und Denkmalschutz bei Solaranlagen |
| Abteilung Stadtplanung | Kontakt stadtplanung@feldkirch.at | Wofür Baugrundlagenbestimmung, Widmung, Bebauungspläne, Fachbeirat, Grundteilung, Denkmalschutz |
| Abteilung Tiefbau | Kontakt +43 5522 304-1470 | Wofür Kanalanschluss, Abwasser, Erschließung |
| Bauhof | Kontakt +43 5522 304-1801 | Wofür Gebrauchserlaubnis für Grabungen auf Gemeindestraßen |
| Abteilung Umwelt/Energie/Klima | Kontakt +43 5522 304-1453, umwelt@feldkirch.at | Wofür Begrünungs- und Energieförderungen |
Die Abteilung Baurecht ist laut Stadt „primär für das Bearbeiten von Angelegenheiten nach dem Baugesetz in juristischer Hinsicht zuständig“; dazu kommen Aufgaben nach Feuerpolizei-, Kanalisations- und Raumplanungsgesetz. Bauamt und Bürgerservice befinden sich im Amt der Stadt Feldkirch, Schmiedgasse 1–3, 6800 Feldkirch. Das Bürgerservice ist Montag bis Freitag von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet, am Mittwoch von 7.30 bis 17 Uhr; Montag-, Dienstag- und Donnerstagnachmittag nur nach Terminvereinbarung. Für persönliche Vorsprachen im Bauamt bittet die Stadt in ihrer Checkliste um eine telefonische Terminvereinbarung.
Vor dem
Bauantrag.
Drei Feldkircher Angebote helfen, bevor die Pläne fertig sind. Erstens die Vor-Prüfung der Abteilung Baurecht: Telefonisch oder per Mail an baueingabe@feldkirch.at erfahren Sie, welche Unterlagen Ihr Vorhaben braucht. Die Abteilung weist darauf hin, dass sie jeden Fall nach seiner Ausgangslage berät und keine allgemeinen Werte für die maximale Höhe oder den Abstand zu Nachbargrundstücken nennen kann – sie prüft jedes Gebäude einzeln.
Zweitens die Baugrundlagenbestimmung der Abteilung Stadtplanung. Sie gibt Auskunft über das Maß der baulichen Nutzung (Baunutzungszahl und Geschoßzahl), das Kanalsystem (Misch- oder Trennsystem), den einzuhaltenden Straßenabstand und Auflagen anderer Behörden wie Gefahrenzonen oder Denkmalschutz. Antragsformular und Lageplan gehen per Mail an stadtplanung@feldkirch.at; die Ausstellung kostet 53,25 Euro.
Grundsätzlich ist der Antrag freiwillig. Verpflichtend ist er laut Stadt in drei Fällen: bei einer Gesamtgeschoßfläche von mehr als 600 m², auf Grundstücken entlang der Landesstraßen L190, L 191 und L60 sowie im Bereich des Gefahrenzonenplans der Nafla. Die zugrunde liegende Verordnung nimmt in den Planbereichen Sanierungen, Um- und Zubauten sowie Solar- und Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden aus, wenn die Verwendung gleich bleibt und die Gesamtgeschoßfläche um weniger als 30 m² wächst.
Drittens der Flächenwidmungsplan: Die Stadt stellt ihn online im Viewer bereit. Unterschieden werden Bauflächen (Kern-, Wohn-, Misch- und Betriebsgebiet), Bauerwartungsflächen, Freiflächen, Verkehrsflächen und Vorbehaltsflächen. Maßstabsgetreue Lagepläne, Höhen und Gefahrenzonen lassen sich laut Stadt über den Vorarlberg Atlas und die Geodaten von VoGIS abfragen; Auskünfte zu Kanal, Wasser, Strom und Nahwärme geben die Abteilung Tiefbau und die Stadtwerke.
Unterlagen
einreichen.
Für Neubau und Umbau/Zubau verlangt die Stadt im Kern dieselben Nachweise; beim Umbau kommen ein eigenes Antragsformular und ein anderes AGWR-Datenblatt dazu.
- Checkliste für Bauverfahren und Baueingabe-Formular der Stadt, bei Umbau oder Erweiterung zusätzlich das Formular „Bau-Antrag Umbau, Erweiterung“.
- AGWR-Datenblatt „Neuerrichtung“ bzw. „Zu- oder Umbau“ (Gebäude- und Wohnungsregister); laut Checkliste ist Seite 5 für jede Nutzungseinheit separat auszufüllen.
- Eigentumsnachweis (Grundbuchsauszug, erhältlich beim Bezirksgericht) oder Zustimmung der Eigentümer:innen; Unterschrift aller Antragsteller und Grundeigentümer.
- Nachweis der Zufahrt: rechtlich gesicherte Verbindung zu einer öffentlichen Straße, etwa ein Dienstbarkeitsvertrag.
- Baubeschreibung mit Berechnungen, Abwasserbeseitigung, Strom- und Wasserversorgung, Beheizung sowie – falls erforderlich – Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6.
- Zustimmung zur Abstandsnachsicht der Nachbarn, falls der Bauabstand nach Baugesetz nicht eingehalten wird; bei neuen Anbindungen an Landes- oder Gemeindestraßen Gebrauchserlaubnis bzw. Abstandsnachsicht nach Straßengesetz.
- Pläne: Übersichtsplan M 1:1000, Lageplan M 1:500, Grundrisse aller Geschoße, Schnitt und Ansichten M 1:100, Entwässerungsplan M 1:100 oder 1:200.
Eingereicht wird beim Bauamt: Die Stadt nennt den Postweg (Schmiedgasse 1–3) oder E-Mail an baueingabe@feldkirch.at; die Checkliste verlangt die Unterlagen per Post in einfacher Ausfertigung und zusätzlich digital als PDF oder Link – ausdrücklich nicht auf USB-Stick oder CD. Die Stadt schreibt, sie entscheide „so schnell wie möglich“ über den Bauantrag, spätestens aber nach 6 Monaten; mit einem positiven Bescheid kann das Bauprojekt starten. Wie das Verfahren landesweit abläuft, beschreibt unser Ratgeber Baubewilligung in Vorarlberg.
Bauanzeige
und Abbruch.
Für kleinere Bauvorhaben reicht in Feldkirch eine formfreie Bauanzeige mit Angaben zu Art, Lage, Umfang und beabsichtigter Nutzung. Die Stadt nennt als Beispiele den freistehenden Carport, Schuppen und Gartenhaus, Schwimmbecken sowie Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen und bietet dafür eigene Formulare an. Die Abteilung Baurecht prüft die gesetzlichen Voraussetzungen; spätestens nach 6 Wochen ergeht ein Bescheid. Nachbar:innen werden in diesem Verfahren nicht befragt. Die Vor-Prüfung erreichen Sie hier unter +43 5522 304-1444 oder baueingabe@feldkirch.at.
Für den Abbruch eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen braucht es laut Stadt immer eine Bauanzeige samt Lageplan, in dem die abzubrechenden Teile eingezeichnet sind. Die Unterlagen können vorab zur Prüfung an die Abteilung Baurecht gehen, der fertige Antrag per Mail an baueingabe@feldkirch.at.
Für häufige Einzelfälle stellt die Stadt eigene Bauantrags-Vorlagen bereit: technische Einrichtungen wie PV-Anlage, Luftwärmepumpe (auch mit Schwimmbecken) und Klimagerät, thermische Sanierung sowie wesentliche Verwendungsänderung. Die Vorlagen nennen als Anlagen unter anderem Baupläne und Baubeschreibung, die Zustimmung zur Abstandsnachsicht und den Entwässerungsplan. Welches Verfahren im Einzelfall gilt, klärt die Vor-Prüfung; einen Überblick über Umbau- und Zubaufragen gibt unsere Seite Umbau und Zubau in Vorarlberg.
Altstadt und
Bebauungsplan.
Bebauungspläne sind Verordnungen der Stadtvertretung und bauen auf dem Flächenwidmungsplan auf. Sie können Art und Maß der baulichen Nutzung, Baugrenzen und Baulinien, Höhen, die äußere Gestaltung und die Mindest- oder Höchstzahl von Stellplätzen festlegen. In Feldkirch sind 8 Bebauungspläne verordnet: Kapellenweg/Riedteilweg (2023), Innenstadt Feldkirch (2023), Bahnhofsbezirk (2017), Wichnergasse II (1996 in der Fassung von 2000), Langenfurch (1990), Ketschelen (1986), Susergasse (1986) und Drevesstraße (1968). Plan, Verordnungstext und Erläuterungsbericht stehen auf der Seite Bebauungspläne der Stadt.
Wer in der Innenstadt baut oder saniert, sollte den Bebauungsplan Innenstadt kennen, den die Stadtvertretung in ihrer Sitzung vom 2.5.2023 beschlossen hat. Einige Festlegungen daraus:
- Stellplätze nach der Stellplatzverordnung müssen nur für Wohnnutzung und Hotellerie nachgewiesen werden; Handelsflächen sind bis inklusive 2. Obergeschoß zulässig.
- Geneigte Dächer: Dachziegel in roter oder brauner Farbe sowie Kupfer; Zinkblech nur für Dachgauben. Flachdächer in dunkler Farbe, bei Neubauten extensiv begrünt.
- Dachflächenfenster und Fensterbänder bis zu 30 % der Dachfläche; Satellitenschüsseln sind nicht gestattet.
- Neue Balkone und Dacheinschnitte nur auf straßenabgewandten Gebäudeseiten, etwa zum Innenhof.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden: keine Außendämmung, keine Dispersionsfarben, Gliederungselemente wie Gesimse bleiben erhalten; denkmalgeschützte Lauben in gebrochenem Weißton.
- Anstrahlen von Gebäuden nur mit einer Lichtfarbe zwischen 2.500 und 3.000 K.
Ortsbild und
Fachbeirat.
In Feldkirch gibt es laut Stadt 288 denkmalgeschützte Objekte, die meisten in der Altstadt, die als Ensemble geschützt ist; die mittelalterliche Stadt wurde 1995 unter Denkmalschutz gestellt. Jede beabsichtigte Baumaßnahme an einem denkmalgeschützten Bauwerk prüft die Abteilung Stadtplanung in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt. Die Stadt rät, bei Umbau-, Anbau- oder Renovierungsarbeiten früh mit beiden Kontakt aufzunehmen. Was bei der Sanierung alter Substanz technisch zu beachten ist, beschreibt unsere Seite Altbausanierung in Vorarlberg.
Photovoltaik in der Altstadt: Eine Verordnung der Stadtvertretung vom 06.10.2015 bestimmt, dass die baurechtliche Freistellung für Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken für die Feldkircher Altstadt und die unmittelbar angrenzenden, im Plan violett dargestellten Bereiche nicht gilt. Dort ist das Vorhaben mit dem Bauamt abzuklären (bauamt@feldkirch.at). Ob ein Dach überhaupt geeignet ist, zeigt der Solarpotenzial-Atlas des Landes.
Fachbeirat für architektonische und städtebauliche Fragen: Das beratende Gremium, erstmals 1992 einberufen, gibt Stellungnahmen zu Bauprojekten mit öffentlichem Interesse ab; Bauwerber können selbst um eine Stellungnahme bitten. Es äußert sich zu Baukörper, Geschoßanzahl, Gebäudehöhe und Gestaltung, mit Blick auf Ortsbild, Mobilität und Freiraum. Der Beirat besteht aus 3 Mitgliedern, die nicht in Vorarlberg wohnen und nicht in Feldkirch arbeiten. Der Ablauf für eine Stellungnahme:
- Anmelden. Projekt per Mail an stadtplanung@feldkirch.at, spätestens 11 Tage vor der Sitzung (Freitag).
- Unterlagen senden. Spätestens 7 Tage vor der Sitzung (Dienstag bis 12 Uhr): Lage- oder Schwarzplan M 1:500, Grundrisse mit Freiraumgestaltung, Schnitte und Ansichten M 1:200, nachvollziehbare BNZ-Berechnung und unterzeichnetes Faktenblatt.
- Modell abgeben. Spätestens einen Tag vor der Sitzung im Bauamt (Montag bis 12 Uhr). Zu spät eingereichte Projekte werden nicht berücksichtigt.
Anschlüsse
und Abschluss.
Ein Baugrundstück braucht eine rechtlich gesicherte Verbindung zu einer öffentlichen Straße und eine Mindesterschließung, für die Abwasserbeseitigung in der Regel den Anschluss an den Ortskanal. Eigentümer:innen von Gebäuden und befestigten Flächen wie Parkplätzen oder asphaltierten Zufahrten im Einzugsbereich müssen an den Sammelkanal anschließen. Für einen Neu- oder Zusatzanschluss verrechnet die Stadt einen Anschluss- oder Ergänzungsbeitrag nach der Bruttogeschoßfläche: 16,32 Euro pro m². Die laufende Kanalbenützungsgebühr liegt aktuell bei 3,04 Euro pro m³ Abwasser. Die Abteilung Tiefbau bietet dazu einen Planungsleitfaden Kanal.
Wasser, Strom, Nahwärme und Glasfaser laufen über die Stadtwerke Feldkirch; die Stadt rät, rechtzeitig mit den Leitungsträgern zu sprechen. Sind fremde Grundstücke betroffen, ist früh das Einvernehmen mit deren Eigentümer:innen herzustellen. Für Grabungen auf Gemeindestraßen braucht es die Zustimmung des Bauhofs und danach eine Bewilligung der Stadtpolizei; die Bauleitung stellt den Antrag 1 bis 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten. Bei Landesstraßen läuft der Antrag über das Land Vorarlberg.
Für Wohnbauten hat die Stadtplanung ein Merkblatt Fahrradparkierung veröffentlicht. Richtwert sind 25 % Kurzzeit- und 75 % Langzeitplätze; Langzeitplätze sollen eingangsnah in einem geschlossenen Raum liegen, Rampen höchstens 12 % Neigung haben und Türen mindestens 110–120 cm breit sein; für 10 bis 20 % der Radabstellplätze wird Ladeinfrastruktur für E-Bikes empfohlen. Die vorzusehenden Flächen ergeben sich aus der Stellplatzverordnung der Landesregierung.
Fertigstellung: Nach Abschluss melden Sie das Bauvorhaben innerhalb von 2 Wochen per Online-Formular der Stadt, alternativ per Mail an die zuständige Sachbearbeitung. In der Baubewilligung angeführte Befunde und Nachweise sind beizulegen; bewilligungspflichtige Bauvorhaben dürfen erst nach dieser Meldung benützt werden.
Förderungen
der Stadt.
Zusätzlich zur Wohnbau- und Energieförderung des Landes zahlt die Stadt Feldkirch eigene Zuschüsse. Ausbezahlt wird jeweils nach Abschluss der Maßnahme und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
| Programm | Höhe | Bedingungen |
|---|---|---|
| Dachbegrünung | Höhe 25 % der förderbaren Kosten, höchstens 2.000 Euro; mit zusätzlicher Solaranlage höchstens 2.500 Euro | Bedingungen Neu- und Bestandsbauten; mindestens sechzehn Quadratmeter begrünte Fläche, Substrat mindestens acht (Bestand) bzw. zwölf Zentimeter (Neubau); befristet bis 31.12.2026 |
| Fassadenbegrünung | Höhe 25 % der Errichtungskosten, höchstens 1.500 Euro; an öffentlichem Straßenraum höchstens 2.000 Euro | Bedingungen Mindestens 25 m² begrünte Fläche, Bauamt vorab informieren; Begrünung muss mindestens 15 Jahre bestehen bleiben; befristet bis 31.12.2026 |
| Denkmalgeschützte Objekte | Höhe Altstadt: 40 % der Nettokosten, höchstens 15.000 Euro; außerhalb: 25 %, höchstens 7.500 Euro | Bedingungen Schutz per Bescheid des Bundesdenkmalamts; Arbeiten im Einvernehmen mit dem Amt, Auszahlung nach Abschluss; Antrag an stadtplanung@feldkirch.at |
| Thermische Solaranlage | Höhe 20 % der Landesförderung, höchstens 1.500 Euro (nur Warmwasser) bzw. 2.000 Euro (mit Heizungsunterstützung) | Bedingungen Wohngebäude mindestens 15 Jahre alt, Landesförderung ausbezahlt; Solaranlagen bei Neubauten werden nicht gefördert |
| Biomasse-Heizung | Höhe 200 Euro pro Anlage; Anschluss an ein Biomasse-Nahwärmenetz 100 Euro | Bedingungen Ersatz einer technisch veralteten Heizanlage, Landesförderung zuerkannt; nicht bei Neubauten, keine Kachelöfen |
| Wärmepumpe (Stadtwerke) | Höhe Bisher 500 Euro beim Einfamilienhaus | Bedingungen Förderaktion mit 30. Juni 2026 ausgelaufen; seither keine neuen Anträge |
Anträge für Begrünung, Solar und Biomasse gehen an umwelt@feldkirch.at oder persönlich ins Bauamt in der Schmiedgasse 1–3. Eine eigene städtische Förderung für Photovoltaik-Stromanlagen oder E-Mobilität ist auf den Förderseiten der Stadt derzeit nicht angeführt. Für Sanierung und Neubau gelten die Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes Juli 2025/2026, die für Anträge bis 31.12.2026 gelten; Details im Ratgeber Sanierung mit Förderung in Vorarlberg. Als erste Anlaufstelle für Energiefragen empfiehlt die Stadt das kostenfreie Energietelefon des Energieinstituts Vorarlberg, +43 5572 31202-112.
Unsere Rolle
in Feldkirch.
Die CM Baumanagement GmbH hat ihren Sitz Im Kratta 2, 6800 Feldkirch, und ist Generalunternehmer in Vorarlberg: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe. In der Planungsphase gehören Behördenweg, Ausführungsplan und die Koordination aller Gewerke dazu; während der Ausführung übernimmt der Generalunternehmer die Kommunikation mit den Behörden. Zu unserem Arbeitsprinzip zählen Förderungsabwicklungen und Sanierungskonzepte – von der Analyse möglicher Förderungen bis zu durchdachten Sanierungskonzepten. Wir sind Partnerbetrieb des Energieinstituts Vorarlberg im Programm „Traumhaus Althaus“.
Wie das Generalunternehmer-Modell funktioniert, beschreibt die Seite Generalunternehmer Feldkirch. Für ein Erstgespräch zu Ihrem Vorhaben erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
Häufige
Fragen.
Wo reiche ich in Feldkirch einen Bauantrag ein?
Wie lange dauert eine Baubewilligung in Feldkirch?
Brauche ich in Feldkirch eine Baugrundlagenbestimmung?
Wo finde ich Flächenwidmungsplan und Bebauungspläne von Feldkirch?
Darf ich in der Feldkircher Altstadt eine PV-Anlage ohne Bewilligung montieren?
Welche Förderungen zahlt die Stadt Feldkirch beim Sanieren?
Amtliche
Quellen.
- Stadt Feldkirch – Neubau, Umbau, Zubau
- Stadt Feldkirch – Abteilung Baurecht
- Stadt Feldkirch – Checkliste für Bauverfahren
- Stadt Feldkirch – Kleine Gebäude und Bauwerke
- Stadt Feldkirch – Abbrechen von Gebäuden
- Stadt Feldkirch – Bau-Grundlagen-Bestimmung
- Verordnung über die Verpflichtung zur Einbringung von Anträgen auf Baugrundlagenbestimmung
- Stadt Feldkirch – Flächen-Widmung
- Stadt Feldkirch – Lage-Pläne
- Stadt Feldkirch – Bebauungs-Pläne
- Bebauungsplan Innenstadt Feldkirch – Verordnungstext
- Stadt Feldkirch – Denkmal-Schutz
- Verordnung der Stadtvertretung Feldkirch über eine Ausnahme zur Freistellung für Solar- und Photovoltaikanlagen
- Stadt Feldkirch – Solar-Potenzial
- Stadt Feldkirch – Architektur-Fachbeirat
- Stadt Feldkirch – Kanal-Anschluss
- Stadt Feldkirch – Gebrauchs-Erlaubnis
- Stadt Feldkirch – Merkblatt Fahrradparkierung Wohnbau
- Stadt Feldkirch – Förderungen
- Stadt Feldkirch – Dach-Begrünungen
- Stadt Feldkirch – Fassaden-Begrünung
- Stadt Feldkirch – Richtlinie für die Förderung zur Gebäudebegrünung
- Stadt Feldkirch – Förderung denkmalgeschützte Objekte
- Stadt Feldkirch – Solaranlagen-Förderung
- Stadt Feldkirch – Biomasse-Förderung
- Stadt Feldkirch – Energie-Beratung
- Stadtwerke Feldkirch – Wärmepumpen-Förderung (beendet)
- Vorarlberger Baugesetz § 50 – Behörden
- Land Vorarlberg – Wohnhaussanierungsrichtlinie Juli 2025/2026